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BUNDESTAG/6930: Heute im Bundestag Nr. 078 - 20.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 078
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. Februar 2018, Redaktionsschluss: 13.18 Uhr

1. Winterdienst auf Bundesstraßen
2. Keine Angaben zu Klage von ÖPP-Partner
3. Regierung für Erdgas als Schiffskraftstoff
4. Großweiche auf dem Nord-Ostsee-Kanal
5. Linksfraktion fragt nach Inlandseinsätzen
6. Türkische Militäroffensive im Fokus


1. Winterdienst auf Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Winterdienst auf Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Thüringen nicht von den Landesstraßenbauverwaltungen selbst durchgeführt. Alle anderen Länder führen den Winterdienst überwiegend selbst aus, vergeben jedoch etwa ein Fünftel der Leistungen an Dritte. Das geht aus der Antwort (19/720) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/537) hervor. Befragt nach den Kosten des Winterdienstes bei in Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) finanzierten Bundesfernstraßenabschnitten, schreibt die Bundesregierung, der Betriebsdienst sei Teil des gesamten Leistungsumfangs von ÖPP-Projekten und werde nicht gesondert vergütet. Insoweit habe die Bundesregierung "keine Kenntnisse über die Kosten des Winterdienstes beim privaten ÖPP-Vertragspartner".

Ebenso kann die Regierung der Vorlage zufolge keine Angaben zu den Beschäftigen der Straßenbauverwaltungen machen, da ihr keine Personalstatistiken vorlägen. "Für die Organisation und Durchführung des Straßenbetriebsdienstes einschließlich des Winterdienstes auf Bundesstraßen in der Baulast des Bundes sind die Straßenbauverwaltungen der Länder zuständig, die gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes verwalten", heißt es in der Antwort.

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2. Keine Angaben zu Klage von ÖPP-Partner

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu Höhe und Begründung der Forderungen, die das Unternehmen A1 mobil GmbH & Co. KG, das in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) einen Teilabschnitt der Bundesautobahn A1 betreibt, in der Klage gegen die Bundesregierung geltend macht. In ihrer Antwort (19/721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/526) verweist die Regierung lediglich auf eine Antwort aus der vergangenen Legislaturperiode (18/13633), in der es heißt, der Konzessionsnehmer A1 mobil habe medienwirksam die Einreichung einer Klage bekannt gegeben. Diese sei der für die Vertragsabwicklung zuständigen Auftragsverwaltung Niedersachsen Anfang September 2017 informell übermittelt worden. Gefragt nach dem Stand des Rechtsstreites teilt die Regierung in der aktuellen Antwort mit, ein erster Verhandlungstermin sei für Mai 2018 anberaumt.

Was die Forderungen der Pansuevia GmbH & Co. KG angeht, die ÖPP-Partner auf einem Abschnitt der Bundesautobahn A8 ist, schreibt die Bundesregierung, das Unternehmen mache Ansprüche auf Mehrvergütung für verschiedene, nach ihrer Meinung außerhalb ihrer Risikosphäre liegende Sachverhalte geltend. Die Ansprüche seien auftraggeberseitig als unbegründet zurückgewiesen worden. "Zu laufenden Klageverfahren gibt die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen keine öffentlichen Stellungnahmen ab", heißt es in der Antwort.

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3. Regierung für Erdgas als Schiffskraftstoff

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der Förderung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff will die Bundesregierung zur Senkung der Luftschadstoffemissionen durch Schiffe beitragen. Das geht aus der Antwort (19/719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/528) hervor. Die Regierung verweist auf die aus dem August 2017 stammende "Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff". Deren Ziel sei es, "die Einführung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben". Durch die Förderung sollen gezielte Anreize zur Diversifizierung der Kraftstoffbasis und Nutzung von Erdgas als Schiffskraftstoff, insbesondere im Bereich der deutschen Häfen und europäischen Gewässer, gesetzt werden, um hier erhebliche Vorteile für den Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu realisieren, heißt es in der Richtlinie.

In ihrer Antwort macht die Bundesregierung zugleich deutlich, dass eine Festlegung des Förderbudgets nicht vorgenommen werde. Vielmehr sollen die Spielräume in dem zugrunde liegenden Haushaltstitel - auch abhängig von dem Volumen der eingehenden Förderanträge und des Bedarfs für Pilotprojekte - genutzt werden.

Weiter heißt es in der Vorlage, die Förderung sei nicht auf Schiffe mit Einsatzgebiet in europäischen Gewässern beschränkt. Die Richtlinie lege lediglich fest, dass für eine Förderung die Schiffe "insbesondere auf europäischen Gewässern" genutzt werden müssen. Dies werde im ersten Förderaufruf dahingehend konkretisiert, dass "eine Nutzung des Seeschiffs und des LNG-Antriebs zu mindestens 51 Prozent der Betriebszeiten in europäischen Gewässern" erfolgt. Nach Ansicht der Bundesregierung wäre die Erreichung der Förderziele mit Zuwendungen für Schiffe, die überwiegend im interkontinentalen Verkehr fahren, "nicht im gleichen Maße sichergestellt".

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sei sie im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) an der Entwicklung international gültiger Vorschriften zum Meeresumweltschutz und zur Reduktion von Emissionen des Seeverkehrs beteiligt und bringe sich auf EU-Ebene in Gesetzgebungsprozesse und Gremien ein, die Emissionen von Seeschiffen betreffen. Gefragt nach finanziellen oder regulatorischen Anreizen wie Gebührenreduktionen für umweltfreundliche Schiffe, teilt die Regierung mit: "Die genannten Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Länder."

Was das Bund-Länder-Verhältnis in der Hafenpolitik angeht, so wird in der Antwort auf eine im März 2016 fertiggestellte Studie verwiesen, die jedoch nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen sei. Ziel der Studie sei es gewesen, die rechtlichen Grundlagen, die bestehenden Strukturen und Verfahren der Zusammenarbeit sowie des gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Bund und Ländern in der Hafenpolitik zu untersuchen und Vorschläge zu entwickeln, wie diese zukünftig ausgestaltet werden können, damit der Bund seinen Verpflichtungen optimal nachkommen kann.

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4. Großweiche auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die "langen Wartezeiten der passierenden Seeschiffe" auf der bereits ausgebauten Weststrecke des Nord-Ostsee-Kanals thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/709). Aus Sicht der Abgeordneten wäre der Bau einer Großweiche - analog der Weiche Audorf-Rade auf der Oststrecke - auch auf der Weststrecke angebracht. Vorteilhaft sei, die Ausweichen Fischerhütte und Oldenbüttel zu einer Großausweiche auszubauen, heißt es in der Vorlage. Eine Großausweiche auf der Weststrecke könne zu einer schnelleren Passage der Seeschiffe beitragen. Von der Bundesregierung möchte die AfD-Fraktion nun wissen, ob eine große Ausweiche auf der Weststrecke des Nord-Ostsee-Kanals geplant ist.

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5. Linksfraktion fragt nach Inlandseinsätzen

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion will über Einsätze der Bundeswehr im Inland informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/674) möchte sie unter anderem wissen, wie viele und welche Einsätze im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Grundgesetz im vierten Jahresquartal 2017 absolviert wurden und welche und wie viele Unterstützungsleistungen. Zudem fordert Die Linke Informationen über die bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr im Inland.

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6. Türkische Militäroffensive im Fokus

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über die türkische Militäroffensive in der nordsyrischen Region um Afrin. In einer Kleinen Anfrage (19/711) will sie unter anderem wissen, ob die Offensive nach Ansicht der Bundesregierung durch Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen völkerrechtlich gedeckt ist. Zudem will die Fraktion darüber informiert werden, ob das türkische Militär Zugriff auf Erkenntnisse hat, die durch deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge oder durch Awacs-Aufklärungsflugzeuge der Nato gesammelt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 078 - 20. Februar 2018 - 13.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2018

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