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BUNDESTAG/6485: Heute im Bundestag Nr. 237 - 11.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 237
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. April 2017, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Türkisch-nationalistische Gruppierungen
2. Regierung: Hohe Innovationskraft
3. Fragen zur Vorratsdatenspeicherung


1. Türkisch-nationalistische Gruppierungen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Gefährdungspotenzial durch türkisch-nationalistische Gruppierungen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11718). Wie die Abgeordneten darin schreiben, warnte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, am 8. März vor gewalttätigen Zusammenstößen zwischen nationalistischen oder rechtsextremistischen Türken und Gegnern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Zugleich habe er "einen signifikanten Anstieg nachrichtendienstlicher Tätigkeiten der Türkei in Deutschland" beklagt.

Wissen will die Fraktion, inwieweit die Bundesregierung eine Radikalisierung und verstärkte Gewaltbereitschaft von Angehörigen türkisch-nationalistischer und rechtsextremistischer Gruppierungen in Deutschland erkennen kann. Ferner erkundigt sie sich unter anderem danach, woran genau die Bundesregierung den vom Bundesamt für Verfassungsschutz registrierten signifikanten Anstieg nachrichtendienstlicher Tätigkeit der Türkei in Deutschland festmacht.

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2. Regierung: Hohe Innovationskraft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Deutschland gehört im internationalen Vergleich in der Forschungs- und Innovationspolitik zur Spitzengruppe. "Wir müssen und wollen den eingeschlagenen Weg der Stärkung unseres Innovationssystems weiter gehen." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/11810). Die Hightech-Strategie (HTS) habe in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu verbessern und ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleitungen befördere. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung (F&E) einzusetzen, konnte 2015 erreicht werden. Thematische Prioritäten der HTS sind: "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft", "Nachhaltiges Wirtschaften und Energie", "Innovative Arbeitswelt", "Gesundes Leben", "Intelligente Mobilität" und "Zivile Sicherheit".

Innovationen hätten nicht nur technologische Grundlagen. Viele erfolgreiche und im besten Sinne umwälzende Innovationen seien auch oder sogar überwiegend nichttechnischer Natur. Im Sinne eines breiten Innovationsverständnisses unterstütze die Bundesregierung in der HTS daher sowohl technologische als auch soziale und gesellschaftliche Innovationen. Das gelte beispielsweise bei der Zukunft der Energieversorgung, der Beachtung der planetaren Grenzen, dem Schutz der Gesundheit oder den Folgen des demografischen Wandels.

Innovative Prozesse würden in Deutschland zunehmend kooperativ durch eine Vielzahl von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft getragen. Die HTS setze deshalb einen Schwerpunkt auf die enge Vernetzung dieser Akteure, die durch Initiativen umgesetzt, die komplementäre Kompetenzen und Ressourcen in Clustern, Netzwerken und Plattformen zusammenführen und so eine effiziente und umfassende Überführung von Forschungsergebnissen in die Anwendung ermöglichen. Ein Schwerpunkt müsse dabei auch in Zukunft sein, wichtige Zielgruppen wie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups noch besser zu erreichen. Ihre Unterstützung habe die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit neuen Maßnahmen und mehr Fördermitteln weiter intensiviert. 2015 hätten KMU ihre F&E-Investitionen deutlich stärker als in den Vorjahren gesteigert.

Zudem mache die internationale Aufmerksamkeit für deutsche Gründungsmetropolen wie Berlin, München oder Hamburg deutlich, dass auch das Gründungsgeschehen in Deutschland an Dynamik gewinne. Hier gelte es auch, die Chancen der digitalen Transformation für den Mittelstand noch stärker zu erschließen.

Für die Wissenschaft in Deutschland sei mit der 2016 verkündeten Strategie für Open Access, also dem freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet, wichtige Weichen gestellt worden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige auch, dass eine intensivere gesellschaftliche Einbindung entscheidend für den Erfolg der HTS sei. Partizipation bleibe eine Herausforderung, für die immer neue Wege gesucht werden müssen.

Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hänge immer stärker davon ab, in einer innovativen Arbeitswelt nicht nur isolierte Produkte anzubieten, sondern auch darauf abgestimmte Dienstleistungen für integrierte Problemlösungen aus einer Hand. Mit dem Forschungsrahmenprogramm Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen werde Forschung in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit daher erstmals gemeinsam und ganzheitlich betrachtet.

Die Umsetzung und Weiterentwicklung der HTS werde inhaltlich und strategisch wesentlich durch das Hightech-Forum unterstützt. Dabei brächten Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft interdisziplinär und fachübergreifend ihre Expertise für die künftige Forschungs- und Innovationsstrategie der Bundesregierung ein. Das Hightech-Forum werde seine Handlungsempfehlungen im Mai 2017 vorlegen.

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3. Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Mit gleich zwei Kleinen Anfragen erkundigt sich Die Linke nach der "Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung". Dabei geht es um das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG), das die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bis zum 1. Juli 2017 die Voraussetzungen zur Speicherung von Verkehrsdaten zu erfüllen. Die Fraktion stellt ihre Fragen vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 21. Dezember 2016, wonach "eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar" sei, wie sie formuliert.

Die erste der Kleinen Anfragen (18/11862) ist mit "Kosten, Fristen, rechtliche Grundlage" überschrieben. Darin erkundigt sich Die Linke zunächst, ob die Bundesregierung noch vor dem 1. Juli 2017 Gesetzesbestimmungen, die "nicht mit dem EU-Recht vereinbar" seien, aufheben wolle, beziehungsweise welche Schlussfolgerungen sie sonst aus dem genannten EuGH-Urteil ziehe. Auch fragt die Fraktion, welche Auswirkungen nach Auffassung der Bundesregierung "eine Unvereinbarkeit des VerkDSpG mit dem Unionsrecht" auf laufende und abgeschlossene Ermittlungs- und Gerichtsverfahren habe. Eine Reihe weiterer Fragen bezieht sich auf die "Überarbeitung und Anpassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)" und darauf, ob den Telekommunikationsunternehmen genug Zeit zur Einhaltung der Umsetzungsfristen bleibt. Ein dritter Fragenkomplex dreht sich um die Kosten der Einführung der Vorratsdatenspeicherung für die betroffenen Unternehmen sowie die Bundesnetzagentur und den Bundeshaushalt.

Das Thema der zweiten Kleinen Anfrage (18/11863) ist "Datenschutz, Technik und Sicherheit". Dabei geht es insbesondere darum, wie die Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragte die Umsetzung des VerkDSpG durch die Telekommunikationsunternehmen begleiten und überwachen sollen. Unter anderem zielen die Fragen darauf, wie die gespeicherten Telekommunikationsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sollen und wie ihre vollständige, nicht reversible Löschung nach Ablauf der Speicherfrist gewährleistet werden soll. Dabei wird detailliert nach einer Reihe möglicher technischer Fallstricke gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 237 - 11. April 2017 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2017

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