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BUNDESTAG/6253: Heute im Bundestag Nr. 005 - 04.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 005
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Januar 2017, Redaktionsschluss: 10.29 Uhr

1. Keine Kategorie Schwerstverletzte
2. Ausbau der Bundesautobahn A 49
3. Infrastrukturgesellschaft Verkehr
4. Straßenneubau B 210n in Aurich
5. Emissionen im Mobilfunkbereich


1. Keine Kategorie Schwerstverletzte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant derzeit keine Schritte für eine neue Initiative zur Aufnahme der Kategorie "Schwerstverletzte" in die bundeseinheitliche Verkehrsunfallanzeige. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10589) hervor. Darin hatte die Fraktion darauf hingewiesen, dass die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) im April 2013 beschlossen habe, die Einführung einer neuen Kategorie "Schwerstverletzte" in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik grundsätzlich zu unterstützen. Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK), der Justizministerkonferenz der Länder (JUMIKO) und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hätten dies jedoch abgelehnt. In der Antwort der Regierung heißt es dazu: "Die insbesondere von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder dargelegte Argumentation, dass der mit der Einführung des Merkmals ,Schwerstverletzt' verbundene Aufwand derzeit nicht im Verhältnis zum möglichen Informationszugewinn steht, wird seitens der Bundesregierung nicht in Frage gestellt."

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2. Ausbau der Bundesautobahn A 49

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der geplante Ausbau der Bundesautobahn A 49 in Hessen dient nach Aussage der Bundesregierung der Erschließung eines strukturschwachen Raums und verlagert aufgrund der günstigeren Steigungsverhältnisse und der kürzeren Streckenlänge etwa 20.000 Fahrzeuge pro Tag von der A 7 sowie der A 5 auf die Diagonale A 49, was zu einer Verringerung der Abgas- und Umweltbelastungen führt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10360) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10133) hervor. Weiter teilt die Regierung auf Nachfrage der Fraktion mit, dass eine verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung nicht erfolgt sei, "da das Projekt fest disponiert ist und wegen der weit vorangeschrittenen Planungen keine Alternativenprüfung auf Verkehrsträgerebene Straße erforderlich ist". Aus der der Vorlage zugehörigen Vorbemerkung der Fragesteller geht hervor, dass aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verschiedene Gründe gegen einen Ausbau der A 49 sprächen. Kritisiert werden "große Eingriffe in Natura 2000-Schutzgebiete und damit zusammenhängende Fehler im Planfeststellungsverfahren sowie eine große Belastung für die Anwohner".

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3. Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die geplante Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10581). Die Abgeordneten fragen unter anderem, inwiefern es eine Einigung gibt, ob sich private Kapitalgeber an der neu zu schaffenden Infrastrukturgesellschaft Verkehr beteiligen können. Wissen will die Fraktion auch, wie die Bundesregierung zur Möglichkeit steht, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft grundgesetzlich auszuschließen.

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4. Straßenneubau B 210n in Aurich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine konkreten Zahlen für den zu erwartenden Flächenverbrauch durch den geplanten Straßenneubau B 210n in Aurich (Niedersachsen) vorlegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10134) hervor. Das Gesamtprojekt sei in drei Teilprojekte untergliedert, heißt es in der Antwort. Zum Teilprojekt 1 (B 72, Georgsheil - Bangstede) seien die Planungen noch nicht aufgenommen worden. Teilprojekt 2 (B 210, Ortsumgehung Aurich) befinde sich in der Entwurfsaufstellung, Teilprojekt 3 (B 210, Verlegung zwischen Aurich und Riepe) in der Vorplanung. Hinreichend verifiziert seien lediglich die Angaben zu Flächeninanspruchnahmen durch Teilprojekt 2, schreibt die Regierung. "Welche Flächen in welchem Umfang für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, wird endgültig erst im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens feststehen", heißt es in der Antwort. Was die Kosten betrifft, so geht die Bundesregierung der Vorlage zufolge derzeit von insgesamt 114,2 Millionen Euro aus.

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5. Emissionen im Mobilfunkbereich

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schützen die Bevölkerung laut Bundesregierung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Forschungsbedarf bestehe noch unter anderem in Hinblick auf die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/10600) über einen regelmäßigen Bericht zu Forschungsergebnissen zu Emissionen im Mobilfunkbereich hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 005 - 4. Januar 2017 - 10.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2017

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