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BUNDESTAG/7661: Heute im Bundestag Nr. 813 - 31.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 813
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.39 Uhr

1. Anhörung zu Änderung des Asylgesetzes
2. Ausreisen nach Syrien und Irak
3. Konferenz zu Umgang mit Hasskriminalität
4. Ein- und Ausreiseverweigerungen
5. Bewertung von Konjunktur-Gutachten
6. Wettbewerb auf dem Postmarkt


1. Anhörung zu Änderung des Asylgesetzes

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mitwirkung schutzberechtigter Ausländer bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es am Montag, 5. November 2018, in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 1. November beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4456) sollen schutzberechtigte Ausländer künftig zur Mitwirkung bei den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet sein. Vorgesehen ist, neben der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren auch eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich festzuschreiben. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht soll das Bamf "den Schutzberechtigten mit den Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten sowie, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme entscheiden" können. Eine ausbleibende oder unvollständige Mitwirkung des Betroffenen soll von der Behörde zu seinen Lasten berücksichtigt werden können.

Eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist laut Vorlage unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dabei ist den Angaben zufolge spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme vorliegen. Um diese Prüfung sachgerecht ausüben zu können, habe das Bamf bei der Überprüfung der Asylbescheide alle Umstände zu berücksichtigen. Eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen könne hierbei für das Bundesamt "neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bamf während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. "Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden", heißt es in der Vorlage weiter. Den Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu. Mit der Festschreibung der Mitwirkungspflichten im Asylgesetz solle dafür Sorge getragen werden, "dass im wohlverstandenen Interesse der tatsächlich Schutzbedürftigen diejenigen Entscheidungen aufgehoben werden, bei denen zu Unrecht der Schutzstatus zuerkannt wurde beziehungsweise bei denen die Gründe für die Schutzgewährung zwischenzeitlich entfallen sind".

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2. Ausreisen nach Syrien und Irak

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit Anfang April 2017 sind nach derzeitigem Erkenntnisstand der Bundesregierung mit Stand vom 10. Oktober dieses Jahres 45 Personen mit Deutschlandbezug nach Syrien und in den Irak zu kurdischen Milizen ausgereist. Darunter befinden sich deutsche, türkische, deutsch-türkische und syrische Staatsangehörige, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4514) ausführt. Danach haben sich die Personen überwiegend den "Volksverteidigungseinheiten" (Yekineyen Parastina Gel - YPG) angeschlossen, die als der bewaffnete Arm der in Nordsyrien aktiven kurdischen "Partei der demokratischen Union" gelten (Partiya Yekitiya Demokrat - PYD). "Personen, die sich den Peschmerga-Kräften anschließen wollen beziehungsweise ausgereist sind, werden nicht erfasst", heißt es in Vorlage weiter.

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3. Konferenz zu Umgang mit Hasskriminalität

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Fachkonferenz des "Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft" im September 2018 in Jena zu dem Thema "Gewalt gegen Minderheiten: Internationale Perspektiven und Strategien zum Umgang mit Hasskriminalität" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5270) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4966). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wurde das Institut für die Durchführung der Fachkonferenz aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit 7.440 Euro gefördert.

Außerdem wurde die Fachkonferenz laut Bundesregierung mit einer Summe von 15.000 Euro aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Mittel seien anteilig für Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, die Miete von Räumlichkeiten, Catering, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Materialien sowie allgemeine Verwaltung verwendet worden.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Thema der Fachkonferenz im Fokus von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft stehe. Mit dem Phänomen der Hasskriminalität beschäftige sie sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext, führt die Bundesregierung aus. Dabei gehe es zum einen um das Erkennen von Hasskriminalität und um kriminalpräventive Ansätze sowie zum anderen um die strafrechtliche Bekämpfung von Hasskriminalität.

Darüber hinaus arbeite sie beständig daran, Hasskriminalität in Deutschland bundesweit noch besser statistisch zu erfassen, schreibt die Bundesregierung weiter. Vor diesem Hintergrund habe die Fachkonferenz, die sich mit den genannten Themen befasste, einen erheblichen Erkenntnisgewinn versprochen. Durch die geplante Veröffentlichung des Tagungsbandes werde zudem "eine breite und nachhaltige Wirkung gewährleistet".

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4. Ein- und Ausreiseverweigerungen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie oft die Bundespolizei seit 2013 ausländische Personen an der Einreise in die Bundesrepublik gehindert hat, "weil diese (nach Einschätzung der Bundespolizei) gewaltbereit an Demonstrationen teilnehmen wollten oder Gegenstände mitführten, die zur Vermummung oder zum Schutz vor Gewalteinwirkung geeignet waren". Auch erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5251) unter anderem danach, wie oft die Bundespolizei aus entsprechenden Gründen seit 2013 Personen an der Ausreise aus Deutschland gehindert hat.

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5. Bewertung von Konjunktur-Gutachten

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Bewertung eines Konjunktur-Gutachtens der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose steht im Mittelpunkt des Interesses der FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/5005) verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Gutachter mit einem Abkühlen der Konjunktur rechnen. Von der Bundesregierung möchten sie neben einer Stellungnahme wissen, ob Maßnahmen geplant sind, die die Konjunktur im Fall eines Abschwungs stützen sollen.

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6. Wettbewerb auf dem Postmarkt

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion möchte wissen, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zum Postmarkt zieht. In einer Kleinen Anfrage (19/5127) verweisen die Abgeordneten auf das Ergebnis der Kommission, nach dem es bisher keinen funktionierenden Wettbewerb bei lizenzpflichtigen Postdienstleistungen gebe, obwohl dies möglich wäre. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen müssten effektiver ausgestaltet werden. Nun möchten die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung der Empfehlung nachkommen wolle und wenn ja, an welcher Stelle.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 813 - 31. Oktober 2018 - 10.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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