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BUNDESTAG/6827: Heute im Bundestag Nr. 581 - 5.12.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 581
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. Dezember 2017, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Ende September gut 41.000 Asylberechtige
2. Definition der FDGO erfragt


1. Ende September gut 41.000 Asylberechtige

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende September dieses Jahres haben in Deutschland gut 41.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/49) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. September 2017 im Ausländerzentralregister (AZR) 41.165 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.124 Asylberechtigten, Syrien mit 6.527 Betroffenen und den Iran mit 5.813 Personen.

Die Zahl der Ende September im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 579.602. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 315.626 Personen vor dem Irak mit 98.703 und Afghanistan mit 37.842.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 176.889 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 124.707 Fällen vor dem Irak mit 16.335 Fällen und Afghanistan mit 11.014 Fällen. Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. seien zum Stichtag 65.310 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (37.126) vor Somalia (3.018) und Syrien (2.844).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 163.184 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 13.218 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 11.232 und Afghanistan mit 10.105.

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2. Definition der FDGO erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/129). Wie die Fraktion darin schreibt, wird ihrer Ansicht nach in verschiedenen Publikationen des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz "der Eindruck erweckt, dass Antikapitalismus und Antifaschismus als ,linksextremistische Aktionsfelder' per se nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) vereinbar seien". Wissen wollen die Abgeordneten, "was genau" die Bundesregierung unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht und "durch wen oder was (...) in welchem Zusammenhang diese Definition der FDGO getroffen" wurde. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, worin aus Sicht der Bundesregierung "die wesentlichen Unterschiede zwischen ,linksextremistischem' und nicht-linksextremistischem beziehungsweise FDGO-konformen Antifaschismus" bestehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 581 - 5. Dezember 2017 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2017

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