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BUNDESTAG/6499: Heute im Bundestag Nr. 252 - 20.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 252
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. April 2017, Redaktionsschluss: 16.20 Uhr

1. Kämpfer aus Deutschland gegen den IS
2. Behördenzeugnisse des BfV
3. Linke thematisiert Gefährder-Begriff
4. DekaBank bleibt Anstalt
5. Bundesrat will Geldwäschegesetz ändern
6. Bundesrat für regionale Gutscheinsysteme


1. Kämpfer aus Deutschland gegen den IS

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer aus Deutschland gegen den IS" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/11912) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11680). Wie die Bundesregierung darin darlegt, erfassen die Bundessicherheitsbehörden die Rekrutierungs- und Ausreisefälle mit Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder zur PYD (Partei der Demokratischen Union) zahlenmäßig. Personen, die sich den Peschmerga-Kräften anschließen wollen beziehungsweise ausgereist sind, werden den Angaben zufolge nicht erfasst.

"Danach liegen Erkenntnisse zu 204 Personen aus Deutschland vor, wobei jedoch nicht unterschieden werden kann, mit welcher Zielsetzung die Ausreise im Einzelnen erfolgt ist", schreibt die Bundesregierung weiter auf die Frage nach der Zahl der Personen aus Deutschland, die sich nach ihrer Kenntnis dem bewaffneten Kampf gegen den sogenannten "Islamischen Staat" (IS) in Syrien und dem Irak angeschlossen haben. Von diesen Personen hätten 69 die deutsche Staatsangehörigkeit.

"Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang drei deutsche Staatsbürger, die nach 2013 aus Deutschland ausreisten, um sich dem bewaffneten Kampf gegen den IS in Syrien beziehungsweise dem Irak anzuschließen, bei Kampfhandlungen getötet", heißt es in der Antwort weiter. Von den seit 2013 aus Deutschland zu den kurdischen Milizen nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen sind bislang 102 zurückgekehrt, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Davon besäßen 43 die deutsche und zwölf die türkische Staatsangehörigkeit. Die übrigen Personen seien "irakischer (1), belgischer (1), polnischer (1) oder ansonsten ungeklärter Nationalität".

Wie die Bundesregierung zudem ausführt, ist "im Gegensatz zu Rückkehrern aus dem islamistischen Bereich" bei Rückkehrern, die auf Seiten der kurdischen Milizen in Syrien oder dem Irak gekämpft haben, keine Verübung beziehungsweise Planung von Anschlägen in Europa bekannt geworden. Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass die Rückkehrer Gewaltaktionen in Europa planen.

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2. Behördenzeugnisse des BfV

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11944). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele solcher Zeugnisse das BfV seit 2011 ausgestellt hat.

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3. Linke thematisiert Gefährder-Begriff

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Problematik des Gefährder-Begriffs" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11959). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welchen Amts- oder weiteren Dateien des Bundeskriminalamts jeweils wie viele "Gefährder" genannt sind. Auch wollen sie unter anderem wissen, ob Einstufungen als "Gefährder" durch die örtliche Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel in Absprache und Einvernehmen mit der Staatsschutzabteilung des jeweiligen Landeskriminalamtes vorgenommen werden oder auch ohne eine solche Absprache.

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4. DekaBank bleibt Anstalt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die DekaBank soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes bleiben. Überlegungen zum Wechsel der Rechtsform seien nicht aufgegriffen worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11958) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11503). Eine öffentlich-rechtliche Rechtsform sei für Banken in Deutschland keineswegs unüblich, wird weiter erklärt. Auch der Träger der DekaBank, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, sei eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Bundesregierung bestätigt, dass das Bundesministerium der Finanzen zu den Sitzungen der Hauptversammlungen und des Verwaltungsrates eingeladen werde und durch eine Referatsleiter oder Referenten vertreten werde.

Zur Frage nach Geschäften um den Dividendenstichtag wie Cum/Ex oder Cum/Cum schreibt die Regierung, die DekaBank habe das Bundesministerium der Finanzen 2011 unterrichtet, dass der Wirtschaftsprüfer "Auffälligkeiten in dem Zusammenhang mit den Dividendenzahlungen bei Aktiengeschäften festgestellt hat".

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5. Bundesrat will Geldwäschegesetz ändern

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555). In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11928) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird gegen die Herausnahme von Geldspielgeräten und von bestimmten Pferdewetten aus dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes protestiert. Eine Bereichsausnahme für die Aufsteller von Geldspielgeräten komme nicht in Betracht, da bei diesem Glücksspielsegment grundsätzlich von einem erhöhten Geldwäscherisiko ausgegangen werden müsse, heißt es in der Stellungnahme. Im Übrigen hätten Geldspielgeräte mit 51 Prozent den mit Abstand größten Anteil am regulierten Glücksspielmarkt, so dass mit der Herausnahme dieses Bereichs der Hauptteil des deutschen Glückspielmarktes nicht mehr erfasst werden würde.

Bei Pferdewetten sei eine unterschiedliche Behandlung nicht angezeigt. Um eine Gleichstellung mit Sportwetten zu erreichen, müsse der gesamte Bereich der Pferdewetten vom Geldwäschegesetz erfasst werden. "Eine Privilegierung der Unternehmen von Totalisatoren aus Anlass öffentlicher Pferderennen ist vor diesem Hintergrund nicht angezeigt", erklären die Länder. Darüber hinaus wird verlangt, dass Holdinggesellschaften oder Leasing-Objektgesellschaften nicht als Finanzunternehmen eingestuft und den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen würden.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Einbeziehung von Geldspielgeräten ab. Auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention bestehe nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Auch die Forderung der Länder nach Einbeziehung aller Pferdewetten in das Geldwäschebekämpfungsregime wird abgelehnt, da das Geldwäscherisiko bei Totalisatorwetten mit kleinstelligen Spieleinsätzen gering sei.

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6. Bundesrat für regionale Gutscheinsysteme

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt Ausnahmen für regionale Gutscheinsysteme vom Geltungsbereich des Zahlungsdienstegesetzes. Wie der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11929) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (18/11495) schreibt, seien regionale Gutscheinsysteme ein wichtiges Instrument des Stadtmarketings insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen gerade in Klein- oder Mittelstädten oder Stadtteilen. Die Einstufung dieser Gutscheinsysteme als Zahlungsdienste würde die Verwaltungskosten erhöhen und die Gutscheinsysteme unwirtschaftlich machen. Daher sollten diese regionalen Systeme aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen werden, sofern der Gesamtwert der pro Jahr verkauften Gutscheine 500.000 Euro und die Anzahl der Annahmestellen 200 nicht übersteigt. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab, da in der umzusetzenden Richtlinie keine Schwellenwerte vorgesehen seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 252 - 20. April 2017 - 16.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017

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