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BUNDESTAG/7392: Heute im Bundestag Nr. 542 - 24.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 542
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. Juli 2018, Redaktionsschluss: 09.58 Uhr

1. Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung
2. Kontrollen bei Flügen aus Griechenland
3. Einsatz in Asylunterkunft in Waldkraiburg
4. Nationales Cyber-Abwehrzentrum
5. Anker-Zentren für Asylbewerber


1. Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2598) auf. Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DS-GVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind". Die Leitlinien sind laut Bundesregierung abrufbar unter [1].

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat auf nationaler Ebene die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit Juli 2017 zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte Kurzpapiere veröffentlicht, die Auslegungshilfen bei der praktischen Anwendung der DS-GVO geben. Eine Übersicht dieser Kurzpapiere findet sich den Angaben zufolge unter [2].

Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden in den Ländern weitere Handreichungen, Checklisten und Informationen auf ihren Webseiten eingestellt, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Seitens der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden habe beispielsweise das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Handreichung etwa für Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Online- Shops und Vereine erstellt, die die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammenstelle. Diese Handreichung ist laut Vorlage abrufbar unter [3].

Zusätzlich verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Veröffentlichung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) unter [4] sowie auf den Leitfaden "Die DSGVO in der Bundesverwaltung" der BfDI unter [5].

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2. Kontrollen bei Flügen aus Griechenland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über "Binnengrenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland nach Deutschland" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3346) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2918). Danach waren solche Kontrollen seit dem 12. November 2017 für einen Zeitraum von sechs Monaten gestützt auf Artikel 25 bis 27 des sogenannten Schengener Grenzkodexes angeordnet. Sie sind am 31. März 2018 ausgesetzt worden und am 11. Mai 2018 zeitlich ausgelaufen, "insbesondere weil die griechische Polizei die Abflugkontrollen auf den griechischen Flughäfen ab November 2017 erheblich gesteigert hatte", wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

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3. Einsatz in Asylunterkunft in Waldkraiburg

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit einem Polizeieinsatz am 6. Juni 2018 in einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Waldkraiburg befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2957). Wie die Bundesregierung darin zur Frage nach der Zahl der dabei eingesetzten Bundespolizisten ausführt, hat die Bundespolizei insgesamt 72 Polizeivollzugsbeamte der Polizei des Freistaates Bayern unterstellt. Weiter schreibt die Bundesregierung, die Einsatzkräfte der Bundespolizei seien aufgrund eines Ersuchens der bayerischen Landespolizei eingesetzt worden. Begründet worden sei die Anforderung mit einem zusätzlichen Bedarf an Einsatzkräften, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft aufrechtzuerhalten.

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4. Nationales Cyber-Abwehrzentrum

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3356) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2919). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Verbindungsbeamten aller Cyber-Abwehrzentrums-Behörden arbeitstäglich in die Lagebesprechung des Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) eingebunden.

Darüber hinaus finde wöchentlich die sogenannte Koordinierte Fallbearbeitung statt sowie monatlich eine Sitzung des Arbeitskreises Operativer Informationsaustausch und des Arbeitskreises Nachrichtendienstliche Belange, heißt es in der Vorlage weiter. Quartalsweise tage der Arbeitskreis Kritische Infrastrukturen. Die Teilnahme der einzelnen Cyber-AZ-Behörden hieran erfolge durch die Verbindungspersonen gemäß der Ausrichtung der jeweiligen Arbeitskreise. Anlassbezogen werden darüber hinaus den Angaben zufolge in unregelmäßigen Abständen Vollversammlungen der Verbindungsbeamten des Cyber-AZ durchgeführt.

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5. Anker-Zentren für Asylbewerber

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die sogenannten Anker-Zentren für Asylbewerber geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2902). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat die Einrichtung solcher Zentren "zum Ziel, die Asylverfahren effizienter zu machen und gleichzeitig eine hochwertige Antragsbearbeitung mit Asylverfahrensberatung zu gewährleisten". Hierfür sollten möglichst alle Funktionalitäten des Flüchtlingsmanagements an einem Ort gebündelt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere arbeiteten in den Anker-Einrichtungen "Hand in Hand".

Aus diesen Einrichtungen sollen den Angaben zufolge "grundsätzlich nur diejenigen auf die Kommunen verteilt werden, deren Schutzberechtigung festgestellt wurde". Alle anderen sollten, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, wenn sie nicht freiwillig zurückkehren. Die Aufenthaltszeit in den Anker-Einrichtungen solle in der Regel 18 Monate nicht überschreiten, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate.

Wie es in der Antwort weiter heißt, haben "einige Bundesländer (beispielsweise die Freistaaten Bayern und Sachsen)" bereits zugesagt, gemeinsam mit der Bundesregierung bestehende Einrichtungen in ihren Ländern, die bereits Elemente der zukünftigen Anker-Einrichtung in sich tragen, weiterzuentwickeln. Mit anderen Bundesländern befinde sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat noch in Gesprächen.


Anmerkungen:
[1] http://ec.europa.eu/newsroom/article29/news.cfm?item_type=1360
[2] www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html.
[3] www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html
[4] www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html?nn=5217204
[5] www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/DSGVO_in_der_Bundesverwaltung.html?nn=5217204

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 542 - 24. Juli 2018 - 09.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2018

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