Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6351: Heute im Bundestag Nr. 103 - 17.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 103
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. Februar 2017, Redaktionsschluss: 07.54 Uhr

1. Vorstoß für MINT-Fächer
2. Personalplanung beim Bamf für 2017
3. Planungszonen um Atomkraftwerke
4. EU-Richtlinien zur Arbeitsmigration
5. Bundesrat zu Videoüberwachung


1. Vorstoß für MINT-Fächer

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hibROL) Um den Vorsprung des Hochtechnologiestandortes Deutschland zu halten und auszubauen, braucht das Land hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, kurz: MINT. Attraktive Produkte, Spitzenforschung und Innovationsfähigkeit sind die Stärken der deutschen Wirtschaft und tragen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Wohlstand bei. Das schreiben die Fraktionen aus CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/11164).

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die MINT-Bildung in Deutschland zu stärken, Innovationsfähigkeit zu fördern und dadurch dem Fachkräftemangel im MINT-Bereich früh entgegenzuwirken. Dazu zähle die Förderung von naturwissenschaftlicher Kompetenz von der frühkindlichen Bildung über die Schule, die berufliche Bildung sowie die Hochschule bis hin zur berufsbegleitenden Weiterbildung. Kein Talent solle verloren gehen.

MINT-Bildung lege einen Grundstein für einen reflektierten Umgang mit technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Derzeit fehle ein strategisches Gesamtkonzept zum Thema MINT-Bildung. Bund und Länder seien aufgefordert, sich mit den maßgeblichen Akteuren im MINT-Bereich mit dem Ziel an einen Tisch zu setzen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit nach zuverlässigen und nachhaltigen Wegen zu suchen, um die MINT-Bildung flächendeckend, systematisch und nachhaltig im Lebenslauf der Heranwachsenden zu adressieren. Dabei sollten institutionelle und außerinstitutionelle Angebote sinnvoller miteinander verzahnt werden.

Um die Vielzahl der existierenden Maßnahmen im Bereich der MINT-Bildung einer breiten Öffentlichkeit bekannt und zugänglich zu machen, sollen sie im Rahmen einer gemeinsamen Koordinationsplattform zukünftig stärker koordiniert und gebündelt werden.

Die Fraktionen schlagen vor, dazu ein bundesweites MINT-E-Portal einzurichten. In der Umsetzung sollen dort zahlreiche lokale und regionale Initiativen ihre Angebote präsentieren, Kontakte zur Wirtschaft und zu Schulen knüpfen und Vernetzungen zwischen den Initiativen anregen, um Synergien in der MINT-Bildung zu erzielen. Durch Mindestanforderungen an die Arbeitsweise der Initiativen, an die Umsetzung der Projekte und an die Nachhaltigkeit von Maßnahmen soll sich das Portal zu einem anerkannten Gütesiegel entwickeln.

Flankierend zu diesen Maßnahmen schlagen die Fraktionen vor, die Wirkungen der MINT-Initiativen durch Begleitforschung zu untersuchen. Ziel sei es herauszufinden, welche Maßnahmen besonders effektiv seien, um diese weiter zu verstärken. Die Fraktionen betonen, der digitale Wandel und die damit einhergehende Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche seien in vollem Gange. Diese Veränderungen hätten bereits heute enorme Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. In Zukunft würden sie sich noch weiter verstärken. Mit der Digitalisierung der Arbeit würden die Qualifizierungsanforderungen erheblich steigen. Um den Anteil der Frauen im MINT-Bereich weiter zu erhöhen, sollten ferner der "Nationale Pakt für Frauen in den MINT-Berufen - Komm, mach MINT" sowie der "Girls' Day - MädchenZukunftstag" fortgesetzt werden. Damit die jungen Frauen ihre Chancen im MINT-Bereich erkennen und ergreifen, sei es wichtig, auf dem gesamten Bildungsweg Interesse zu wecken, Kompetenzen zu fördern sowie durch Informationen zur Berufswirklichkeit Vorurteile abzubauen und Türen dauerhaft zu öffnen. Zudem soll auch das Potential junger Menschen mit Migrationshintergrund für MINT-Berufe in den Blick genommen werden. Berufs- und Studienorientierung soll in der Sekundarstufe in allen Schulformen stärker etabliert werden und es sei sinnvoll, übergreifend daran zu arbeiten, das Image der MINT-Berufe weiter zu verbessern.

*

2. Personalplanung beim Bamf für 2017

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Personalplanung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für das laufende Jahr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10704). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist das Gesamtaufgabenvolumen des Bundesamtes für 2017 noch nicht vollständig prognostizierbar. Dies resultiere vor allem aus den weiterhin bestehenden Unsicherheiten beim Aufgabenanfall im Asylbereich. Eine Prognose der Asylantragszahlen liege aktuell nicht vor.

Nötig sei daher eine flexible Personalplanung, die bei Änderungen des Aufgabenvolumens möglichst kurzfristig angepasst werden kann, heißt es in der Vorlage weiter. Die Soll-Personalplanung sehe für 2017 "aktuell 7.400 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vor". Davon seien 6.233 Dauerkräfte und 1.167 temporäre VZÄ. "Als Maximum wäre eine Personalisierung von bis zu zirka 7.800 VZÄ finanzierbar (somit insgesamt 1 544 temporäre VZÄ)", führt die Regierung ferner aus. In der ersten Jahreshälfte werde zudem eine Fortsetzung der Unterstützung vor allem durch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundeswehr und weitere Behörden zum Rückstandsabbau benötigt.

Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017 wurde der Stellenhaushalt des Bamf den Angaben zufolge fast unverändert vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 übertragen. Zusätzlich zu den bereits in 2016 etatisierten rund 6.300 Dauerstellen und 1.000 befristeten Kräften seien für das Bamf zehn neue Stellen im Bereich Integration hinzugekommen.

*

3. Planungszonen um Atomkraftwerke

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Die Planungszonen um Kernkraftwerke sollen nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz erweitert werden. Damit werden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission umgesetzt. Die Planungszone für Evakuierungen soll beispielsweise von zehn auf 20 Kilometer erweitert werden. Dies geht aus einer Antwort (18/10830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (18/10749) hervor. Nach Darstellung der Bundesregierung werden damit etwa sogenannte deterministische Strahlenschäden "vollständig ausgeschlossen".

Eine Studie, die die Grünen mit Bezug auf das belgische AKW Tihange anführen, bezeichnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als "unzureichend". Die Studie einer Wiener Universität stellt Auswirkungen eines potenziellen Versagens des Reaktordruckbehälters im Block 2 des AKW insbesondere für die Region Aachen dar. Laut Bundesregierung ist die Studie aufgrund unvollständiger Darstellungen nicht geeignet, um daraus Rückschlüsse für die Planungszone Aachen zu ziehen. Die Bundesregierung wolle nun mit Hilfe des Bundesamts für Strahlenschutz eigene Ausbreitungsrechnungen durchführen. Dazu habe sie eine entsprechende Anfrage an die belgische Atomaufsicht gestellt, um repräsentative Quellterme für das AKW Tihange zur Verfügung gestellt zu bekommen.

*

4. EU-Richtlinien zur Arbeitsmigration

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf "zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration" (18/11136) als Unterrichtung (18/11182) vorgelegt. In dem Gesetzentwurf geht es um Richtlinien zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen "zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer" (Saisonarbeitnehmerrichtlinie) oder "im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers" (ICT-Richtlinie) sowie "zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit" (REST-Richtlinie).

In ihrer Gegenäußerung geht die Bundesregierung unter anderem auf die Frage ein, ob die Bundesagentur für Arbeit als nationale Kontaktstelle für die Durchführung der ICT-Richtlinie und der REST-Richtlinie vorgesehen sollte. Danach hat eine Prüfung dieser Frage "ergeben, dass dies aus verschiedenen fachlichen Gründen nicht sinnvoll wäre". Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fungiere bereits nach geltendem Recht als Nationale Kontaktstelle zur Durchführung verschiedener EU-Richtlinien. Dies betreffe sowohl den Bereich der Arbeitsmigration als auch den Bereich der Ausbildung. Aus Sicht der Bundesregierung sei es sinnvoll, "die in dieser Hinsicht bereits vorhandene Fachkompetenz für die Durchführung der REST- und ICT-Richtlinie nutzbar zu machen".

*

5. Bundesrat zu Videoüberwachung

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (18/11183 ) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines "Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes" (18/10941) vor. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen Anlagen wie Sportstätten, und Einkaufszentren ausdrücklich festzuschreiben, "dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt". Diese gesetzliche Wertung soll bei der Abwägungsentscheidung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Betreiber solcher Einrichtungen und bei den Überprüfungsentscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen sein, wie die Bundesregierung erläutert.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde bei Maßnahmen der Videoüberwachung auszuweiten ist. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen. Zugleich weist sie darauf hin, dass eine EU-Verordnung "das Instrumentarium einer Datenschutz-Folgenabschätzung enthält, die je nach Risiko der Datenverarbeitung eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich machen kann, sodass eine Ausweitung der Meldepflicht vor diesem Hintergrund obsolet wäre".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 103 - 17. Februar 2017 - 07.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang