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BUNDESTAG/7658: Heute im Bundestag Nr. 810 - 30.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 810
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 13.07 Uhr

1. Einstufung als sichere Herkunftsstaaten
2. Rechtsextreme Taten in Chemnitz erfragt
3. Projekt "Schule ohne Rassismus"
4. Finanzierung von Religionsgemeinschaften
5. EU-Pläne für "Ausschiffungszentren"


1. Einstufung als sichere Herkunftsstaaten

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien sollen nach dem Willen der Bundesregierung als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/5314) hervor. Wie die Bundesregierung darin schreibt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus diesen Staaten nur in wenigen Einzelfällen vor. "Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge" würden Bund, Länder und Kommunen "mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet". Dies gehe "im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen".

Daher sollen die vier Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen schneller bearbeiten "und - im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag - den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden" zu können. Deutschland werde dadurch "als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv", heißt es in der Vorlage weiter. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung soll durch die angestrebte Einstufung unberührt bleiben.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Angaben zufolge insgesamt 15.148 Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen der vier genannten Staaten getroffen. In sieben Fällen (drei georgische, ein algerischer, zwei marokkanische und ein tunesischer Staatsangehöriger) wurde danach Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt. Insgesamt 145 Personen (15 georgische, 32 algerische, 87 marokkanische und elf tunesische Staatsangehörige) sei Flüchtlingsschutz gewährt worden und bei weiteren 159 Personen (davon 27 georgische, 45 algerische, 70 marokkanische und 17 tunesische Staatsangehörige) subsidiärer Schutz. Die Anerkennungsquote (Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) habe im Jahr 2017 für Georgien 0,6 Prozent, für Algerien 2,0 Prozent, für Marokko 4,1 Prozent und für Tunesien 2,7 Prozent betragen.

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich Asylbewerbern aus den genannten Staaten, die am Tag des Kabinettbeschlusses bereits mit Zustimmung der Ausländerbehörde in einem Beschäftigungsverhältnis standen, die Weiterbeschäftigung und Aufnahme weiterer Beschäftigungen ermöglicht werden. Davon umfasst sein sollen auch alle in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübten Formen der Berufsausbildung. Darüber hinaus sollen die qualifizierten Berufsausbildungen im Jahr 2018 aufgenommen werden können, für die bis zum Tag des Kabinettbeschlusses zu dem Gesetzentwurf ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

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2. Rechtsextreme Taten in Chemnitz erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 26. August dieses Jahres in Chemnitz gegeben hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/5245) danach, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalbundesanwaltschaft "seit dem 26. August über extrem rechte Vorfälle (Mobilisierung, begangene beziehungsweise geplante Straf- und Gewalttaten) in Chemnitz" informiert hat. Ferner fragt sie unter anderem danach, ob sich das "Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus" mit Ereignissen in Chemnitz seit dem 26. August 2018 befasst hat.

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3. Projekt "Schule ohne Rassismus"

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5247). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Bundesregierung dem Verein "Aktion Courage e. V." zweckgebundene Mittel für das Projekt zur Verfügung gestellt hat. Ferner möchte sie unter anderem wissen, an wie vielen Schulen oder Einrichtungen und an welchen Orten innerhalb der Bundesrepublik das Projekt durchgeführt wird.

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4. Finanzierung von Religionsgemeinschaften

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Finanzierung von Religionsgemeinschaften" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5248). Darin erkundigt sie sich danach, in welcher Höhe Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt seit dem Jahr 2008 jährlich durch Mittel des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der Bundesländer zu jeweils welchem Zweck gefördert werden. Auch will sie unter anderem erfahren, in welcher Höhe "nach Kenntnis der Bundesregierung Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt seit dem Jahr 2008 jährlich durch Mittel, die aus dem Ausland stammen, finanziert" werden.

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5. EU-Pläne für "Ausschiffungszentren"

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach Planungen für "Ausschiffungszentren" in Drittstaaten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/4504). Der Europäische Rat habe die Europäische Kommission aufgefordert, zusammen mit der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Konzept für Flüchtlinge zu prüfen, die von staatlichen oder privaten Schiffen in Seenotrettungszonen (SAR-Regionen) im Mittelmeer gerettet werden. Gleichzeitig sei der Auftrag für die Untersuchung der freiwilligen Einrichtung "kontrollierter Zentren" auf dem Territorium der EU-Mitgliedstaaten ergangenen, in denen ankommende Flüchtlinge festgehalten werden, bis im Eilverfahren über eine mögliche Rückschiebung in Herkunfts- oder Transitländer entschieden sei. Die Abgeordneten fragen nun unter anderem, ob die Bundesregierung die Begriffe "Ausschiffungsplattformen" oder "Ausschiffungszentren" für geeignet hält, welche Drittstaaten für solche Zentren infrage kommen und welche offenen Fragen noch geklärt werden müssen, bevor die Bundesregierung ihre Zustimmung zu diesen Plänen erteilt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 810 - 30. Oktober 2018 - 13.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2018

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