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BUNDESTAG/7566: Heute im Bundestag Nr. 718 - 02.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 718
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 09.58 Uhr

1. GIZ: Mehr Aufträge, mehr Personalkosten
2. Regelungen für das Traditionsschlachten
3. Neues Valsartan-Verfahren war akzeptiert
4. Kostspielige Rückabwicklung
5. Fördermittel für Prävention
6. Kostenübernahme für Kryokonservierung
7. Bundesrat fordert Nachbesserungen


1. GIZ: Mehr Aufträge, mehr Personalkosten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Personalaufwuchs der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist laut Bundesregierung auf die stark wachsenden Auftragseingänge zurückzuführen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/4490) auf eine Kleine Anfrage (19/4113) der AfD-Fraktion. Für das Jahr 2017 hätten die gesamten Personalaufwendungen rund 1,046 Milliarden Euro betragen. Wegen zahlreicher Variablen in den Jahren 2018 und 2019 sei es nicht möglich, eine valide Prognose abzugeben.

Die Bundesregierung betont, die Personalkosten könnten nicht wie von der AfD erfragt nach Land aufgeschlüsselt werden, da die Kosten dem jeweiligen Auftrag beziehungsweise Projekt zugeordnet würden, nicht aber einem bestimmten Land. Die Vergütung der nationalen Beschäftigten richte sich nach den marktüblichen Anstellungsbedingungen vergleichbarer Organisationen im Einsatzland.

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2. Regelungen für das Traditionsschlachten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Offiziellen Stellen liegen keine Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung durch das Traditionsschlachten vor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4540) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4273) hervor. Die Abgeordneten hatten kritisiert, dass das Traditionsschlachten durch zu enge rechtliche Auslegung von Hygienevorschriften erschwert würde. Dazu heißt es seitens der Regierung weiter, dass den geltenden Regelungen der Gedanke des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zugrunde liege. Der Gesundheitsschutz gelte demnach uneingeschränkt und unabhängig vom jeweiligen Lebensraum. Die geübte Praxis im Hinblick auf Herausnahme des privaten häuslichen Verbrauchs aus den lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften habe sich nach Auffassung der Bundesregierung unter den derzeit gültigen Regelungen bewährt und erfordere deshalb keine weiteren Anpassungen.

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3. Neues Valsartan-Verfahren war akzeptiert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die europäischen Behörden waren nach Angaben der Bundesregierung informiert über den veränderten Herstellungsprozess für das Herz-/Kreislaufmittel Valsartan. Die Änderung der Synthese sei von dem chinesischen Wirkstoffhersteller angezeigt und vom Europäischen Direktorat für Arzneimittelqualität (EDQM) akzeptiert worden, heißt es in der Antwort (19/4430) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/4143) der AfD-Fraktion.

Bei Wirkstoffen mit einem gültigen Eignungszertifikat des Europäischen Arzneimittelbuches (CEP) müssen den Angaben zufolge Änderungen im Herstellungsprozess beim EDQM angezeigt werden. Der Hersteller bewertet, ob bei der Synthese bestimmte Nebenprodukte (Verunreinigungen) entstehen können.

Nach Angaben des EDQM war die Verunreinigung des Valsartan-Medikaments mit dem als krebserregend geltenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) unerwartet. Deshalb habe es keine Untersuchung auf diesen Stoff hin gegeben und die Verunreinigung sei bei der Qualitätskontrolle nicht erkannt worden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im Juli 2018 über einen EU-weiten Rückruf von Medikamenten mit dem Herz-/Kreislaufmittel Valsartan berichtet. Grund für den Rückruf waren Verunreinigungen, die offenbar auf einem veränderten Syntheseweg des Wirkstoffs beruhten.

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4. Kostspielige Rückabwicklung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Eine Rückabwicklung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten würde nach Berechnungen der Bundesregierung rund 42 Milliarden Euro kosten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lägen die Kosten für eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes bei 37,3 Milliarden Euro, in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei 4,85 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort (19/4431) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/4144) der AfD-Fraktion.

Die Beitragseinnahmen von GKV und SPV aus Versorgungsbezügen summieren sich den Angaben zufolge seit 2004 auf 84,2 Milliarden Euro, darunter 74,5 Milliarden Euro in der GKV und 9,7 Milliarden Euro in der SPV.

2004 wurde die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 einhergehende Änderung zur Beitragserhebung bei der betrieblichen Altersversorgung wirksam. Seither galten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Es galt die Beitragspflicht unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig gezahlt wurden. Diese Änderung von 2004 betraf auch die Pflegeversicherung.

Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen seien ein wichtiger Bestandteil für die nachhaltige Finanzierung der GKV. Eine Rückabwicklung der Regelungen würde die GKV und SPV erheblich belasten und hätte deutliche Beitragssatzanhebungen zur Folge. Bei einer dauerhaften Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge würden die Beiträge in der GKV um rund 0,2 Prozentpunkte steigen, in der SPV um 0,03 Punkte.

Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit "lösungsorientiert" die künftige Verbeitragung von Versorgungsbezügen in der GKV "einschließlich der Aspekte einer Gegenfinanzierung".

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5. Fördermittel für Prävention

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Prävention und die Gesundheitsförderung sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion. Mit dem Präventionsgesetz hätten die gesetzlichen Krankenkassen den Auftrag erhalten, verstärkt Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention zu fördern. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie sich die nationale Präventionsstrategie im Einzelnen entwickelt.

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6. Kostenübernahme für Kryokonservierung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Kostenübernahme für die sogenannte Kryokonservierung ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/4598) der FDP-Fraktion. Bei dieser Methode werden Ei- oder Samenzellen tiefgefroren und können später bei einer künstlichen Befruchtung verwendet werden. So kann für Patienten, die etwa wegen einer Krebsbehandlung ihre Fruchtbarkeit verlieren, die Fortpflanzungsfähigkeit erhalten werden.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Details zu der geplanten Neuregelung erfahren.

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7. Bundesrat fordert Nachbesserungen

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert an einigen Stellen Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Versichertenentlastungsgesetz (19/4454). Die Vorschläge werden jedoch allesamt zurückgewiesen, wie aus einer Unterrichtung (19/4552) der Bundesregierung hervorgeht.

Die von der Länderkammer angeregten Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Regelungen zur Abschmelzung großer Rücklagen bei den Krankenkassen, auf die Mitgliedschaft von Selbstständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Bundeszuschuss für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern. Die Bundesregierung sieht jeweils keine Notwendigkeit, die Vorlage zu ändern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 718 - 2. Oktober 2018 - 09.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2018

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