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BUNDESTAG/7621: Heute im Bundestag Nr. 773 - 17.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 773
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.47 Uhr

1. Zensusvorbereitung und Dopingopfer-Hilfe
2. Anträge zum Soli wieder abgesetzt
3. Ausschuss stimmt für Brückenteilzeit
4. Durchsetzbarkeit titulierter Forderungen


1. Zensusvorbereitung und Dopingopfer-Hilfe

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Novellierung des "Zensusvorbereitungsgesetzes 2021" frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3828) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, bedarf die Lieferung der Meldedaten für den Zensus 2021 eines Testdurchlaufs, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können. Zusätzlich sollen die Daten der Prüfung und Weiterentwicklung der Programme zur Durchführung des Zensus 2021 dienen. Mit der vorliegenden Regelung soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen werden, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Danach sollen die Meldedaten zum Stichtag 13. Januar 2019 von den Meldebehörden mit Klarnamen geliefert werden.

Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Ausschuss zu dem Gesetzentwurf einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag an, der unter anderem Neuregelungen im Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz vorsieht. Danach soll die Frist zur Geltendmachung entsprechender Ansprüche um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Die bisherige Bearbeitung der Anträge und die Beratung von möglichen Anspruchsberechtigten zeige nach wie vor, "dass potentielle Antragsteller bisweilen mehr Zeit benötigen, um sich zu einer Antragstellung entschließen zu können", heißt es in der Begründung. Grund hierfür sei die "andauernde, auch unverarbeitete Traumatisierung durch das erlittene Doping und die damit verbundenen teils erheblichen gesundheitlichen Schädigungen und der daraus resultierenden Schwierigkeit, sich durch die Antragstellung gegenüber einer Behörde zu offenbaren".

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2. Anträge zum Soli wieder abgesetzt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Ein Antrag und ein Gesetzentwurf der oppositionellen AfD- und FDP-Fraktion zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags sind im Finanzausschuss am Mittwoch mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD wieder von der Tagesordnung abgesetzt worden. Alle anderen Fraktionen waren gegen die Absetzung. Die Koalition begründete dies mit weiterem Beratungsbedarf.

Abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (19/1179), die eine "sofortige und uneingeschränkte" Abschaffung des Solidaritätszuschlags fordert, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP-Fraktion erklärt in ihrem ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurf (19/1038), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, "so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt". Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Beide Initiativen waren bereits am 26. September und am 10. Oktober von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Enttäuscht und verärgert reagierte die AfD-Fraktion auf den Absetzungsantrag der Koalition. Man frage sich, wie lange der Beratungsbedarf bei einem klaren Sachverhalt noch anhalten werde: "Bis nach der Hessenwahl?", so die Frage der AfD-Fraktion. "Unsere Erwartungshaltung an Ihren Beratungsbedarf steigt mit jeder Woche", hieß es etwas spöttisch von der FDP-Fraktion an die Adresse der Koalition. Wenn man in der Sache damit vorankomme, werde man gerne noch eine Woche länger warten.

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3. Ausschuss stimmt für Brückenteilzeit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

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4. Durchsetzbarkeit titulierter Forderungen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich dafür ein, die Durchsetzbarkeit "titulierter Forderungen" - also Forderungen, die auf einem rechtmäßigen Urteil des zuständigen Gerichts beruhen - zu verbessern. In der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird unter anderem gefordert, Gerichtsvollzieher zu verpflichten, bei Vermögensauskünften zu ermitteln, um die Gläubigerstellung zu stärken. Unwilligen Schuldnern blieben zu viele Möglichkeiten, die Vollstreckung zu umgehen, wird in der Eingabe kritisiert.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Bundesregierung darauf, dass durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung aus dem Jahr 2009 der Gerichtsvollzieher die Befugnis zur Einholung von Drittauskünften bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundesamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten hätten. Dadurch würden dem Gläubiger Informationen zum Arbeitgeber des Schuldners, zu Kontoverbindungen und Kraftfahrzeugen zugänglich gemacht. "Auf der Grundlage der Auskünfte kann der Gläubiger gegebenenfalls entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen", heißt es in der Vorlage.

Durch die Änderung der Justizbetreibungsordnung Ende 2016 sei die Position des Gläubigers weiter gestärkt worden. Dadurch sei die Wertgrenze, die zuvor die Einholung von Auskünften nur ermöglicht hatte, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betrugen, gestrichen worden. Die Wertegrenze sei ebenso für die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners gestrichen worden. Die Wirksamkeit dieser Änderungen, sei von Verbänden, die die Interessen der Gläubiger vertreten, stets betont worden, schreibt der Petitionsausschuss. Darüber hinaus habe die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie die weitere Entwicklung - auch mit Blick auf die Stärkung der Durchsetzbarkeit titulierter Forderungen in der Praxis - sorgfältige beobachten werde.

Auf Maßnahmen der Gerichtsvollzieher kann die Bundesregierung der Vorlage zufolge jedoch keinen Einfluss nehmen. Vielmehr unterliege der Gerichtsvollzieher in seiner Stellung als Landesbeamter "der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichtspräsidenten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 773 - 17. Oktober 2018 - 11.47 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

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