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BUNDESTAG/6415: Heute im Bundestag Nr. 167 - 20.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 167
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. März 2017, Redaktionsschluss: 10.54 Uhr

1. Menschenrechtspolitik im Fokus
2. UVP-Gesetz wird novelliert
3. Umsetzung des Nachhaltigkeits-Programms
4. Bund-Länder-Austausch zu Extremisten
5. Unbegleitete ausländische Minderjährige
6. Spenden an CDU, FDP und SSW


1. Menschenrechtspolitik im Fokus

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Mit dem Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (18/10800) befasst sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwoch, 22. März 2017 in einer öffentlichen Anhörung. Zu der Veranstaltung, die um 15 Uhr im Saal E.200 des Paul-Löbe-Hauses beginnt, werden die Sachverständigen Michael Krennerich (Nürnberger Menschenrechtszentrum), Martin Lessenthin (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte), Anja Mihr (Willy Brandt-School Erfurt), Otmar Oehring (Konrad-Adenauer-Stiftung) und Christian Wolterig (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) erwartet.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich im Vorfeld beim Ausschuss mit Namen und Geburtsdatum anzumelden (menschenrechtsausschuss@bundestag.de).

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2. UVP-Gesetz wird novelliert

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll umfassend novelliert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11499) sieht vor, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht "zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten", schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie (2014/52/EU, 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, den Bereich der Schutzgüter zu erweitern. Künftig sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beispielsweise auch der Flächenschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Die Öffentlichkeit der UVP soll durch ein zentrales Internetportal gestärkt werden. Wesentlicher Anpassungsbedarf im UVPG ergibt sich aus der Richtlinie laut Begründung bei der Ausgestaltung der Verfahrensschritte einer UVP.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt sind laut Bundesregierung die Vorschriften zur Feststellung der UVP-Pflicht. Hier bestehe Anpassungsbedarf aus "praktischen Bedürfnissen". Vorgesehen ist etwa, dass der Vorhabenträger künftig eine freiwillige UVP beantragen können. Die verwaltungsseitige Vorprüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht, soll mit dem Entwurf klarer und detaillierter geregelt werden. Ergebnis und Begründung der Vorprüfungen sollen zudem künftig öffentlich gemacht werden. In Umsetzung des "Irland-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs (C-392/96) und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich soll außerdem sichergestellt werden, dass die "Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht durch eine Aufsplitterung der Vorhaben umgangen wird", schreibt die Bundesregierung.

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3. Umsetzung des Nachhaltigkeits-Programms

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Rund ein Jahr nach Beschluss des "Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum" sieht die Bundesregierung "erste Fortschritte" bei Forschungsprojekten und der Thematisierung von Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit. Dies geht aus einer Antwort (18/11359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11045) hervor. Zu den mehr als 170 Maßnahmen des Programms gehörten unter anderem eine Vielzahl an Institutionen, Initiativen und Portalen sowie Forschungsprojekte, die den nachhaltigen Konsum fördern sollen. Auch Aufklärungsarbeit und Berichterstattung trügen dazu bei, heißt es in der Antwort.

Die Fraktion hatte in ihrer Vorbemerkung kritisiert, dass die Verantwortung für nachhaltigen Konsum "weitestgehend" auf die Konsumenten abgewälzt werde. Die Bundesregierung verweist hingegen auf die "Einbindung unterschiedlicher Schüsselakteure" sowie das "Prinzip der geteilten Verantwortung". Dadurch solle nachhaltiger Konsum "für alle Menschen Richtschnur der eigenen Lebensgestaltung" werden können.

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4. Bund-Länder-Austausch zu Extremisten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Auskunft über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Kampf gegen politisch motivierte Gewalt gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11476) auf eine Kleine Anfrage (18/11312) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese wollte wissen, was aus Verabredungen der Justizminister von Bund und Ländern geworden ist, die diese beim sogenannten Justizgipfel zur Bekämpfung extremistischer Gewalt am 17. März 2016 getroffen hatten.

Die Bundesregierung führt dazu aus, dass der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminialamt (BKA), den Polizeibehörden, den Staatsanwaltschaften und den Verfassungsschutzbehörden über "politisch motivierte Taten und Tatmuster" institutionalisiert über die polizeilichen Meldedienste erfolge. Der Generalbundesanwalt (GBA) habe "ein justizielles Ansprechpartnernetz Terrorismus/Extremismus aus Vertretern der General- und Schwerpunktstaatsanwaltschaften der Landesjustiz eingerichtet", schreibt die Regierung. Anderthalbjährig kämen diese rund achtzig Ansprechpartner der Landesjustiz zu einer Informationsveranstaltung in Karlsruhe zusammen. Zusätzliche Regionalkonferenzen sollten "dazu beitragen, die Analysekompetenz in den Länderstaatsanwaltschaften weiter zu stärken und frühzeitig Erkenntnisse auszutauschen". Teilnehmer hier seien auch das BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz der jeweiligen Region. Um im "NSU-Komplex" erkannte Defizite zu beseitigen, seien verschiedene Vorschriften geändert und Abläufe auf der Ebene des Bundes wie der Länder verändert worden.

Abgesehen davon finde im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) "regelmäßig ein allgemeiner, institutionalisierter Informationsaustausch zu Sachverhalten mit politisch motiviertem Hintergrund, insbesondere im Hinblick auf Personen, Organisationen und Modi Operandi", zwischen Polizei und Justiz statt, heißt es in der Antwort. Am GTAZ und GETZ seien das BKA, das BfV, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, der GBA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie alle 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz teilnahmeberechtigt. Informationen aus dem GETZ könnten auch in die Regionalkonferenzen des GBA eingebracht werden, schreibt die Bundesregierung, "da auch im GETZ ein Vertreter des GBA an allen lagerelevanten Besprechungen teilnimmt".

Die Bundesregierung führt weiterhin aus, wie die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Zusammenarbeit in die jeweiligen Kriminalstatistiken einfließen. Ein vom Bundesjustizministerium im Februar 2016 veranstalteter Workshop habe der Verbesserung der Datengrundlage für diese Statistiken gedient. Die Vorgehensweise bei der Datenerhebung sei in den Ländern recht unterschiedlich, weshalb auf dem Workshop Verbesserungsmöglichkeiten besprochen worden seien. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage insbesondere auf die Erhebung rechtsmotivierter Straftaten abgehoben. Dazu verweist die Bundesregierung auf einen nach dem Justizgipfel aktualisierten Erhebungsbogen, der Delikte mit fremdenfeindlicher Motivation differenzierter erfasse.

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5. Unbegleitete ausländische Minderjährige

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres haben fast 50.000 unbegleitete minderjährige Ausländer in Deutschland in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gelebt. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden "Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger" (18/11540) hervor.

Danach lebten am 30. Dezember 2016 bundesweit 49.786 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Am 1. Februar dieses Jahres waren es den Angaben zufolge 43.840. Die Zahl junger Volljähriger, die in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik leben und unbegleitet als Minderjährige eingereist waren, lag laut Unterrichtung am 30. Dezember bundesweit bei 14.259 und am 1. Februar bei 18.214.

Als größte Altersgruppe der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) wird in der Vorlage die der 16- und 17-Jährigen mit 68 Prozent angegeben, gefolgt von den 14- und 15-Jährigen mit 24 Prozent. "Somit sind 92 Prozent der UMA 14 bis 17 Jahre", heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2015 waren danach 91 Prozent der eingereisten unbegleiteten Minderjährigen männlich.

Der Höchststand der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger war der Unterrichtung zufolge Ende Februar 2016 erreicht; zu diesem Zeitpunkt seien 60.638 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gewesen. Seit Mai 2016 seien die Zahlen kontinuierlich rückläufig.

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6. Spenden an CDU, FDP und SSW

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die CDU hat im November vergangenen Jahres sowie im Januar 2017 je eine Spende in Höhe von 100.000 Euro von Herrn Christoph Alexander Kahl erhalten. Wie aus einer Unterrichtung (18/11539) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) weiter hervorgeht, bekam die CDU zudem im Februar dieses Jahres eine Spende in Höhe von 110.000 Euro von Herrn Arend Oetker.

Ferner spendete den Angaben zufolge im Januar 2017 Herr Lutz Helmig der FDP 300.000 Euro, während der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) im selben Monat 120.250 Euro vom Südschleswig-Ausschuss/Unterrichtsministerium in Kopenhagen erhielt. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 167 - 20. März 2017 - 10.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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