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BUNDESTAG/7265: Heute im Bundestag Nr. 415 - 14.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 415
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.50 Uhr

1. Unterrichtung zur Musterfeststellungsklage
2. Datenschutz-Grundverordnung
3. Straftaten mit Messer als Tatmittel
4. Ausbildungsförderung von Flüchtlingen
5. Bildungsabschlüsse von ALG-II-Beziehern
6. Betreuung von Arbeitslosen in Jobcentern
7. Sozialabkommen mit der Türkei


1. Unterrichtung zur Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/2701) über die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2439) und die Gegenäußerung der Bundesregierung informiert. Danach heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates, er begrüße das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher zu verbessern. Sie enthält eine gutes Dutzend Änderungsvorschläge und Prüfbitten. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie nehme einen Teil der Vorschläge des Bundesrates zur Kenntnis, gegen weitere habe sie Bedenken oder lehne sie ab. Eine Reihe von Vorschlägen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

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2. Datenschutz-Grundverordnung

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion der FDP hat einen Antrag zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingebracht (19/2693). Danach soll der Bundestag sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht geschafft habe, das deutsche Datenschutzrecht trotz einer zweijährigen Übergangszeit rechtzeitig an die DSGVO anzupassen. Daraus resultierten eine große Verunsicherung der deutschen Wirtschaft und besonders große Besorgnis bei datenverarbeitenden Stellen vor missbräuchlichen Abmahnungen sowie Abmahnungen wegen Bagatellverstößen.

Der Bundestag solle deshalb die Bundesregierung auffordern, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung zu verschaffen. Unabhängig von der DSGVO solle unverzüglich ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und der unverhältnismäßigen Folgen bei Abmahnungen wegen Bagatellverstößen vorgelegt werden. Zudem müsse das deutsche Recht unverzüglich an die DSGVO angepasst werden. Weiter wird unter anderem gefordert, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausreichend personell auszustatten und die Stiftung Datenschutz besser finanziell zu unterstützen.

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3. Straftaten mit Messer als Tatmittel

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine "Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der polizeilichen Kriminalstatistik", In einem Antrag der Fraktion (19/2731), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Richtlinien für die Führung der polizeilichen Kriminalstatistik "dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen erfasst wird".

Insbesondere in den vergangenen Monaten bestimmten Nachrichten über Messerattacken die mediale Öffentlichkeit, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Eine flächendeckende Erfassung von Straftaten, die unter Zuhilfenahme eines Messers durchgeführt werden, sei "angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht, dringend geboten". Nur ein umfassender Überblick über die aktuelle Kriminalitätssituation ermöglich es, präventive Maßnahmen wirkungsvoll zu implementieren.

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4. Ausbildungsförderung von Flüchtlingen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Gestattete, also Personen mit Aufenthaltsgestattung, mit guter Bleibeperspektive und Geduldete in einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten auch nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) eine Leistung zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Das Problem fehlender Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund einer Ausbildung stelle sich für diese Personengruppe nicht. Das gelte auch für Geduldete in einem Studium, die Bafög-Leistungen beziehen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2459) auf eine Kleine Anfrage (19/2213) der FDP-Fraktion. Diese hatte nach Förderlücken bei diesem Personenkreis gefragt, die durch Aufnahme einer Ausbildung entstünden. Die Bundesregierung ergänzt jedoch weiter, dass bei Gestatteten und Geduldeten mit unklarer Bleibeperspektive nach 15 Monaten nur eingeschränkte Fördermöglichkeiten bestehen, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Auch deshalb verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Asylverfahren schnellstmöglich durchzuführen. Denn wenn das Asylverfahren durch Anerkennung abgeschlossen sei, stünden den Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen sofort alle Fördermaßnahmen offen, schreibt die Regierung.

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5. Bildungsabschlüsse von ALG-II-Beziehern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Dezember 2017 hatten von 2,9 Millionen arbeitssuchend gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II insgesamt 674.000 Personen keinen Hauptschulabschluss, 991.000 einen Hauptschulabschluss und 546.000 die mittlere Reife. 119.000 hatten die Fachhochschulreife und 285.000 die Hochschulreife. Das geht aus der Antwort (19/2482) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1936) der AfD-Fraktion hervor.

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6. Betreuung von Arbeitslosen in Jobcentern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Den Jobcentern stehen bereits jetzt schon genügend Angebote zur Verfügung, um Arbeitslose individuell und passgenau betreuen zu können. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2485) auf eine Kleine Anfrage (19/2104) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte eine Anfrage zur Sanktionspraxis gestellt und darin kritisiert, dass es eine "starke Standardisierung" von Dienstleistungen für Arbeitssuchende gebe.

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7. Sozialabkommen mit der Türkei

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bekräftigt, dass das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei nach wie vor seine Berechtigung hat und dessen Aufkündung erhebliche Nachteile hätte. So würde in diesem Fall für in die Türkei entsandte deutsche Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, für Rentner oder Studierende, die sich vorübergehend dort aufhalten, der Versicherungsschutz in der deutschen Kranken- und Unfallversicherung nicht mehr bestehen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2496) auf eine Kleine Anfrage (19/2242) der AfD-Fraktion. Eine Kündigung dieser Abkommen allein wegen der dort enthaltenen Möglichkeit der Mitversicherung der in den Herkunftsländern verbliebenen Familienangehörigen in der deutschen Krankenversicherung sei nicht beabsichtigt, heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 415 - 14. Juni 2018 - 12.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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