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BUNDESTAG/6337: Heute im Bundestag Nr. 089 - 15.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 089
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Februar 2017, Redaktionsschluss: 09.39 Uhr

1. Sperrung von Internetanschlüssen
2. Steuerabkommen mit Finnland
3. Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
4. Änderung des BDBOS-Gesetzes geplant


1. Sperrung von Internetanschlüssen

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz (eingeschränkte Möglichkeiten der Sperrung des Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzuges) auch für den Bereich des Telemediengesetzes (Internet) anzuwenden. In dem Paragrafen wird festgelegt, dass eine Telefonsperre erst möglich ist, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Im Internetbereich wird aber derzeit bei deutlich geringerem Zahlungsverzug das Netz der Kunden gesperrt. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Die Petenten begründen ihre Eingabe mit der Feststellung, dass die Gesellschaft das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium wie einst das Telefon sowie den Hör- und Rundfunk im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) angenommen habe. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung gehöre das Internet zum täglichen Leben dazu und werde dringend benötigt. Inzwischen würden Informationen auch ausschließlich über das Internet beschafft und Verträge, Bankkonten oder die Organisation von Sachen des täglichen Bedarfes über das Medium Internet geregelt, schreiben die Petenten.

Dennoch würden Internetanbieter in der Praxis regelmäßig darauf verweisen, dass sie nicht unter die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz fielen, was dazu führe, dass das Internet auch bei einem Zahlungsverzug mit geringen Beträgen gesperrt werde. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss daraufhin, dass es vielfältige Zugangsmöglichkeiten zum Internet gebe, wie Internet-Cafes oder öffentliche WLAN-Zugänge. Dadurch hätten die Verbraucher auch die Möglichkeit unabwendbare Transaktionen vorzunehmen. Die Abgeordneten stellen weiterhin fest, dass aktuell der Internetzugang als "Nebenleistung des Telefonanschlusses" nicht von der Schutzwirkung des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz erfasst wird. Die entsprechenden europarechtlichen Regelungen würden derzeit allerdings auf ihre weitere Anpassungsbedürftigkeit betrachtet.

Aus Sicht des Petitionsausschusses sind "Information, Meinungsbildung und Meinungsäußerung, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe im 21. Jahrhundert ohne Internet nicht mehr vorstellbar". Vor diesem Hintergrund, so heißt es weiter, sei die Petition geeignet, in die derzeit laufenden Untersuchungen bezüglich der Anpassungsbedürftigkeit der europarechtlichen Regelungen einbezogen zu werden.

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2. Steuerabkommen mit Finnland

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, dass das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei. Das Abkommen vom 19. Februar 2016 entspreche den gegenwärtigen Verhältnissen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/11138). Geregelt werden unter anderem die Dividendenbesteuerung aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen sowie die Rentenbesteuerung. Außerdem wird der OECD-Standard für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern geregelt.

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3. Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11136) zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dabei geht es um Richtlinien zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen "zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer" (Saisonarbeitnehmerrichtlinie) oder "im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers" (ICT-Richtlinie) sowie "zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit" (REST-Richtlinie).

Die Umsetzung der Saisonarbeitnehmerrichtlinie schafft laut Bundesregierung insbesondere die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern als Saisonarbeitnehmer. Die Umsetzung der ICT-Richtlinie sorgt den Angaben zufolge für eine Konzentrierung der Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt unternehmensintern transferierter Arbeitnehmern.

Wie die Regierung dazu darlegt, gibt es bislang für Ausländer die Möglichkeit, im Rahmen eines Personalaustauschs innerhalb eines international tätigen Unternehmens in das Bundesgebiet einzureisen und hier erwerbstätig zu sein; gleiches gelt für ausländische Führungskräfte und Spezialisten. Die Umsetzung der Richtlinie sorge dafür, "dass diese verschiedenen Möglichkeiten für die Zwecke eines unternehmensinternen Transfers eines ausländischen Arbeitnehmers konsolidiert werden". Darüber hinaus werde für diese Personen die Möglichkeit geschaffen, sich mit dem Aufenthaltstitel eines europäischen Mitgliedstaates im Rahmen des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet zu Beschäftigungszwecken aufzuhalten.

Zur Umsetzung der REST-Richtlinie verweist die Regierung unter anderem auf eine Änderung der Rechtslage in Bezug auf Forscher. Danach werden auch hier vereinfachte Möglichkeiten geschaffen, sich mit dem Aufenthaltstitel eines anderen europäischen Mitgliedstaats zu Forschungszwecken im Bundesgebiet aufzuhalten. Für den Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums werde nunmehr ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geschaffen; auch hier würden die Möglichkeiten des Aufenthaltswechsels zwischen den europäischen Mitgliedstaaten erleichtert.

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4. Änderung des BDBOS-Gesetzes geplant

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die öffentliche Verwaltung soll nach dem Willen der Bundesregierung flexibel auf künftige Herausforderungen reagieren können, die durch den Wandel der Informationstechnik hinsichtlich staatlicher Kommunikationsinfrastrukturen verursacht werden. Dies geht aus dem Regierungsentwurf einer Änderung des sogenannten BDBOS-Gesetzes (18/11139) hervor. Die Novelle soll es laut Vorlage ermöglichen, "die Aufgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Bezug auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen flexibel anpassen zu können". Zugleich soll klargestellt werden, dass der Zweck der Bundesanstalt auch nach einer möglichen Übertragung weiterer Aufgaben "insbesondere im Aufbau und Betrieb des Digitalfunk BOS besteht".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 089 - 15. Februar 2017 - 09.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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