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BUNDESTAG/7411: Heute im Bundestag Nr. 561 - 31.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 561
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 31. Juli 2018, Redaktionsschluss: 15.16 Uhr

1. Schiffsflotte der Bundesministerien
2. Vergabe von Toll Collect-Anteilen
3. Regierung sieht Engpass bei Lkw-Fahrern
4. Keine Prognose zum Ausbau der B 96
5. PB-Modell bei Bundeswasserstraßen
6. Noch kein Mittelabruf bei Sofortprogramm


1. Schiffsflotte der Bundesministerien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die den verschiedenen Bundesministerien zuzuordnenden Schiffe informiert die Bundesregierung in ihrer "ergänzenden Antwort" (19/2956, 19/719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/528). In der Vorlage wird zudem aufgeführt, welche der Schiffe künftig mit Flüssiggas (LNG - Liquefied Natural Gas) oder mit Elektroantrieb fahren werden.

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2. Vergabe von Toll Collect-Anteilen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Beendigung der Schiedsverfahren zwischen dem Bund und dem Mautbetreiber Toll Collect GmbH trägt nach Aussage der Bundesregierung dazu bei, einheitliche Wettbewerbsbedingungen aller Bieter im laufenden Vergabeverfahren für Anteile der Toll Collect GmbH durch die Schaffung der gleichen Ausgangslage für die Angebotskalkulation zu gewährleisten. Das geht aus der Antwort (19/3249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2903) hervor. Durch die Beendigung der Schiedsverfahren seien die Komplexität der vertraglichen Regelungen, die Streitanfälligkeit und die Risiken für alle Parteien reduziert worden, schreibt die Regierung.

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3. Regierung sieht Engpass bei Lkw-Fahrern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Trotz des erkennbaren Engpasses an Berufskraftfahrern erwägt die Bundesregierung derzeit kein Programm zur verstärkten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte im Logistiksektor. Das geht aus der Antwort (19/3536) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3325) hervor. Mit dem anhaltend positiven Konjunkturverlauf gehe eine hohe Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften sowie eine weiter steigende Verkehrsnachfrage einher, heißt es in der Antwort. Dies führe zu einer Verknappung an Berufskraftfahrern in Deutschland. Der sich daraus ergebende Engpass habe bereits zu unterschiedlichen Anpassungsreaktionen geführt, beispielsweise zu Lohnerhöhungen und steigenden Anteilen ausländischer Fahrer und Fahrzeuge.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seien die Umsätze deutscher Unternehmen im Wirtschaftszweig "Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte" im Jahr 2017 dennoch im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 3,9 Prozent angestiegen, heißt es weiter. Dieses Umsatzwachstum liege über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Die Bundesregierung folge der Einschätzung deutscher Unternehmen, dass deren Umsätze ohne Fachkräftemangel zum Teil höher hätten ausfallen können. Es lägen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass sich hieraus Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ergeben, die über die Risiken aus dem allgemeinen Fachkräftemangel hinausgingen. "Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ergriffen und unterstützt Unternehmen, Fachkräfte zu finden, zu binden und zu qualifizieren", heißt es in der Vorlage. Im Jahr 2017 seien 28,25 Millionen Euro an Fördergeldern zur Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen zur Verfügung gestellt worden.

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4. Keine Prognose zum Ausbau der B 96

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Abstimmung der Linienführung für die drei von der AfD-Fraktion ein einer Kleinen Anfrage (19/3349) aufgeführten Teilvorhaben beim Aus- und Neubau der B 96 in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist bisher nicht erfolgt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3474) mit. Darin heißt es weiter, ihrer Kenntnis nach habe das Land Mecklenburg-Vorpommern sowohl für den Ausbau der B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz als auch die Ortsumgehung Warlin Projektzeitpläne erstellt. In diesen seien für die jeweiligen Planungsphasen und Abstimmungsprozesse theoretische Bearbeitungszeiträume abgeschätzt worden, die auf Erfahrungswerten beruhten und einen ungestörten Ablauf voraussetzten. "Aufgrund der mehrjährigen Planungsdauer und der individuellen Anforderungen jeder größeren und somit komplexen Straßenbaumaßnahme ist eine Prognose der Dauer von einzelnen Planungsphasen bis zur Verkehrsfreigabe nicht verlässlich möglich", schreibt die Bundesregierung.

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5. PB-Modell bei Bundeswasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der Vergabe von Planung und Bau von Maßnahmen an Bundeswasserstraßen als PB-Modell und der stärkeren Einbindung der Bauwirtschaft in den Planungsprozess sollen nach Aussage der Bundesregierung Beschleunigungseffekte erzielt werden. Das geht aus der Antwort (19/3493) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3297) hervor. In der Antwort heißt es weiter, in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) würden aktuell die ersten drei Projekte als PB-Modell vorbereitet, um Erfahrungen hinsichtlich der erzielbaren Beschleunigungseffekte zu sammeln.

Bei dem PB Modell, so schreibt die Bundesregierung in der Antwort, soll die Verantwortung für die Entwurfs-und Ausführungsplanung sowie die Bauausführung vollständig auf den Auftragnehmer übertragen werden. Die WSV gibt der Vorlage zufolge mittels eines Leistungsprogramms die Ziele und Qualitätsanforderungen für das zukünftige Bauwerk vor. Bauaufsicht, Kontrollen und Prüfungen in Hinblick auf die vorstehend genannten Vorgaben sowie die Vertragsabwicklung würden bei der WSV verbleiben, heißt es in der Antwort.

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6. Noch kein Mittelabruf bei Sofortprogramm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bislang wurden nach Angaben der Bundesregierung keine Gelder aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" abgerufen. Das geht aus der Antwort (19/3525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3234) hervor. Haushaltsmittel würden erst dann ausbezahlt, wenn ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, Ausgaben durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger - wie etwa Kommunen - getätigt wurden und ein Mittelabruf vorliegt, heißt es in der Antwort. Da das "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 habe, würden die Auszahlungen verteilt auf diesen Zeitraum erfolgen, schreibt die Regierung. Erste Anträge seien bewilligt worden - weitere Bewilligungen seien in Vorbereitung.

Die von den Automobilherstellern für den sogenannten Dieselfonds bereitgestellten Mittel dienen der Vorlage zufolge ausschließlich der Mitfinanzierung der Maßnahmen zur "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020". Der Bund habe mit den Automobilherstellern jeweils öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung. Danach verpflichte sich die Volkswagen AG (VW) zu einer Zahlung in Höhe von 160 Millionen Euro, die Daimler AG und die Bayerische Motorenwerke AG (BMW) zu einer Zahlung in Höhe von je 45 Millionen Euro. Die Beträge seien bis zum 1. September 2018 oder, falls der Bundeshaushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, unmittelbar nach dessen Inkrafttreten zu zahlen. Der Bund, so heißt es in der Antwort weiter, stelle öffentliche Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Mitfinanzierung von Maßnahmen zur "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" bereit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 561 - 31. Juli 2018 - 15.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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