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BUNDESTAG/6479: Heute im Bundestag Nr. 231 - 10.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 231
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. April 2017, Redaktionsschluss: 09.52 Uhr

1. Steuerabkommen mit Mazedonien
2. Käufer trägt Sanierungskostenanteil
3. Genehmigungswerte wenig aussagekräftig
4. Keine Entschädigung möglich
5. Mitgliederzahl der Partei Der III. Weg
6. Rinderhaltung in Laufställen im Trend


1. Steuerabkommen mit Mazedonien

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien soll ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869) eingebracht. Wie die Regierung erläutert, ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen ist an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.

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2. Käufer trägt Sanierungskostenanteil

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Gaz de France als Käufer der damaligen DDR-Erdgaswirtschaft hat laut Kaufvertrag einen Anteil an den Sanierungskosten zu tragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11498) mit. Weitere Angaben werden wegen der Vertraulichkeit des Kaufvertrages nicht gemacht.

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3. Genehmigungswerte wenig aussagekräftig

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält die reinen Genehmigungswerte von Rüstungsexporten für keinen tauglichen Gradmesser für die Ausrichtung ihrer Exportkontrollpolitik. Dazu bedürfe es einer einzelfallorientierten Beurteilung von Genehmigungsentscheidungen im Hinblickauf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (18/11833) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11353). Die Regierung betont, sie verfolge eine "restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik". So seien die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte geschaffen worden, die es je in Deutschland gegeben habe.

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4. Keine Entschädigung möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Schädigungen aus allgemeinen Kriegshandlungen fallen unter das allgemeine Völkerrecht und werden nicht durch individuellen Schadenersatz, sondern durch Reparationsvereinbarungen von Staat zu Staat geregelt. Dem Staat, der Reparationen erhalten habe, obliege es, die individuellen Schäden auf seinem Territorium auszugleichen und seine durch den Krieg geschädigten Bürger in angemessener Weise zu entschädigen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11496), die sich nach dem Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad im Zweiten Weltkrieg erkundigt hatte. Jüdische Überlebende der Blockade würden im Zuge der Wiedergutmachung Leistungen erhalten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe die frühere Sowjetunion in erheblichem Umfang Reparationen vereinnahmt und im August 1953 auf weitere deutsche Reparationsleistungen verzichtet.

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5. Mitgliederzahl der Partei Der III. Weg

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Mitgliederzahl der Partei "Der III. Weg" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11521). Danach lag die Mitgliederzahl der Partei im Jahr 2015 bei zirka 300 Personen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, haben sich die Arbeitsgruppen des "Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums" für den Phänomenbereich "Rechtsextremismus/-terrorismus" (GETZ-R) im Zeitraum von 2014 bis 2017 in insgesamt 55 Sitzungen anlassbezogen unter anderem im Zusammenhang mit asylkritischen Demonstrationen der Partei mit deren Aktivitäten befasst.

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6. Rinderhaltung in Laufställen im Trend

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In der Rinderhaltung lässt sich ein allgemeiner Trend zur Unterbringung in Laufställen feststellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11537) zum Tierwohl hervor. Demnach seien im Jahr 2010 rund drei Millionen Haltungsplätze in Anbindeställen gezählt worden. Der Anteil an den Haltungsplätzen insgesamt habe damit 21,4 Prozent betragen. Der überwiegende Teil dieser Tiere habe in kleineren Betrieben gestanden. In der Antwort heißt es dazu, dass im Jahr 2010 deutschlandweit in Betrieben unter 50 Haltungsplätzen rund 73 Prozent der Milchkühe in Anbindehaltung gehalten wurden, während es in Betrieben mit 50 und mehr Haltungsplätzen rund vier Prozent gewesen seien. Weil nach den Ergebnissen der Viehbestandserhebungen die Zahl der Milchkühe in Haltungen von weniger als 50 Tieren zwischen Mai 2010 und November 2016 von knapp 34 Prozent auf 21 Prozent gesunken sei, geht die Regierung in ihrer Antwort davon aus, dass damit auch der Anteil der Milchkühe in der Anbindehaltung weiter gesunken sein muss.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 231 - 10. April 2017 - 09.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2017

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