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BUNDESTAG/6767: Heute im Bundestag Nr. 521 - 20.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 521
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. September 2017, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. Asylstatistik für das zweite Quartal 2017
2. Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter
3. Verletzte Bundespolizisten bei G20-Gipfel
4. Krankenquote bei der Bundespolizei
5. Kooperationen des BfV
6. Geleaste Pkw in Ministerien
7. Post-Mitarbeiter bei G10-Maßnahmen


1. Asylstatistik für das zweite Quartal 2017

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im zweiten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland 1.322 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 35.731 Flüchtlingsschutz und 28.823 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 13.225 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/13551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13188) hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 42,3 Prozent. Hauptstaatsangehörigkeiten waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 25.043 Fällen vor Afghanistan mit 16.555 und dem Irak mit 11.847.

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2. Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mitte dieses Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) gut 40.5000 asylberechtigte Ausländer registriert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13215) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2017 im AZR 40.537 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 10.989 Asylberechtigten, Syrien mit 6.425 Betroffenen und den Iran mit 5.790 Personen.

Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 546.533. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 302.248 Personen vor dem Irak mit 94.114 und Afghanistan mit 34.657.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem genannten Stichtag 151.914 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 112.041 Fällen sowie der Irak mit 12.544 Fällen und Afghanistan mit 8.870 Fällen.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden, seien zur Jahresmitte 54.104 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (28.822) vor Syrien (2.663) und Somalia (2.510).

Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 159.678 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge Serbien mit 13.870 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 11.657 und Albanien mit 10.412.

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3. Verletzte Bundespolizisten bei G20-Gipfel

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der im Zusammenhang mit Aktionen rund um den zurückliegenden G20-Gipfel in Hamburg verletzten Bundespolizisten legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13132) dar. Danach wurden mit Kenntnisstand vom 6. September insgesamt 118 Bundespolizisten verletzt, davon 79 durch Fremdeinwirkung. 115 Bundespolizisten seien leicht- bis mittelgradig und drei schwerer verletzt worden. Insgesamt neun seien stationär behandelt worden, zwei davon über fünf Tage.

Zur Anzahl der Verletzten, Schwere der Verletzungen und stationären Aufenthalten von Landespolizeibeamten, Rettungskräften, Demonstranten und weiteren Beteiligten kann die Bundesregierung laut Vorlage keine Angaben machen. Ihrer Kenntnis nach seien im Zuständigkeitsbereich der Hamburger Polizei 709 Polizeibeamte, davon 592 vorsätzlich durch Fremdeinwirkung, verletzt worden.

Die 79 durch Fremdeinwirkung verletzten Bundespolizisten erlitten den Angaben zufolge "überwiegend Verletzungen in Form von multiplen Prellungen, einschließlich Schädelprellungen, durch Bewurf mit Fremdkörpern, Augenverletzungen und Knalltraumata". Unter den 39 nicht durch Fremdeinwirkung verletzten Bundespolizisten "dominieren Distorsionen und Erschöpfungszustände", heißt es in der Vorlage weiter.

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4. Krankenquote bei der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Dienstausfallzeiten durch Krankheit im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei haben laut Bundesregierung im zweiten Quartal dieses Jahres einen relativen Anteil von 9,18 Prozent erreicht. Im ersten Quartal 2017 lag dieser Anteil noch bei 10,78 Prozent und im vierten Quartal 2016 bei 10,99 Prozent, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/13555) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13386) hervorgeht. Damit sei "ein Rücklauf der Krankenquote im Polizeivollzugsdienst zu verzeichnen", heißt es in der Antwort weiter.

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5. Kooperationen des BfV

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Fragen zu nachrichtendienstlichen Kooperationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13382). Darin schreibt die Bundesregierung, dass sie "nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl)" zu der Auffassung gelangt sei, dass die Beantwortung der Fragen nicht offen erfolgen kann.

Wie die Regierung dazu darlegt, werden im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung und Anzahl der Kooperationen vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit sei Bedingung für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.

"Eine einseitige öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit des BfV mit anderen Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde einen erheblichen Vertrauensverlust hervorrufen. Folge wäre ein Informationsrückgang und dadurch bedingt eine Verschlechterung der Analysefähigkeit der Sicherheitslage", heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus könnten Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten sowie zur Anzahl bestehender Kooperationen auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des BfV sowie auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste ermöglichen.

Aus diesen Gründen "könnte eine Beantwortung in offener Form den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen", führt die Bundesregierung ferner aus. Um gleichwohl dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten nachzukommen, würden die Antworten auf die gestellten Fragen der Geheimschutzstelle des Parlaments zugeleitet.

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6. Geleaste Pkw in Ministerien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über geleaste Pkw in den Bundesministerien, mit denen Minister und Staatssekretäre gefahren werden, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13421). Darin listet sie unter anderem die entsprechenden Fahrzeuge inclusive Modellbezeichnung auf.

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7. Post-Mitarbeiter bei G10-Maßnahmen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in sogenannte G10-Maßnahmen eingebundenen Mitarbeiter von Postdienstleistern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13388). Darin verwies die Fraktion darauf, dass das Postgeheimnis in Deutschland von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt werde und Ausnahmefälle das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises (Artikel 10-Gesetz - G 10) regele.

Wie die Bundesregierung zur Zahl der in G-10-Maßnahmen eingebundenen Post-Mitarbeiter ausführt, liegen ihr keine Angaben für den gesamten deutschen Postdienstleistungsmarkt vor. Nach Auskunft der im Briefsektor marktführenden Deutschen Post AG werden Maßnahmen nach dem Artikel-10-Gesetz in der Zentrale von einem fünfköpfigen Team gesteuert und umgesetzt, wie es in der Antwort weiter heißt. In die Maßnahme selbst werden danach lokale Mitarbeiter eingebunden, die zuvor sicherheitsüberprüft wurden. Derzeit seien 1.494 Mitarbeiter aktiv in G10-Maßnahmen eingebunden. Hierbei handele es sich teils um Leitungskräfte, die die Durchführung der Maßnahmen vor Ort koordinieren und verantworten, als auch um operative Kräfte, die die Sendungen heraussuchen und den Vertretern der berechtigten Stellen aushändigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 521 - 20. September 2017 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2017

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