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BUNDESTAG/6672: Heute im Bundestag Nr. 425 - 07.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 425
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 07. Juli 2017, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Ziele für Elektromobilität
2. Handelsabkommen mit Japan
3. Bundesbeamte mit DDR-Vordienstzeiten
4. Linke thematisiert Scheinvaterschaften
5. Türkische Band Grup Yorum thematisiert
6. Evaluationsbericht zu BKA-Gesetz


1. Ziele für Elektromobilität

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Elektroautos werden sich nach Ansicht der Bundesregierung künftig rascher und stärker auf dem deutschen Markt durchsetzen als bisher. Das geht aus einer Antwort (18/13034) auf eine Kleine Anfrage (18/12670) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Unter Verweis auf ein im vergangenen Jahr angeschobenes milliardenschweres Förderprogramm erklärt die Bundesregierung, der Trend werde durch die bisherige Entwicklung der Zulassungszahlen von 2009 bis 2016 grundsätzlich bestätigt. Gefragt nach dem Festhalten am Ziel von einer Million zugelassenen Elektrofahrzeugen bis 2020 antwortet die Regierung, sie halte "an dem Kernanliegen des 2020-Ziels fest und will möglichst viele Elektroautos auf die Straße bringen". Industrie und Bundesregierung müssten ihre Anstrengungen fortsetzen und gegebenenfalls anpassen, um hier erfolgreich zu sein.

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2. Handelsabkommen mit Japan

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Interesse am Zustandekommen eines Handelsabkommens zwischen der EU und Japan betont. Ziel seien Vereinbarungen zu einer umfassenden Marktöffnung in Japan, indem Zölle und so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut sowie die japanischen Beschaffungsmärkte geöffnet würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/13035) mit dem Stand von Ende Juni auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12652). Im Blick seien vor allem die Branchen Kfz, Chemie und Lebensmittel sowie der Bereich Verkehr, der für öffentliche Aufträge geöffnet werden könnte. Wichtig sei dabei, bestehende Arbeits-, Umwelt- und soziale Standards abzusichern. Gleiches gelte für Investitionen.

Planmäßig würden die Verhandlungen Ende dieses Jahres abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Wann ein Abkommen dann tatsächlich in Kraft treten könnte, sei wegen der ausstehenden Verfahren und Prüfungen schwer abschätzbar.

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3. Bundesbeamte mit DDR-Vordienstzeiten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Versorgungsrechtliche Regelungen für Angehörige der früheren DDR-Grenztruppen sind ein Thema der Antwort (18/12857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12699). Wie die Fraktion darin schrieb, unterliegt "eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten, die aus dem Grenzschutz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der de Maizière-Regierung in den Bundesdienst übernommen worden sind" und Paragraf 30 des Bundesbesoldungsgesetzes ("Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten") unterfallen, "zusätzlich einer besonderen Kappung der Höchstgrenze beim Zusammentreffen von Rente und Beamtenversorgung".

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die 1961 eingerichteten Grenztruppen der DDR "Träger der Sicherung und Überwachung der Staatsgrenze der DDR und dem Ministerium für nationale Verteidigung unterstellt" gewesen seien. "Sie hatten unter anderem als rechtswidrig angesehene Ausreisen von DDR-Bürgern zu verhindern", heißt es in der Vorlage weiter . An den Grenzübergangsstellen der DDR habe auch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) mit sogenannten Passkontrolleinheiten (PKE) frühzeitig Aufgaben im grenzüberschreitenden Verkehr übernommen. Die Bediensteten der PKE seien Mitarbeiter des MfS gewesen und hätten ihren Dienst zur Tarnung in Uniformen der Grenztruppen versehen. Mit der Übertragung der Aufgaben der PKE auf die Grenztruppen Ende 1989 sei auch ein Großteil der MfS-Bediensteten der bisherigen PKE von den Grenztruppen übernommen worden.

Im April 1990 habe die "nach den demokratischen Wahlen neu gebildete Regierung de Maizière" entschieden, die Grenztruppen der DDR aufzulösen, einen Grenzschutz aufzubauen und diesen zum 1. Juli 1990 dem Innenministerium der DDR zu unterstellen, führt die Bundesregierung ferner aus. Nach dem Beitritt seien die Bediensteten des Grenzschutzes, darunter auch Angehörige der PKE, von der heutigen Bundespolizei übernommen worden. Infolge des "zumindest teilweise ungeordneten Übergangsprozesses" sowie aufgrund fehlender Unterlagen sei die Prüfung konkreter Menschenrechtsverletzungen und die Zugehörigkeit zum MfS vielfach nicht möglich gewesen.

Zur Frage, wie die Bundesregierung es bewertet, "dass die Kappung der Höchstgrenze keine Verhinderung der Honorierung von Zeiten beim DDR-Grenzschutz bewirkt, sondern vielmehr eine versorgungsrechtliche Schlechterstellung des in der Bundesrepublik erdienten Ruhegehalts wegen dieser DDR-Grenzschutz-Zeiten darstellt", heißt es in der Antwort, die Regelung stelle nicht auf die individuelle Schuld, sondern allein auf die organisatorische Zugehörigkeit ab. Dazu werde festgelegt, dass bestimmte Zeiten im Verwaltungsdienst der DDR nicht zu berücksichtigen sind. Dies betreffe Mitarbeiter in der Verwaltung der DDR, "die durch eine herausgehobene Nähe zum Herrschaftssystem der DDR und außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig gewesen sind".

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4. Linke thematisiert Scheinvaterschaften

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

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5. Türkische Band Grup Yorum thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um die türkische Band "Grup Yorum" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12917). Wie die Fraktion darin schreibt, ist die 1985 gegründete Band "die wohl populärste linksgerichtete Musikgruppe der Türkei". Wissen will sie, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Geschichte und politische Ausrichtung von Grup Yorum sowie über die "Stellung der Band im Kulturbetrieb der Türkei und ihre Resonanz in der Öffentlichkeit" hat. Auch erkundigt sie sich nach Kenntnissen der Bundesregierung über "Anklagen, Festnahmen, Inhaftierungen, Verurteilungen, Misshandlungen und Folterungen von Grup-Yorum-Mitgliedern in der Türkei". Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, "inwieweit, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung" die Bundesregierung ein Auftrittsverbot für Grup Yorum in der Bundesrepublik befürwortet.

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6. Evaluationsbericht zu BKA-Gesetz

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Evaluationsbericht der Paragraphen 4a, 20k, 20k des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/13031) vor. Nach Artikel 6 des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA) sind die Paragraphen 4a ("Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus"), 20j ("Rasterfahndung") und 20k ("Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme") des BKA-Gesetzes (BKAG) fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen zu evaluieren.

Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, hat die Untersuchung vor allem gezeigt, dass die Anwendung der zu evaluierenden Normen in der Praxis bislang eine "relative Seltenheit" ist. Es komme insbesondere nicht zu vielfältigen, wahllosen Überwachungen, sondern zu relativ wenigen, dafür dann aber intensiven Ermittlungs- und Eingriffsszenarien. Die Befürchtungen, dass mit der BKA-Novelle von 2009 eine massive Ausweitung der Gefahrenabwehr- und Überwachungstätigkeit des BKA einsetzen würde, hätten sich nicht bestätigt.

Die untersuchten Normen haben sich laut Vorlage "weitgehend als verfassungskonform erwiesen". Auch die Anwendungspraxis könne "im Großen und Ganzen als überwiegend behutsam und grundrechtsschonend" bezeichnet werden. "Die allerdings bedeutende Ausnahme hierzu bildet die bisherige Umsetzung des Kernbereichsschutzes im Rahmen von Paragraph 20k Absatz 7 BKAG. Insofern war die Praxis einerseits bereits deshalb selbst verfassungswidrig, weil sie auf der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes beruhte", heißt es in dem Bericht weiter. Darüber hinaus sei die praktische Anwendung auch mit Blick auf die Auslegung des Kernbereichsbegriffs zum Teil gesetzes- und verfassungswidrig gewesen.

Aus einer "Effektivitätsperspektive" wird in der Unterrichtung festgestellt, "dass die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden nach Paragraph 4a BKAG "weitgehend reibungslos" funktioniert habe. Die neuen Eingriffsbefugnisse aus den Paragraphen 20j und 20k BKAG hingegen hätten bislang wenig zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus beigetragen.

Das liegt dem Bericht zufolge insbesondere im Fall von Paragraph 20k BKAG vor allem an Schwierigkeiten bei der Aufbringung der Überwachungssoftware. Diese werde in der Praxis auch durch ein hochkonspiratives und technisch fortschrittliches Vorgehen der Gefährder erschwert. "Insofern sind normative Anpassungen kein Allheilmittel. Aber die Schaffung zusätzlicher Befugnisse wie eines auf Paragraph 20k BKAG zugeschnittenen Wohnungsdurchsuchungsrechts und einer Norm zur Umleitung von Datenströmen bei Access-Providern könnte dazu beitragen, die Effektivität der Befugnisse zu steigern, ohne unabsehbare Bürden für den Grundrechtsschutz mit sich zu bringen", schreiben die Autoren weiter. Es müsse dabei allerdings sichergestellt sein, dass die wissenschaftliche Evaluation der Befugnisse fortgeschrieben wird.

Ferner verweisen sie darauf, dass am jetzigen Bestand der untersuchten Normen "aus legistischer Perspektive insbesondere die sprachliche Abfassung" zu bemängeln sei. Die Vorschriften seien "allesamt recht umständlich und unübersichtlich geraten". Insbesondere fänden sich Formulierungsunterschiede in den Normen, "ohne dass klar ist, ob und welche inhaltlichen Unterschiede damit beabsichtigt sind". Dem Gesetzgeber sei "in jedem Fall zu raten, bei der anstehenden Neufassung vieler Normen des BKAG den Versuch einer systematischeren und sprachlich konsistenteren Ordnung zu unternehmen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 425 - 7. Juli 2017 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2017

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