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BUNDESTAG/6207: Heute im Bundestag Nr. 721 - 06.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 721
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 06. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 13.35 Uhr

1. Anhörung zu Änderung des Vereinsgesetzes
2. Kooperation europäischer Geheimdienste
3. Angebliche Cyberangriffe auf Wahl 2017
4. Erwerb von Staatsbürgerschaften
5. Linke fragt nach Syrien-Hilfsfonds


1. Anhörung zu Änderung des Vereinsgesetzes

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) geht es am Montag, 12. Dezember, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 8. Dezember beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Die Bundesregierung will mit einer Verschärfung des Vereinsgesetzes Vereinigungen entgegenwirken, die einen Deckmantel für schwere Kriminalität bieten. Wie sie in der Vorlage ausführt, können Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen "Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten". Dem solle durch die Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Zudem sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.

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2. Kooperation europäischer Geheimdienste

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit europäischen Geheimdiensten in Den Haag" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/10457). Wie die Fraktion darin schreibt, kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem 1. Juli 2016 mit anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die einzelnen Dienste führten in einer "operativen Plattform" eine gemeinsame Datei ("CTG-Datenbank") und entsendeten Verbindungsbeamte. Die "operative Plattform" gehöre zu der "Counter Terrorism Group" (CTG) des sogenannten "Berner Clubs", dem informellen Zusammenschluss von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz. Derzeit sei die Zusammenarbeit auf den Phänomenbereich "Islamistischer Terrorismus" beschränkt.

Wissen wollen die Abgeordneten, was der Bundesregierung darüber bekannt ist, inwiefern die am 1. Juli eingerichtete "operative Plattform" der CTG in Den Haag "wie vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator berichtet erste 'operative Ergebnisse' erzielte". Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie viele gemeinsame Bewertungen terroristischer Bedrohungen die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erstellt hat und wie viele Lageberichte verteilt wurden.

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3. Angebliche Cyberangriffe auf Wahl 2017

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Angeblich geplante Cyberangriffe der russischen Regierung auf die Bundestagswahl" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10467). Darin schreiben die Abgeordneten, laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wollten "russische Geheimdienste" die Bundestagswahl im kommenden Jahr "durch Cyber-Angriffe beeinträchtigen". Wissen wollen sie unter anderem, über welche vagen oder belastbaren Hinweise die Bundesregierung zur Meldung verfügt, russische Nachrichtendienste wollten angeblich die Bundestagswahl 2017 durch solche Attacken beeinträchtigen.

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4. Erwerb von Staatsbürgerschaften

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht keinen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gegen einen Geldbetrag oder Investitionen vor. Andere EU-Mitglieder, darunter unter anderem Malta, Zypern, Bulgarien und Rumänien sehen eine solche Möglichkeit vor, diese sei jedoch jeweils an einer Reihe von Bedingungen geknüpft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9968). Zu den Voraussetzungen gehörten demnach unter anderem der Kauf einer Immobilie oder eine größere Investitionen, im Falle Rumäniens auch ein mehrjähriger Mindestaufenthalt. Andere EU-Mitglieder würden für solche Fälle befristete, teils mehrjährige Aufenthaltstitel vorsehen.

In Deutschland biete das Ausländerrecht Angehörigen von Drittstaaten die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erhalten. "Dafür muss ein wirtschaftliches Interesse oder eine regionales Bedürfnis bestehen, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein", schreibt die Bundesregierung weiter. Niederlassungsabkommen würden völkerrechtliche Vergünstigungen vorsehen. "Diese Regelung ist gewöhnlicher Bestandteil des deutschen Ausländerrechtes und in einer Vielzahl von Fällen angewandt worden", schreibt die Bundesregierung und betont, dass sie sich die von den Fragestellern verwendete Formulierung "Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen" nicht zu Eigen mache.

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5. Linke fragt nach Syrien-Hilfsfonds

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der "Effizienz und Mittelvergabe beim Syria Recovery Trust Fund" (SRTF) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/10544). Die Arbeit des Fonds sei aus Sicht der Fragesteller intransparent, "was auch an der zurückhaltenden Informationspolitik der Bundesregierung liegt", die Abgeordneten die Einsichtnahme in Verträge und Prüfberichte vorenthalte. Die Bundesregierung soll detailliert zu den Projekten und Partnern Auskunft geben und dabei unter anderem mitteilen, welche Kriterien zivile lokale Strukturen und Räte der syrischen Opposition erfüllen müssen, um mit dem SRTF zusammenarbeiten zu können.

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne, schreiben die Fragesteller. In diesem Rahmen sei die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Aufbau des Fonds beauftragt worden. Geber des Fonds seien neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien, Japan, die Niederlande und Kuwait.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 721 - 6. Dezember 2016 - 13.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2016

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