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BUNDESTAG/6897: Heute im Bundestag Nr. 045 - 01.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 045
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 1. Februar 2018, Redaktionsschluss: 09.38 Uhr

1. AfD kritisiert EWF-Kommissionsvorschlag
2. FDP will modifizierten Währungsfonds
3. FDP sieht Subsidiaritätsprinzip verletzt
4. Die Linke stellt sich gegen EWF
5. Linke will solidarische EU-Asylpolitik
6. Linke will Arbeitszeit von 40 Stunden


1. AfD kritisiert EWF-Kommissionsvorschlag

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/593) argumentiert die Fraktion, dass der Kommissionsvorschlag auf keiner validen Rechtsgrundlage basiere. Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU. Der von der Kommission angeführte Artikel 352 AEUV sei kein "Freibrief für ein generelles, beliebiges Ausdehnen der Zuständigkeitskompetenzen der EU über die vertraglich definierten Grenzen hinaus", heißt es in dem Antrag, der am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird.

Die Fraktion kritisiert in dem Antrag zudem, dass mit dem Kommissionsvorschlag zum EWF auch die haushaltspolitische Einbindung des Parlaments entfallen würde. Diese sei im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch eine "zwingende haushaltsverfassungsrechtliche Rückbindung des deutschen Vertreters im ESM an den Bundestag" noch gegeben, wenn auch eingeschränkt, schreibt die Fraktion.

Der Antrag ist als "Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon" formuliert.

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2. FDP will modifizierten Währungsfonds

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion lehnt den Vorschlag der EU-Kommission (Kom(2017) 827 final) zur Gründung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) ab. Stattdessen fordern die Liberalen in einem Antrag (19/583) einen EWF mit stark modifizierten Aufgaben und Kompetenzen. So sollen eine "Transferunion" verhindert und die EU-Fiskalregeln gestärkt werden. Der Antrag wird am Donnerstag erstmals im Plenum beraten.

Grundprinzip des EWF muss laut Antrag die fiskalpolitische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten sein. Die politische Verantwortung für den EWF und seine Finanzierung solle bei den nationalen Regierungen und Parlamenten liegen, der Einfluss der EU-Kommission eng begrenzt bleiben, schreibt die FDP. Die Fraktion fordert daher einen "uneingeschränkten Parlamentsvorbehalt" bei möglichen Finanzhilfen. Vetorechte für Deutschland sowie andere Mitgliedstaaten dürften zudem nicht eingeschränkt werden. Auch eine Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) an möglichen EWF-Finanzhilfeprogrammen solle weiterhin angestrebt werden, da der IWF politisch unabhängig sei und "wertvolle Impulse geben kann". Eine "Letztsicherung" des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) für Banken durch den EWF lehnen die Liberalen ab.

Konkret fordert die FDP, den EWF als Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages zu etablieren. Der Vorschlag der EU-Kommission basiere hingegen auf einer rechtlich nicht soliden Grundlage. Diese Kritik ist auch Gegenstand eines weiteren Antrags der Fraktion (19/582).

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3. FDP sieht Subsidiaritätsprinzip verletzt

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der FDP die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/582) argumentieren die Liberalen, dass die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem EWF nicht wie von der Kommission vorgesehen auf die Flexibilitätsklausel des Artikel 352 AEUV gestützt werden könne. Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU. Einschlägig sei vielmehr Artikel 136 Absatz 3 AEUV, der die intergouvernementale Ebene ermächtige. Die Fraktion beruft sich dabei auch auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Die FDP argumentiert, dass statt einer Weiterentwicklung des ESM auf Grundlage des Unionsrecht eine Änderung der EU-Verträge notwendig wäre. Eine solche müsste der Bundestag ratifizieren, schreibt die Fraktion. Der Antrag wird am Donnerstag erstmals im Plenum beraten. Der Antrag ist als "Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon" formuliert.

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4. Die Linke stellt sich gegen EWF

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke lehnt die Gründung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) ab. In einem Antrag (19/579) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, den Vorschlag der EU-Kommission (COM(2017) 827 final) abzulehnen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zum EWF weiterzuentwickeln. Der Antrag wird am Donnerstag im Plenum beraten.

Zur Begründung führt die Links-Fraktion unter anderem an, dass EWF-Finanzhilfen an Strukturreformen geknüpft werden sollen, "die in den betroffenen Ländern zu drastischen Einschnitten bei Löhnen, Renten und öffentlichen Leistungen führen". Dies sei auch im Zuge der bisherigen Krisenpolitik der Troika schon praktiziert worden, bemängelt die Fraktion.

Zudem würde der EWF in seiner Funktion als "Letztsicherung" des einheitlichen Abwicklungsfonds für Banken (SRF) eine weitere Konzentration im europäischen Bankensektor fördern. Durch die "potentielle Staatshaftung" genössen systemrelevante Großbanken eine "implizite Subvention des Investmentbankings", kritisieren die Linken.

Die Fraktion fordert dagegen eine Zerschlagung systemrelevanter Institute im Zuge einer EU-weiten Bankenstrukturreform. Benötigt wird nach Ansicht der Links-Fraktion zudem ein Schuldenschnitt für überschuldete Staaten und eine "EU-weit koordinierte einmalige Vermögensabgabe für Millionäre". Die Bundesregierung soll durch entsprechende Gesetzentwürfe außerdem die Binnennachfrage in der Bundesrepublik ankurbeln, um die "chronischen Leistungsbilanzüberschüsse Deutschlands wirksam zu reduzieren". Die Linke führt unter anderem öffentliche Investitionsprogramme und eine "Korrektur nachfragehemmender Arbeitsmarkt- und Sozialreformen" als Vorschläge an.

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5. Linke will solidarische EU-Asylpolitik

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik der Europäischen Union". In einem Antrag (19/577), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass aktuell auf der EU-Ebene die Weichen für die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gestellt würden.

Vor dem "Hintergrund der 2015 deutlich angestiegenen - inzwischen aber wieder drastisch zurückgegangenen - Asylzahlen" habe die EU-Kommission 2016 Vorschläge zur Änderung der asylrechtlichen Bestimmungen der EU gemacht. "Diese könnten zu einer umfassenden Entrechtung von Schutzsuchenden innerhalb und zu einer systematischen Auslagerung des Flüchtlingsschutzes außerhalb der Europäischen Union führen", heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung müsse in den aktuellen Verhandlungen "als Verfechterin eines offenen und menschenrechtsbasierten Asylsystems agieren und geplanten Verschärfungen entschieden entgegentreten".

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung "allen Initiativen mit dem Ziel der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" widersprechen und der "Strategie einer immer weiteren Vorverlagerung der Grenzabwehr außerhalb der EU" entgegenwirken. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion innerhalb der EU einheitliche Schutzstandards und faire Asylverfahren auf hohem Niveau gelten müssen. Ferner plädiert Die Linke in der Vorlage für "effektive Bleiberechtsregelungen und humanitäre Lösungen für abgelehnte Geflüchtete, die bereits länger in der EU leben, sowie für illegalisierte Menschen". Zudem fordert sie unter anderem, dass sich Asylsuchende ihr Aufnahmeland in der EU "entsprechend familiärer, sozialer oder sprachlicher Bindungen aussuchen können".

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6. Linke will Arbeitszeit von 40 Stunden

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke will eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden erreichen. Die Bundesregierung soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in einem Antrag (19/578) der Fraktion, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht und in dem die Regierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die im Durchschnitt täglich erlaubte Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll beibehalten werden. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion gehört ein "Recht auf Nichterreichbarkeit" für Arbeitnehmer sowie ein Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in die Vollzeit. Arbeitsverträge sollen eine Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche enthalten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden kann.

Zur Begründung ihrer Forderung schreibt die Linksfraktion, für viele Beschäftigte kenne der Arbeitstag kein Ende, während andere unfreiwillig in Teilzeitarbeitsverhältnissen und Minijobs beschäftigt oder erwerbslos seien. Das bereitgestellte, aber begrenzte Angebot an Arbeit müsse gerecht auf alle Menschen verteilt werden. Ein erster Schritt hin zu einer Umverteilung der Arbeit sei die Reduzierung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wer lange arbeite, habe weniger Zeit für Familie, für Hobbies, für Freunde, für Erholung oder für ein Ehrenamt. "Der Gesetzgeber ist in der Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine bessere Arbeitszeitgestaltung und -verteilung im Sinne der Beschäftigten und der Allgemeinheit zu schaffen", fordert die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 045 - 1. Februar 2018 - 09.38 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2018

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