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BUNDESTAG/7128: Heute im Bundestag Nr. 277 - 27.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 277
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. April 2018, Redaktionsschluss: 09.30 Uhr

1. Arzneimittel-Regelungen erst seit 1961
2. Ausweitung der Ärzte-Sprechstunden
3. Schiffsfinanzierung und Finanzkrise
4. Unabhängigkeit von Treuhändern


1. Arzneimittel-Regelungen erst seit 1961

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsbehörden verfügen über relativ wenige Informationen zu Medikamentenversuchen an Heimkindern in den Jahren zwischen 1949 und 1975. Das geht aus der Antwort (19/1772) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1520) der Fraktion Die Linke hervor.

So sei erst 1961 das Arzneimittelgesetz (AMG) eingeführt worden. Das AMG von 1961 und die früheren gesetzlichen Vorschriften hätten weder Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln noch für klinische Prüfungen vorgesehen.

Erst 1976 seien Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit verabschiedet worden, die 1978 in Kraft traten. Seither würden Zulassungsverfahren und ein klinischer Wirksamkeitsnachweis für Fertigarzneimittel gefordert sowie Schutzvorschriften für Probanden in klinischen Studien und für Patienten geregelt.

Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seien keine Unterlagen zu Arzneimittelstudien an Heimkindern zu Zeiten des Bundesgesundheitsamtes (BGA 1952-1994) bekannt. Das gelte auch für das Robert-Koch-Institut (RKI).

Der Runde Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" (RTH) habe sich mit dem Einsatz von Medikamenten und mit Medikamentenversuchen in der Heimerziehung auseinandergesetzt, nachdem ehemalige Heimkinder berichtet hätten, dass sie im Heim Psychopharmaka einnehmen mussten.

Der RTH habe in seinem Abschlussbericht festgestellt, dass, wenn es in Heimen zu kollektiven Behandlungen oder Sedierungen gekommen sei, die der Disziplin im Heim oder der Erforschung von Medikamenten gedient hätten, dies als Missbrauch zu beurteilen sei und den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfülle.

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2. Ausweitung der Ärzte-Sprechstunden

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Sprechstundenangebot von Vertragsärzten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/1792). Die Koalition habe vereinbart, dass der Mindestumfang der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöht werden solle. Es sei aber fraglich, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den vereinbarten Mindestumfang auch überprüfe.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun erfahren, auf welche Weise und nach welchen Kriterien die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Einhaltung des Versorgungsauftrags überprüfen.

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3. Schiffsfinanzierung und Finanzkrise

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Probleme bei Schiffs- und Containerfinanzierungen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1788). Die Abgeordneten wollen wissen, seit wann sich die Schifffahrt in der Krise befindet, welche Ursachen es dafür gibt, welche Banken wegen Schiffsfinanzierungen in die Krise geraten sind und unterstützt werden mussten. Außerdem wird nach dem finanziellen Engagement in geschlossenen Schifffonds gefragt und nach den daraus entstandenen Verlusten. Schließlich werden Fragen zu Direktinvestments zum Beispiel in Schiffscontainer gestellt. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen droht die Insolvenz einer auf Direktinvestments in Schiffscontainer spezialisierten deutschen Firma zum größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit zu werden.

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4. Unabhängigkeit von Treuhändern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Unabhängigkeit von Treuhändern, die Beitragserhöhungen der Versicherungen prüfen und genehmigen, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen (19/1790). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Treuhänder geprüft wird und wie viel Geld Treuhänder von Versicherungen erhalten haben. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass in den letzten Monaten mehrmals beabsichtigte Beitragserhöhungen von Versicherungen untersagt worden seien, da sich die Treuhänder als nicht unabhängig erwiesen hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 277 - 27. April 2018 - 09.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2018

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