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BUNDESTAG/6856: Heute im Bundestag Nr. 004 - 03.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 004
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. Januar 2018, Redaktionsschluss: 14.35 Uhr

1. Rechnungshof gegen EPSAS-Initiative
2. Rechnungshof legt Bemerkungen vor


1. Rechnungshof gegen EPSAS-Initiative

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt sich gegen die Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedsstaaten der EU. EPSAS soll dabei auf der doppelten Buchführung mit Periodenabgrenzung (Doppik) basieren und für alle staatlichen Ebenen verbindlich gelten. In einem Bericht, der als Unterrichtung (19/60) vorliegt, fordert der BRH von der Bundesregierung daher, eine verbindliche Einführung von EPSAS in der Bundesrepublik zu verhindern.

Der BRH hält das EPSAS-Projekt schon im Grundsatz für wenig sinnvoll. Das Ziel, durch EPSAS EU-weit eine bessere Haushaltsüberwachung gewährleisten zu können, um so etwa zur Vermeidung künftiger Staatsschuldenkrisen beizutragen, geht laut Rechnungshof am Kern des Problems vorbei. Es bestehe in der EU kein "Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem": "Im Zweifel mangelt es also nicht an qualitativ hochwertigen Finanzdaten, sondern an einer soliden Haushaltspolitik und einer konsequenten Durchsetzung der europäischen Fiskalregeln. Beides lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen", schreibt der Rechnungshof.

Zudem sieht der BRH die Schätzungen der Kommission zu den Kosten der Einführung als nicht belastbar an. Laut dem Bericht beziffert die Kommission die Kosten der EPSAS-Einführung in der Bundesrepublik mit bis zu 3,1 Milliarden Euro. "Die tatsächlichen finanziellen Belastungen dürften aus Sicht des Bundesrechnungshofes höher ausfallen", schließt hingegen der Rechnungshof.

Der Bundesrechnungshof geht zudem davon aus, dass der deutsche Haushaltsgesetzgeber sein Budgetrecht selbst bei der Einführung von EPSAS weiterhin im kameralen System ausüben würde. Ein parallel betriebenes doppisches System brächte also faktisch keinen Nutzen, argumentiert der Rechnungshof.

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2. Rechnungshof legt Bemerkungen vor

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Bemerkungen 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (19/170) vorgelegt. Der Bericht beinhaltet zudem die Feststellung der Jahresrechnung 2016. Die Bemerkungen sind eine der Grundlagen für die Entlastung der Bundesregierung durch Bundesrat und Bundestag.

Für den Haushalt 2016 stellt der Rechnungshof fest, dass es keine "bedeutsamen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen" gegeben habe. Der Haushalt 2016 lag laut Bemerkungen 2017 im Vollzug mit Gesamtausgaben und -einnahmen von 317,4 Milliarden Euro um 0,5 Milliarden Euro über dem Soll des Nachtragshaushaltes. Der Etat, der ohne Nettokreditaufnahme auskam, hielt nach Darstellung des BRH die seit 2016 vollständig greifende Schuldenbremse ein.

Kritisch betrachtet der Rechnungshof den Umgang der einzelnen Ressorts mit Ausgabenresten und Selbstbewirtschaftungsmitteln sowie mit Verpflichtungsermächtigungen. Auch die Vermögenrechnung des Bundes entspricht nicht den Erwartungen der Rechnungsprüfer.

Der Bundesrechnungshof moniert zudem erneut die aus seiner Sicht nicht sinnvolle Einrichtung von Sondervermögen des Bundes wie dem Energie- und Klimafonds (EKF), dem 2016 713 Millionen Euro aus dem Haushalt zuflossen. Mit jährlichen Bundeszuschüssen werde das "ursprüngliche Ziel verfehlt, die Ausgaben des EKF ausschließlich über die Klimaabgaben zu finanzieren". Die Haushaltsfinanzierung des EKF werde künftig noch signifikant ansteigen, prognostiziert der Rechnungshof. "Für einen wirtschaftlichen, transparenten und koordinierten Mitteleinsatz wäre es förderlicher, sämtliche Mittel im Bundeshaushalt zu etatisieren." Ähnlich äußert sich der BRH mit Blick auf den Kommunalinvestitionsförderungsfonds.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 004 - 03. Januar 2018 - 14.35 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2018

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