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BUNDESTAG/6480: Heute im Bundestag Nr. 232 - 10.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 232 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 10. April 2017, Redaktionsschluss: 12.54 Uhr

1. Haushaltsführung 2017
2. Grünen-Entwurf für Einwanderungsgesetz
3. Befristung bei wissenschaftlichem Personal
4. Auskünfte zum Fall Edward Snowden
5. Mittel für Nationale Klimaschutzinitiative
6. Fragen zur ukrainischen Atompolitik


1. Haushaltsführung 2017

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesverteidigungsministeriums eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 48 Millionen Euro genehmigt. Die Mehrausgabe ergebe sich aus einer Restwertentschädigung an die britischen Streitkräfte für den Truppenübungsplatz im niedersächsischen Bergen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Haushaltsführung 2017 (18/11864).

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2. Grünen-Entwurf für Einwanderungsgesetz

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes" (18/11854) vorgelegt. Damit soll die Einwanderung zur Erwerbstätigkeit erleichtert sowie für asylsuchende und geduldete Ausländer Hürden für die Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit abgebaut werden. "Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht" will die Fraktion "um die Möglichkeit für Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort" ergänzen.

Vorgesehen ist, zur Steuerung einer "potenzialorientierten" Einwanderung ein Punktesystem einzuführen. Umfang und Bedingungen für eine solche Einwanderung sollen den Abgeordneten zufolge von einer unabhängigen Kommission vorgeschlagen und jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt werden. Geeignete Kriterien für die Auswahl können laut Vorlage etwa Hochschulabschlüsse und qualifizierte Berufsausbildung, Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse sein. Für die Erfüllung der Kriterien wird nach den Vorstellungen der Fraktion jeweils eine bestimmte Punktzahl vergeben.

"Wer eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht hat, hat sich für die Einreise nach Deutschland qualifiziert", heißt es in der Vorlage weiter. Aus diesem Bewerber-Pool sollen diejenigen mit der höchsten Punktzahl aufgenommen werden, bis die festgelegte Aufnahmezahl erreicht wird. Ihnen soll eine sogenannte "Talentkarte" ermöglichen, sich innerhalb eines Jahres in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. "Auch, aber nicht nur für diese Gruppe" will die Fraktion den "Familienmitzug" ermöglichen und Hindernisse für den Familiennachzug abbauen.

Zugleich sollen bereits in Deutschland lebende Asylsuchende und Geduldete unter bestimmten Umständen ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln und eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken erhalten können. Für den Bereich der qualifizierten Erwerbstätigkeit soll die sogenannte Vorrangprüfung entfallen und im Bereich der geringqualifizierten Beschäftigung "auf ihren Kern reduziert" werden.

Bei einem Wegzug aus Deutschland sollen Aufenthaltstitel dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr wie bislang erlöschen. Ebenfalls vorgesehen ist unter anderem, die Einbürgerung durch eine generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Verkürzung der Aufenthaltsfrist zu erleichtern.

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3. Befristung bei wissenschaftlichem Personal

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Neueste Zahlen seit Inkrafttreten der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im März 2016 liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Evaluation der Auswirkungen der Gesetzesnovelle ist für das Jahr 2020 geplant. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11721) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/11465).

Gleichwohl liegen der Bundesregierung aber Daten für das hauptberuflich beschäftigte Personal vor. Hiernach gab es im Jahr 2015 insgesamt 64.662 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter in befristeten Beschäftigungsverhältnissen an den deutschen Hochschulen. Dies entspricht einem Anteil von 68,8 Prozent.

An den vier großen außerhochschulischen Forschungsorganisationen bemesse sich im Jahr 2015 der Anteil der befristeten Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften auf 79 Prozent oder 4.152 Beschäftigte, bei der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren auf 66 Prozent oder 9.967 Beschäftigte, bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung auf 64 Prozent oder 5.615 Beschäftigte, bei der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz auf 74 Prozent oder 5.371 Beschäftigte.

Die Linke hatte unterstrichen, dass im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 zwar erneut die prekären Arbeitsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem offengelegt würden. Der Bericht umfasse jedoch nicht den Zeitraum seit Inkrafttreten der Novelle des WissZeitVG im März 2016. Er untersuche lediglich die Situation von Nachwuchswissenschaftlern, nicht jedoch die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich insgesamt.

Grundsätzlich hatte die Novelle des WissZeitVG darauf abgezielt, Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegenzuwirken, betont die Bundesregierung. Unsachgemäße Kurzzeitbefristungen sollen dadurch verhindert werden. Daher müsse bei der sachgrundlosen Befristung die Laufzeit des jeweiligen Vertrages der angestrebten wissenschaftlichen Qualifizierung angemessen sein. Bei der Befristung aufgrund von Drittmittelfinanzierung soll sich die Vertragslaufzeit an der Laufzeit des Projekts orientieren, unterstreicht die Bundesregierung.

Auf die Frage der Linken, wie die Bundesregierung die hohe Zahl von befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen bewerte, schreibt die Bundesregierung, dass ein erheblicher Anteil wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sich in einer Qualifizierungsphase befinde. Befristungen in der Phase der Qualifizierung seien im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, die Attraktivität von Wissenschaft als Beruf zu stärken. Hierzu werde die frühe wissenschaftliche Eigenverantwortung und eine bessere Planbarkeit der Karriereentwicklung gefordert und gefördert.

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4. Auskünfte zum Fall Edward Snowden

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Wenig Neues enthält die Antwort der Bundesregierung (18/11740) auf eine Kleine Anfrage der Linken (18/11386) im Zusammenhang mit dem in russischem Exil lebenden Amerikaner Edward Snowden, der brisante Informationen über amerikanische und britische Geheimdienstaktivitäten an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Die Anfrage bezog sich darauf, dass der sogenannte NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bereits im Mai 2014 die Vernehmung des Zeugen Edward Snowden beschlossen habe, aber bis heute keine Ladung erfolgt sei. Gefragt wird insbesondere nach dem amerikanischen Wunsch, Snowden im Fall seiner Einreise nach Deutschland in Haft zu nehmen und auszuliefern.

Die Bundesregierung führt dazu aus, sie habe am 3. Juli 2013 durch die US-Botschaft in Berlin offiziell Kenntnis von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Edward Snowden erlangt. Tags zuvor habe Edward Snowden per Fax bei der deutschen Botschaft in Moskau um Gewährung von Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gebeten. Mit dem Schreiben vom 3. Juli 2013 hätten die USA um die vorläufige Inhaftnahme Snowdensersucht. Dazu habe das Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 5. Mai 2014 Fragen an das U.S. Department of Justice gestellt. Das US-Justizministerium habe darauf mit Schreiben vom 5. September 2014 geantwortet. In diesem und einem gesondertem Schreiben vom 18. März 2015 habe die US-Seite um eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen gebeten. Begründet sei dies damit geworden, dass ein Teil der in dem Schreiben enthaltenen Informationen durch das zuständige Gericht als vertraulich eingestuft worden sei. Weitere Fragen zu dem Ersuchen der USA um vorläufige Inhaftnahme habe das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 18. April 2016 gestellt und mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 eine ebenfalls vertrauliche Antwort erhalten.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, warum sie sich an die Einhaltung der Vertraulichkeit gebunden fühlt: "Die Informationen sind Gegenstand anhängiger U.S.-Ermittlungen. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Gerade in der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe, zumal bei laufenden Vorgängen, ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen hat hier ausnahmsweise Vorrang vor dem Informationsinteresse."

Auf die Frage der Linken, ob der Bundesregierung die erforderlichen Informationen vorlägen, um das Bestehen eines Auslieferungshindernisses zu prüfen, antwortet diese: "Die Bundesregierung prüft derzeit, ob ihr alle erforderlichen Informationen vorliegen."

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5. Mittel für Nationale Klimaschutzinitiative

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Arbeit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) steht im Fokus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11873). Konkret erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach den Mittelansätzen beziehungsweise -abflüssen der vergangenen Jahre der 2008 eingeführten NKI.

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6. Fragen zur ukrainischen Atompolitik

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/11884) nach dem Stand der Entwicklungen rund um das 1986 havarierte Atomkraftwerk Tschernobyl. So will die Fraktion unter anderem Auskunft über den Rückbau des alten "Sarkophags". Zudem fragen die Grünen nach Details der ukrainischen Atompolitik und wie die Bundesregierung diese bewertet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 232 - 10. April 2017 - 12.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2017

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