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BUNDESTAG/6793: Heute im Bundestag Nr. 547 - 17.10.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 547
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 17. Oktober 2017, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. Breitbandzugänge in Nordrhein-Westfalen
2. Internetzugänge in Sachsen-Anhalt
3. Folgen von Dieselabgasen
4. Bundesregierung setzt auf zwei Endlager


1. Breitbandzugänge in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) 83 Prozent der Haushalte in Nordrhein-Westfalen verfügen über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13625) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13442) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 90 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 47 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Nordrhein-Westfalen 72 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 80 Prozent, in ländlichen Regionen bei 33 Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) "auch auf der letzten Meile" haben nach Regierungsangaben sieben Prozent der Haushalte in Nordrhein-Westfalen. In ländlichen Regionen liege der Anteil unter einem Prozent, in städtischen Regionen bei acht Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.

Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil Nordrhein-Westfalens an diesen Mitteln liege bei 667.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.

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2. Internetzugänge in Sachsen-Anhalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Sachsen-Anhalt verfügen 51 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13626) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13443) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 76 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 23 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Sachsen-Anhalt 39 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 63 Prozent, in ländlichen Regionen bei zehn Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) "auch auf der letzten Meile" haben nach Regierungsangaben drei Prozent der Haushalte in Sachsen-Anhalt. In ländlichen Regionen liege der Anteil bei 0,8 Prozent, in städtischen Regionen bei 10,6 Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.

Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil Sachsen-Anhalts an diesen Mitteln liege bei 589.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.

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3. Folgen von Dieselabgasen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Gesundheitliche Folgen von Dieselabgasen sind Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/13649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13427). Darin gibt die Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Zusammensetzung von Dieselabgasen sowie besonders gefährdete Personengruppen und deren Rechtsansprüche. Auch Forschungsvorhaben zu dem Thema werden in der Antwort dargestellt.

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4. Bundesregierung setzt auf zwei Endlager

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hält vorerst daran fest, radioaktive Abfälle an zwei Endlager-Standorten zu lagern. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die nicht für das genehmigte Endlager Konrad vorgesehen sind, sollen demnach idealerweise zusätzlich am noch nicht feststehenden Standort für hochradioaktive Abfälle endgelagert werden. Dies geht aus einer Antwort (18/13654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13584) hervor. Sollte an diesem Standort keine zusätzliche Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle möglich sein, müsse aber ein neuer Entsorgungspfad festgelegt werden, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf das Nationale Entsorgungsprogramm.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 547 - 17. Oktober 2017 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2017

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