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BUNDESTAG/7131: Heute im Bundestag Nr. 280 - 30.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 280
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 30. April 2018, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Grünen fordern Stopp von AKP-Vertrag
2. Investitionen in Bildung steigen
3. Ermittlungen gegen Terrornetzwerke
4. Arbeit der Kohlekommission
5. Bürokratische Finanzinformationen


1. Grünen fordern Stopp von AKP-Vertrag

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, der Aufnahme von Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) nicht zuzustimmen. Einem neuen Vorschag für einen Beschluss des Europäischen Rates sollte sie nur unter bestimmten Bedingungen folgen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/1855).

Unter anderem müsse das Abkommen für Partnerländer, die nicht der AKP-Staatengruppe angehören, geöffnet werden. Verbindlicher Handlungsrahmen sollten zudem der Klimavertrag von Paris, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen sowie die Aktionsagenda von Addis Abeba sein, Industrie- und Entwicklungsländer sollten wechselseitig zur Umsetzung der Verträge verpflichtet werden.

Im Sinne einer "nachhaltigen und entwicklungsförderlichen Handelspolitik" fordern die Grünen darüber hinaus einen Exportstopp für Rüstungsgüter in Konfliktgebiete und an Staaten mit hochproblematischer Menschenrechtslage sowie einen Stopp der ausgehandelten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaften. Sie sollten gemäß einer Handelspolitik neu verhandelt werden, "die die Schutzinteressen von Entwicklungsländern anerkennt".

Der Rat der Europäischen Union will in der kommenden Woche über das Verhandlungsmandat für ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten abstimmen. Das Abkommen ist das größte der Europäischen Union, es umfasst mehr als hundert Länder und repräsentiert mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die Antragsteller kritisieren, dass im Mandatsentwurf der EU-Kommision nicht die Entwicklungsperspektiven der Partnerländer im Mittelpunkt stünden, "sondern die wirtschafts-, innen- und sicherheitspolitischen Interessen der EU-Mitgliedstaaten".

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2. Investitionen in Bildung steigen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat 2016 insgesamt 869 Millionen Euro für den Bereich Bildung in Entwicklungsländern ausgegeben, davon 181 Millionen Euro für die Förderung von Grundbildung, 226 Millionen Euro für Sekundarbildung - darunter berufliche Bildung - und 213 Millionen Euro für Bildung oberhalb der Sekundarsstufe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/1754) auf eine Kleine Anfrage (19/1504) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Insgesamt sind ihr zufolge die Entwicklungsausgaben der Bundesregierung für den Gesamtbereich Bildung in den vergangenen Jahren gestiegen - von 1,29 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 1,78 Milliarden in 2016.

Die Bundesregierung verweist auf den Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, in dem Bildung eine zentrale Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit eingeräumt werde. "Bildung soll entlang der gesamten Bildungskette gefördert und die Zusammenarbeit in diesem Bereich in allen Partnerländern ausgebaut werden", betont sie. Grundbildung sei dabei ein wichtiges Fundament. "Die gezielte Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch eine qualitativ gute, frei zugängliche und inklusive Grundbildung trägt dazu bei, deren Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu stärken", schreibt sie in der Antwort.

Nach Ansicht der Fragesteller vernachlässigt die Bundesregierung mit ihrem Fokus auf beruflicher Bildung jedoch den Bereich der Grundbildung - und damit Bevölkerungsgruppen, "die im besonderen Maß vom Zugang zu Bildung und ihrem erfolgreichen Abschluss ausgeschlossen bleiben". Dazu gehörten vor allem Mädchen, Kinder mit Behinderungen oder Kinder in abgelegenen ländlichen Gebieten.

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3. Ermittlungen gegen Terrornetzwerke

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Über die 2017 eingeleiteten Straf- und Ermittlungsfahren im Zusammenhang mit terroristischen oder kriminellen Vereinigungen informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1420). Danach wurden im vergangenen Jahr keine Ermittlungen gemäß Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - links (PMK-links) vom Generalbundesanwalt (GBA) neu eingeleitet beziehungsweise von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften übernommen. Im vergangenen Jahr seien auch gegen keinen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet worden, es seien keine öffentlichen Klagen erhoben worden und keine Urteile ergangen.

Im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK-rechts) seien vier Ermittlungsverfahren gegen 17 Beschuldigte eingeleitet worden, von denen eins von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden sei. Ein Verfahren sei an diese abgegeben worden. Zu den neu eingeleiteten und noch verdeckt laufenden Ermittlungsverfahren gebe die Bundesregierung keine Auskünfte, heißt es in der vom Bundesjustizministerium verfassten Antwort. In den offengelegten oder bereits beschlossenen Ermittlungsverfahren seien keine V-Leute zum Einsatz gekommen, und es sei auch nicht der Versuch unternommen worden, Kronzeugen zu gewinnen. 2017 sei gegen keinen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet worden, es sei kein Ermittlungsverfahren eingestellt und keine Klage erhoben worden, und es seien zwölf Verurteilungen und kein Freispruch erfolgt.

Zur Frage nach Strafverfahren gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung), heißt es in der Antwort, dazu werde insgesamt Fehlanzeige erstatte. Bezogen auf Verfahren nach Paragraf 129b (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) schreibt das Ministerium, der GBA habe 2017 1.208 Ermittlungsverfahren gegen 1.294 Beschuldigte neu eingeleitet. Davon seien 1.007 von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen und 469 an diese abgegeben worden. Untersuchungshaft sei gegen 28 Beschuldigte angeordnet worden. 610 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden, und in 17 Fällen sei Anklage erhoben worden. Es seien 29 Verurteilungen und zwei Freisprüche erfolgt. In der Antwort werden 50 ausländische Gruppierungen aufgelistet, gegen die 2017 beim GBA ermittelt wurde. Klagen betrafen sechs Gruppierungen und Verurteilungen fünf. Die Fraktion begründete ihre Anfrage damit, dass die einschlägigen Paragrafen schon lange umstritten seien und Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen seit Jahren deren ersatzlose Abschaffung forderten.

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4. Arbeit der Kohlekommission

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Arbeit und Wirken der Kohlekommission geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/1676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1291). Wie daraus hervorgeht, trägt die Kommission nun den Titel "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" statt wie bisher "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung". Damit gehe ein erweitertes Mandat der Kommission einher, erklärt die Bundesregierung. Sie listet weiter detailliert getroffene Maßnahmen und Treffen von Regierungsvertretern mit beteiligten und betroffenen Akteuren auf. Neben Ansprechpartnern auf Landesebenen und in den Braunkohleregionen koordiniert auf Bundesebene eine Stabsstelle im Wirtschaftsministerium die Kommissionsarbeit. Auch beauftragte Gutachten und entsprechende Zeithorizonte sind in der Antwort aufgelistet.

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5. Bürokratische Finanzinformationen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter ("Key Information Documents" - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/1809) nach den Kosten für die deutsche Finanzwirtschaft und will von der Bundesregierung erfahren, welche konkreten Vorteile durch die Basisinformationsblätter entstanden sind. Die Pflicht zur Erstellung dieser Informationsblätter geht auf die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("Packed Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) zurück. Die FDP-Fraktion will erfahren, welche konkreten Vorteile durch die PRIIP-Verordnung entstanden sind und wie sich die Transparenz im Vergleich zu den bereits bestehenden Informationsblättern des Wertpapierhandelsgesetzes verbessert hat. Außerdem wird die Regierung gefragt, ob bei einzelnen Anlageformen wie Hebelprodukten mit kurzer Laufzeit bei Wertentwickl ungs-Szenarien Renditen von bis zu 1.000 Prozent auszuweisen sind. Zum Fragenkatalog gehört auch eine angebliche Verpflichtung der Finanzinstitute zur Herausgabe von zwei Informationsblättern für dasselbe Produkt, die jeweils unterschiedliche Produktkosten ausweisen. Weiter will die FDP-Fraktion wissen, ob einzelne Banken und Finanzdienstleister ihr Geschäft aufgrund der gestiegenen administrativen Anforderungen durch die PRIIP-Verordnung einstellen mussten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 280 - 30. April 2018 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2018

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