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BUNDESTAG/6580: Heute im Bundestag Nr. 333 - 26.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 333
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 26. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Anhörung zur EU-Finanzaufsicht
2. Gesetz für Schornsteinfeger
3. Selbstbestimmte Geschlechtsidentität
4. G20-Gipfel in Hamburg thematisiert
5. Nicht vollstreckte Haftbefehle
6. Schießsport und Rechtsextremisten
7. Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplung
8. Bundesrat zu Gebührenrecht


1. Anhörung zur EU-Finanzaufsicht

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit dem europäischen System der Finanzaufsicht befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 31. Mai. Die Anhörung beginnt um 16.00 Uhr im Sitzungssaal 2800 des Paul-Löbe-Hauses und soll etwa eineinhalb Stunden dauern.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), Uwe Eiteljörge (Europäische Kommission), European Banking Authority (EBA), European Securities and Markets Authority (ESMA), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Thomas Gstädtner (Europäische Zentralbank), Leo Hoffmann-Axthelm (Transparency International EU), Professor Rainer Lenz (Finance Watch), Verband der Auslandsbanken in Deutschland und Nicolas Veron (Bruegel and Peterson Institute for International Economics).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Gesetz für Schornsteinfeger

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird geändert. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (18/12493) eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen. Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung. Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.

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3. Selbstbestimmte Geschlechtsidentität

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen soll das Transsexuellengesetz durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität ersetzt werden. Der von der Fraktion vorgelegte entsprechende Gesetzentwurf (18/12179) sieht vor, dass das im Geburtseintrag angegebene Geschlecht einer Person auf ihren Antrag zu ändern ist, wenn es nicht mit ihrer Geschlechtsidentität entspricht. In Antrag beim Standesamt soll angegeben werden, ob im Geburtseintrag "weiblich", "männlich" oder keine Geschlechtsangabe eingetragen wird und wie der Vorname lautet.

Nach Ansicht der Grünen entspricht das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 nicht mehr dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in sechs Entscheidungen mit dem Gesetz befasst und sechs seiner Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Ziel der Gesetzesreform müsse es sein, die Grundrechte aller Menschen unabhängig von deren geschlechtlicher Identität in vollem Umfang zu verwirklichen, "anstatt Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben zu erschweren".

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4. G20-Gipfel in Hamburg thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Den bevorstehenden G20-Gipfel in Hamburg thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/12436). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, "mit welchen Leistungen und Personal in welchem Umfang" die Bundesregierung "die Freie und Hansestadt Hamburg insbesondere durch die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg unterstützen" wird.

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5. Nicht vollstreckte Haftbefehle

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/12437). Ferner fragt sie darin unter anderem, wie viele dieser Haftbefehle mit Stand vom März dieses Jahres nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität in Deutschland zuzuordnen waren.

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6. Schießsport und Rechtsextremisten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, in wie vielen Fällen der Bundesregierung seit 2014 personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen Schießsport- und Schützenvereinen mit rechtsextremistischen Gruppen bekannt geworden sind. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/12349) unter anderem danach, welche vereins- beziehungsweise waffenrechtlichen Konsequenzen in diesen Fällen gezogen wurden.

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7. Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplung

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll. Einzelheiten regelt die von der Bundesregierung vorgelegte "Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (18/12375). Damit wird die Höhe der finanziellen Förderung von KWK-Anlagen nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern in Ausschreibungen ermittelt. Das Ausschreibungssystem soll am 1. Dezember 2017 beginnen. Die Regierung würdigt das Ausschreibungsmodell wegen seiner sehr hohen Investitionssicherheit, während die gesetzliche Festlegung der Förderhöhe Ineffizienzen mit sich bringen könne. Für besonders innovative KWK-Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt soll eine eigene Förderkategorie ebenfalls auf Basis von Ausschreibungen gebildet werden. Als besonders innovativ gelten KWK-Systeme, die zusätzlich zur Strom- und Wärmeerzeugung auch erneuerbare Wärme bereitstellen. Die Ausschreibungen für innovative Systeme haben Pilotcharakter.

Die Ausschreibungen für KWK-Anlagen beginnen in diesem Jahr mit einem Volumen von 100 Megawatt. Ab 2018 steigt das Volumen auf 200 Megawatt pro Jahr, wovon erstmals 50 Megawatt für innovative KWK-Anlagen zur Verfügung stehen. Der Anteil der innovativen Anlagen wird in den Folgejahren schrittweise erhöht. 2021 sollen nach Angaben der Regierung Ausschreibungen für 135 Megawatt auf KWK-Anlagen und 65 Megawatt auf innovative KWK-Anlagen entfallen. Um die Abgabe zu hoher Gebote angesichts des zu erwartenden niedrigen Wettbewerbs zu verhindern, werden Höchstwerte für die Ausschreibung eingeführt. So wird der Höchstwert für KWK-Anlagen auf sieben Cent und für innovative KWK-Anlagen auf zwölf Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Höhere Gebote werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Außerdem werden mit der Verordnung in begrenztem Umfang gemeinsame Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und von Solaranlagen mit einem Volumen von 400 Megawatt pro Jahr ermöglicht. Ziel ist es laut Bundesregierung, "Funktionsweise und Wirkungen von energieträgerübergreifenden Ausschreibungen zu erproben und die Ergebnisse zu evaluieren". Diese Ausschreibungen sollen Pilotcharakter haben und von der Bundesnetzagentur zwischen 2018 und 2020 durchgeführt werden.

In Gebieten, in denen zusätzliche Erneuerbare-Energien-Anlagen einen weiteren Netzausbaubedarf mit sich bringen würden, werden die Gebote mit einem Aufschlag belegt. Nach Angaben der Regierung verringern sich damit die Zuschlagschancen solcher Anlagen. Weitere Regelungen sollen verhindern, dass Windenergieanlagen überhöhte Renditen erwirtschaften, wenn die Ausschreibungen ohne "Referenzertragsmodell" stattfinden.

Für Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, müssen die Bieter finanzielle Sicherheiten hinterlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen auch tatsächlich errichtet werden. Werden die Anlagen nicht innerhalb von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung errichtet, wird eine Strafzahlung (Pönale) fällig. "Je höher die Pönale bei ansonsten wenig strengen Teilnahmevoraussetzungen ist, desto höher ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit, dass die Gebote in konkrete Projekte umgesetzt werden", erwartet die Bundesregierung.

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8. Bundesrat zu Gebührenrecht

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2017 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht" (18/12050) erhoben. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/12477) hervor. Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der im Aufenthaltsgesetz geregelten Höchstsätze für die im Ausländerrecht geltenden Gebühren sowie der in der Aufenthaltsverordnung geregelten Gebühren "für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen an Ausländer an die tatsächlich entstehenden Kosten" vor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 333 - 26. Mai 2017 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2017

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