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BUNDESTAG/6140: Heute im Bundestag Nr. 654 - 09.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 654
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 09. November 2016, Redaktionsschluss: 09.52 Uhr

1. Anpassung von Begutachtungskriterien
2. Aktuelle Stunde zum Klimaschutz
3. Ausschreibung bei Kraft-Wärme-Kopplung
4. Existenzminimum bis 2018 festgelegt
5. Steuertarif muss geändert werden


1. Anpassung von Begutachtungskriterien

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Anpassung der Begutachtungskriterien in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird eine Reform bei der Einstufung gesundheitlicher Merkmale im Sinne des Schwerbehindertenrechts bei organtransplantierten Kindern gefordert - ebenso wie eine neue Definition des Begriffs "schwerer Immundefekt" durch den zuständigen Sachverständigenrat. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begutachtungskriterien der VersMedV in Zusammenhang mit der Beurteilung der Hilflosigkeit von Kindern und Jugendlichen nicht auf dem neusten medizinischen Stand seien.

Konkret bemängelt der Petent eine Regelung im VersMedV, wonach die Hilflosigkeit bei angeborenen, erworbenen und therapieinduzierten schweren Immundefekten für die Dauer des Immunmangels dann anzunehmen ist, wenn dieser eine ständige Überwachung wegen der Infektionsgefahr erforderlich macht. Nach Ansicht des Petenten haben organtransplantierte Kinder hingegen dauerhaft einen schweren Immundefekt und müssten daher das Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und die entsprechenden Nachteilsausgleiche erhalten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des BMAS, wonach im Rahmen der derzeit laufenden Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beim Ministerium eine Facharbeitsgruppe eingerichtet habe, die sich mit immunologischen Fragen befasse. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, so heißt es weiter, mündeten in einer Anpassung der derzeitigen Begutachtungskriterien und fänden ihren Niederschlag in einer Änderungsverordnung zur VersMedV. Laut BMAS kann die Gesamtüberarbeitung "aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der medizinischen Fachgebiete mehrere Jahre in Anspruch nehmen". Schließlich müssten alle Begutachtungsgrundsätze auf ihre wissenschaftliche Aktualität überprüft und unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt werden.

Darin eingeschlossen sei auch die Überprüfung der Begutachtungskriterien zur Vergabe des Merkzeichens H. Der genaue Termin, wann diese Begutachtungskriterien im Zusammenhang mit organtransplantierten Kindern und Jugendlichen überarbeitet sein könnten, stehe noch nicht fest, heißt es in der Vorlage.

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2. Aktuelle Stunde zum Klimaschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag berät am Mittwoch im Rahmen einer Aktuellen Stunde die nationale Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Debatte beginnt voraussichtlich um 17.35 Uhr.

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3. Ausschreibung bei Kraft-Wärme-Kopplung

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Ausschreibungen betreffen auch innovative KWK-Systeme. Dies ermögliche eine bessere Mengensteuerung, bedeute mehr Planbarkeit für die Marktakteure und erhöhe die Kosteneffizienz in der Förderung, erwartet die Bundesregierung. Durchgeführt werden sollen die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur.

Zur Eigenversorgung mit Strom heißt es, diese werde seit 2014 teilweise mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Ausgenommen seien bis Ende 2017 Bestandsanlagen. Die mit dem Entwurf vorgelegte Anschlussregelung schreibt den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen fort, eine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage gibt es nicht. "Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert wird, das heißt, wenn der Generator ausgetauscht wird", heißt es in dem Entwurf. In solchen Fällen bleibe die EEG-Umlage aber um 80 Prozent verringert. Neuanlagen müssen die volle EEG-Umlage bezahlen, wobei sich der Satz bei Erneuerbare-Energien- und KWK-Strom auf 40 Prozent der Umlage verringert. Da der Eigenverbrauch in die Besondere Ausgleichsregelung einbezogen wird, sollen Unternehmen, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, höchstens 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen.

Stromletztverbraucher wie Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit einem Stromverbrauch bis zu einer Gigawattstunde können durch die Bestimmungen mit einer finanziellen Entlastung rechnen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Entlastung nach Ablauf der Übergangsfristen 365 Millionen Euro im Jahr betragen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme diverse Änderungen vor. Mit Sorge verweisen die Länder auf das Ausmaß der Abregelungen von regenerativen Stromerzeugungsanlagen. Diese Abregelungen würden diametral zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Energiewende stehen. Daher soll die Bundesregierung ein Konzept zur Optimierung der Netzsteuerung vorlegen.

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4. Existenzminimum bis 2018 festgelegt

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2017 und 2018 neu festgelegt. Wie aus dem als Unterrichtung (18/10220) vorgelegten 11. Existenzminimumbericht hervorgeht, beträgt dieses sächliche Existenzminimum für einen Erwachsenen im Jahr 2017 8.820 Euro und im Jahr 2018 9.000 Euro. Für Kinder wird das sächliche Existenzminimum für 2017 auf 4.716 Euro und für 2018 auf 4.788 Euro festgelegt.

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5. Steuertarif muss geändert werden

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Einkommensteuertarif muss geändert werden, um die Wirkung der kalten Progression aufzuheben. Die Bundesregierung hat dazu als Unterrichtung (18/10221) den Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuerrecht vorgelegt. Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unveränderten Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

Im laufenden Jahr 2016 werde es voraussichtlich keine kalte Progression geben, heißt es in dem Bericht. Dennoch sei nicht in jedem Einzelfall die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen. Rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige im mittleren und höheren Einkommensbereich würden mit durchschnittlich 55 Euro belastet. Damit in jedem Fall die tarifliche Mehrbelastung ausgeglichen werde, sei für 2016 eine Tarifverschiebung im Umfang der maßgeblichen Inflation (0,62 Prozent) erforderlich.

Auch für 2017 wird in dem Bericht eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte empfohlen. Aufgrund der zu erwartenden höheren Inflationsrate sei mit einem Volumen der kalten Progression von 2,1 Milliarden Euro zu rechnen. Betroffen seien rund 31 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich 85 Euro im Jahr.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 654 - 9. November 2016 - 09.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2016

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