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BUNDESTAG/7045: Heute im Bundestag Nr. 193 - 27.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 193
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. März 2018, Redaktionsschluss: 16.00 Uhr

1. Linke dringt auf Erhalt des INF-Vertrags
2. Jahresabrüstungsbericht vorgelegt
3. EU-Beziehungen zu Weißrussland
4. Finanzbetrug in der Republik Moldau
5. Moldau und Eurasische Wirtschaftsunion
6. Linke fragt nach Staatenlosen im Baltikum


1. Linke dringt auf Erhalt des INF-Vertrags

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für den Erhalt des INF-Vertrages (Treaty on Intermedieate range Nuclear Forces) einzutreten, der Russland und die USA auf den Verzicht auf landgestützte Atomraketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 Kilometern verpflichtet. "Die mögliche Aufkündigung des Vertrags über landgestützte Mittelstreckenraketen würde eine gefährliche, weitere Erosion des Systems weltweiter Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen bedeuten", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/1299). Die Bundesregierung sei aufgefordert, eine aktive Vermittlungspolitik zu beginnen und beide Seiten, die USA und Russland, zur Aufnahme eines konstruktiven Dialogs über die Zukunft des INF-Vertrags zu bewegen, und Fragen der Rüstungsbegrenzung und -verifikation im Rahmen des Vertrages gemeinsam zu lösen.

Gegenüber den USA sei deutlich zu machen, dass "die Bundesrepublik unter keinen Umständen einer Stationierung neuer zusätzlicher US-Nuklearraketen auf ihrem Territorium zustimmen wird". Die Bundesregierung müsse im Gegenteil die atomare Teilhabe Deutschlands im Rahmen der Nato aufkündigen und die taktischen Atomwaffen der USA aus der Bundesrepublik abziehen lassen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages und auf eine "stabilitätsgefährdende Rolle des Nato-Raketenschirms in Osteuropa".

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2. Jahresabrüstungsbericht vorgelegt

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die weltweite Aufrüstung und die zunehmenden Verletzungen von Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträgen mit Sorge. "Nordkoreas aggressives Nuklearstreben, die Zukunft der Wiener Vereinbarung zum iranischen Nuklearprogramm, der Giftgasangriff von Khan Shaykhun in Syrien, Fragen der vollständigen Implementierung bestehender Verträge sowie vertrauensbildender Maßnahmen - das waren nur einige der düsteren Schlaglichter, die 2017 zu einem Jahr gewaltiger und zum Teil gewaltsamer Belastungsproben für Rüstungskontrolle und Abrüstung machten", heißt es in dem als Unterrichtung vorliegenden Jahresabrüstungsbericht (19/1380).

"An die Stelle der ersehnten Abrüstungsdividende ist 27 Jahre nach Ende des Kalten Krieges längst eine weltweite Zunahme an Rüstung getreten, die sich laut dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI auch im Anstieg der weltweiten Rüstungsausgaben 2016 auf 1.690 Milliarden US-Dollar widerspiegelt", schreibt die Bundesregierung. Damit werde das Niveau der Mitte beziehungsweise des Endes der 1990er Jahre um etwa 50 Prozent überstiegen. "Das Tabu des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen wurde in Syrien mehrfach verletzt. Auch nicht-staatliche Akteure wie terroristische Gruppen schrecken hiervor nicht zurück. Dies gilt ebenso für die Durchführung von Cyberangriffen." 2017 habe die zentrale Herausforderung für die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen vor allem darin bestanden, sich für den Erhalt und die vollständige Umsetzung der bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur einzusetzen und Bestrebungen, diese zu untergraben, entgegenzuwirken.

Als Beispiel nennt der Bericht das nordkoreanische Raketen- und Atomprogramm, das den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) unterlaufe. "Dass es sehr wohl möglich ist, mithilfe von Diplomatie und politischem Willen Proliferationskrisen durch Verhandlungen zu lösen", zeige das Atomabkommen mit dem Iran, das allerdings von der US-Regierung "auf den Prüfstand" gestellt werde.

Auch die Errungenschaften auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung sind laut Bundesregierung in Gefahr: "Besonders wichtig für die europäische Sicherheit ist hier der Erhalt des 'Intermediate Range Nuclear Forces Treaty (INF)'-Vertrags zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, der durch die Abschaffung einer ganzen Waffenkategorie landgestützter Mittelstreckenraketen seit 1987 zu einem Grundpfeiler europäischer Sicherheit geworden ist." Deutschland habe ein vitales Interesse an Erhalt und Einhaltung des Vertrags und sei besorgt über die im Raum stehenden Vorwürfe, dass Russland den INF-Vertrag verletze. "Russland ist gefordert, schwerwiegende Zweifel an seiner Vertragstreue verifizierbar auszuräumen."

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus bei der konventionellen Rüstungskontrolle: In Europa bröckle der Konsens über die bestehenden abrüstungs- und rüstungskontrollpolitischen Verträge nicht erst seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und seit dem Konflikt in der Ostukraine, die das europäische Sicherheitsumfeld erheblich verändert hätten. "Bestehende Rüstungskontrollinstrumente bedürfen der Anpassung an ein verändertes sicherheitspolitisches Umfeld und veränderte Bedrohungen, sie entsprechen teilweise nicht mehr dem Stand der militärischen und technologischen Entwicklungen und sie werden nicht vollständig umgesetzt. Transparenz, Berechenbarkeit und Stabilität in Europa leiden darunter, das Risiko militärischer Fehleinschätzungen und Eskalationsschritte steigt."

Die Bundesregierung habe deshalb 2017 an die Zielsetzung des deutschen Vorsitzes der "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)" 2016 angeknüpft, durch intensive Anstrengungen der Erosion des Vertrauens und der europäischen Rüstungskontrollarchitektur entgegenzuwirken. Im Fokus habe dabei die Fortführung der 2016 lancierten Initiative für einen umfassenden Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa gestanden. Ebenfalls in diesem Kontext zu sehen seien das deutsche Engagement im Rahmen des "Strukturierten Dialogs zu Sicherheitsherausforderungen im OSZE-Raum" sowie der fortgesetzte Einsatz für die Sicherstellung der vollständigen Implementierung und die Weiterentwicklung bestehender Vereinbarungen, wie des Vertrags über den Offenen Himmel und der vertrauensbildenden Maßnahmen des Wiener Dokuments. Der "Strukturierte Dialog" sei 2017 unter deutscher Leitung zu einem bedeutsamen Forum der Sicherheitsarchitektur im OSZE-Rahmen geworden und habe eine Grundlage für den Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa geschaffen.

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3. EU-Beziehungen zu Weißrussland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wirbt nach eigener Auskunft in Brüssel für eine schrittweise Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Weißrussland und dafür, diesen Beziehungen mittelfristig eine vertragliche Grundlage zu geben. "In welchem Maß die europäische Seite zu weiteren Schritten bereit sein wird, hängt auch von den inneren Entwicklungen und Reformen in Belarus ab", heißt es in der Antwort (19/1205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/696).

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4. Finanzbetrug in der Republik Moldau

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass Gelder aus einem umfassenden Finanzbetrug in der Republik Moldau auch auf Konten in Deutschland überwiesen wurden. Das geht aus einer Antwort (19/1248) auf eine Kleine Anfrage (19/668) der Fraktion Die Linke hervor. Laut Fragestellern sollen beim sogenannten Banken-Diebstahl Gelder in Höhe von rund einer Milliarde US-Dollar von drei großen moldawischen Banken abgezogen und ins Ausland transferiert worden sein; nach dem Untersuchungsbericht eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen seien auch 11,1 Millionen Euro auf Konten in Deutschland überwiesen worden.

Dazu schreibt die Bundesregierung: "Laut der für die Notenbank der Republik Moldau erstellten Zusammenfassung des zweiten Berichts der Audit-Firma Kroll und der Rechtsanwaltskanzlei Steptoe & Johnson LLP, die mit einer Untersuchung der Vorgänge um den Bankenskandal betraut ist, soll sich ein Großteil der in den Vorgängen involvierten Summen auf Konten unter ausländischer (nicht-moldauischer) Jurisdiktion befinden." Dabei werde auch Deutschland als mögliches Ziel- beziehungsweise Durchgangsland genannt. Der zusammenfassende Bericht weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der tatsächliche Endverbleib der betreffenden Gelder nicht bekannt sei, da zu den aufgelisteten Konten in den genannten Ländern bisher noch keine Offenlegungen vorlägen.

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5. Moldau und Eurasische Wirtschaftsunion

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Eine Kooperation zwischen der Republik Moldau und der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU steht laut öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern der moldauischen Regierung, jenseits der Absichtserklärungen des Staatspräsidenten Igor Dodon, aktuell nicht zur Debatte. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/1272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/707). Im März 2017 habe Präsident Dodon schriftlich den Höchsten Eurasischen Wirtschaftsrat um die Festlegung des Verfahrens zur Gewährung eines Beobachterstatus bei der EAWU Wirtschaftsunion für die Republik Moldau gebeten. "Dieser wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung von der Regierung der Republik Moldau bisher nicht beantragt."

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6. Linke fragt nach Staatenlosen im Baltikum

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Situation der Staatenlosen in Estland und Lettland thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1114). "Mit der Unabhängigkeit Estlands und Lettlands im Jahr 1990 erhielt der Bevölkerungsteil, der nach dem 16. bzw. 17. Juni 1940 nach Estland oder Lettland zugezogen war, keine Staatsbürgerschaft", schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Nachteile den heute rund 247.000 staatenlosen Personen in Lettland und circa 80.000 staatenlosen Personen in Estland entstehen und wie der Schutz von sprachlichen und ethnischen Minderheiten in beiden Ländern zu bewerten ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 193 - 27. März 2018 - 16.00 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2018

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