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BUNDESTAG/7660: Heute im Bundestag Nr. 812 - 31.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 812
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 09.26 Uhr

1. Anhörung zur Familienentlastung
2. Keine Finanzhilfen für die Türkei
3. Förderung freier Schulträger möglich
4. AfD fragt nach Familiensplitting
5. Steuerpflichtige mit über 65.000 Euro
6. Zusammensetzung des Gesamtvermögens


1. Anhörung zur Familienentlastung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Keine Finanzhilfen für die Türkei

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Schwellenländer haben eine Gesamtverschuldung von 43,9 Billionen US-Dollar. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4993) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4651) unter Berufung auf Erhebungen des Internationalen Währungsfonds. Die Auslandsverschuldung der Schwellenländer soll demnach 9,9 Billionen Euro betragen. Aktuelle Turbulenzen hinsichtlich einzelner Schwellenländer unterstreichen nach Ansicht der Bundesregierung "die Bedeutung einer verantwortungsvollen und rechtzeitigen Konsolidierung von öffentlichen Finanzen".

Aus den Daten der Deutschen Zahlungsbilanzstatistik ergeben sich nach Angaben der Regierung zum August 2018 Forderungen der Banken in Deutschland gegenüber Argentinien in Höhe von 300 Millionen Euro, gegenüber Brasilien in Höhe von 2,8 Milliarden Euro, gegenüber Indien in Höhe von 8,9 Milliarden Euro, gegenüber Indonesien in Höhe von 2,7 Milliarden Euro, gegenüber Südafrika in Höhe von 2,3 Milliarden Euro und gegenüber der Türkei in Höhe von 20,1 Milliarden Euro. Die Frage finanzieller Hilfen für die Türkei stellt sich für die Bundesregierung aktuell nicht.

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3. Förderung freier Schulträger möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Finanzhilfen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden trägerneutral für die Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt. Damit würde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, mit Bundesfinanzhilfen Investitionsmaßnahmen in die kommunale Schulinfrastruktur auch dann zu fördern, wenn der Träger nicht die Kommune selbst sei, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4992) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4647). Meldungen der Länder würden keine Angaben zur Trägerschaft von Schulen enthalten, so dass die Regierung die entsprechende Frage nach den Trägern nicht beantworten kann.

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4. AfD fragt nach Familiensplitting

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche finanziellen Auswirkungen die Einführung eines Familiensplittings bei der Einkommensteuer haben würde, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5233) erfahren. Die Bundesregierung soll verschiedene Modellrechnungen vorlegen.

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5. Steuerpflichtige mit über 65.000 Euro

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 haben laut Bundesregierung gut 3,48 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 65.000 Euro bezogen. Das waren 8,67 Prozent der knapp 40,18 Millionen unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/5020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4684) weiter hervorgeht.

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6. Zusammensetzung des Gesamtvermögens

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zusammensetzung des Bruttogesamtvermögens in Sach- und Geldvermögen in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5018) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4682). Danach setzte sich 2013/2014 das Bruttogesamtvermögen zu 77,6 Prozent aus Sach- und zu 22,4 Prozent aus Geldvermögen zusammen. 2009/2010 lag der Anteil des Sachvermögens den Angaben zufolge dagegen noch bei 78,8 Prozent und der des Geldvermögens bei 21,2 Prozent.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 812 - 31. Oktober 2018 - 09.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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