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BUNDESTAG/6411: Heute im Bundestag Nr. 163 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 163
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 15.11 Uhr

1. Grüne drängen auf Atomwaffenverbot
2. Kartenzahlung soll gebührenfrei werden
3. EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung


1. Grüne drängen auf Atomwaffenverbot

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung deutlich mehr Anstrengungen zur atomaren Abrüstung. Deutschland habe mit den Atommächten Frankreich, Großbritannien, Russland und der USA gegen die Resolution 258 der UN-Generalversammlung gestimmt, mit der eine überwältigend große Mehrheit von Staaten multilaterale Verhandlungen über ein Verbot und die Ächtung von Atomwaffen fordert, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/11469). "Mit ihrer ablehnenden Haltung sendet die Bundesregierung ein falsches Signal, schadet massiv der abrüstungspolitischen Glaubwürdigkeit Deutschlands und schwächt zudem die Vereinten Nationen."

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Resolution zu akzeptieren und zu unterstützen und "doch noch aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen über die Ächtung von Atomwaffen teilzunehmen". Sie soll dabei auch sicherstellen, "dass ein möglicher neuer Verbotsvertrag mit den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages verflochten wird und sich beide Vertragswerke nicht gegenseitig schwächen, sondern sinnvoll ergänzen". Außerdem wenden sich die Grünen gegen eine geplante Modernisierung der in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen. Das Ziel müsse vielmehr der Abzug dieser Waffen aus Deutschland und Europa sein.

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2. Kartenzahlung soll gebührenfrei werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. Dies sieht der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495) vor. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. "Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.

Außerdem will die Regierung mit dem Entwurf sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem "aufsichtsrechtlichen Graubereich" angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und erhalten aber andererseits EU-weit Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt. Wie die Regierung erläutert, bauen beide Dienste auf dem Internet-Banking der Kreditinstitute auf. Sie würden Datensätze zwischen Kunden und Kreditinstituten meist über das Internet übermitteln, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu kommen. Bei einem Zahlungsauslösedienst können Kunden den Dienstleister beauftragen, für sie bei ihrer Bank eine Überweisung auszulösen, wenn sie zum Beispiel im Online-Shop eines Händlers eingekauft hätten. Kontoinformationsdienste würden ihren Nutzern Angaben zu Kontoständen der verschiedenen eigenen Konten liefern.

Diese neuen Systeme würden "sowohl traditionellen Instituten als auch innovativen Unternehmen neue Geschäftsfelder" eröffnen, heißt es in der Begründung. Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher diese neuen Dienste auch nutzen können, wenn sie ein Online-Konto haben. Die Dienstleister wiederum müssen sicherstellen, dass Zugangs- und Kontodaten der Kunden geschützt sind. Bei Zahlungen im Internet müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine "starke Kundenauthentifizierung" sorgen. Das bedeute, dass sich der Kunde über mindestens zwei Komponenten (zu Beispiel Karte und Transaktionsnummer) legitimieren muss.

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3. EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) soll in eine internationale Organisation umgewandelt werden. Die Gründung als Stiftung deutschen Rechts 2011 habe lediglich einer beschleunigten Arbeitsaufnahme gedient, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11507) "zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung", mit dem die Voraussetzung der Ratifikation von deutscher Seite geschaffen werden sollen. Von Beginn an sei es Konsens der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der Staaten Lateinamerikas und der Karibik gewesen, die Stiftung als internationale Organisation zu konstituieren, um den biregionalen Charakter der Stiftung zu betonen.

Beschlossen wurde ihre Gründung den Angaben zufolge auf dem Gipfel in Madrid 2010 mit dem Ziel, "die politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten Lateinamerikas und der Karibik einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure weiter zu vertiefen und die strategische Partnerschaft mit Leben zu füllen". Die Bundesregierung habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zum Sitz der Stiftung bestimmt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 163 - 16. März 2017 - 15.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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