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BUNDESTAG/7690: Heute im Bundestag Nr. 842 - 06.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 842
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. November 2018, Redaktionsschluss: 13.25 Uhr

1. Änderung des Umwandlungsgesetzes
2. Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes
3. Entwurf des Mietrechtanpassungsgesetzes
4. Aufwand im Mietrechtsanpassungsgesetz
5. Unterstützung Italiens bei Grenzschutz
6. Teilnahme an Integrationskursen


1. Änderung des Umwandlungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Vor dem Hintergrund des Brexits hat die Bundesregierung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt (19/5463). Danach soll das Umwandlungsgesetz (UmwG) unter anderem um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ergänzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, kann sich der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Regelungen des Entwurfs sollen den vom Brexit betroffenen Unternehmen eine Umwandlung zum Beispiel in eine Kommanditgesellschaft (KG) ermöglichen, an der sich - je nach Kapitalausstattung der betreffenden Gesellschaft - entweder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt - UG) als persönlich haftender Gesellschafter beteiligen könnte. Darüber hinaus soll eine Übergangsregelung für alle zum Zeitpunkt des Brexits bereits begonnenen Verschmelzungsvorgänge geschaffen werden.

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2. Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

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3. Entwurf des Mietrechtanpassungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat sich zu Prüfbitten und Änderungsvorschlägen des Bundesrates am Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG) (19/4672) geäußert. Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (19/5415) hervorgeht, will sie eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen prüfen, andere werden abgelehnt. Geprüft werden sollen unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates vorgeschlagene Änderungen bei der Mietspiegel-Erstellung. Abgelehnt wird unter anderem der Vorschlag, die Absenkung des Umlagesatzes, mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung im Wege der Mieterhöhung an die Mieter weitergeben kann, bundesweit auszugestalten. Auch dem Vorschlag, zu prüfen, ob die Rügeobliegenheit nicht abgeschafft und durch eine verbraucherfreundlichere Regelung ersetzt werden kann, schließt sich die Bundesregierung nicht an.

Hintergrund des Entwurf ist, dass die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610) eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte Mietpreisbremse) bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt haben. Der Entwurf strebt einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an.

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4. Aufwand im Mietrechtsanpassungsgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die im "Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung" festgelegten methodischen Grundlagen wurden in dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz) beachtet. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5357) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4811) zur Rolle einer evidenzbasierten Mietrechtspolitik in dem besagten Entwurf. Bei der Kalkulation des Erfüllungsaufwandes seien Durchschnittswerte verwendet worden, die sich aus der Berücksichtigung der zu erwartenden Arbeitsaufwände von Klein- und Großvermietern ergäben. Eine Korrektur der Kalkulation des vermieterseitigen Erfüllungsaufwandes sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Weiter heißt es in der Antwort, die im Entwurf genannte Zahl von Wiedervermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, beruhe auf einer vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Hochrechnung, deren Basis Einwohner- und Wohnungsstatistiken seien, die zunächst auf Ebene der Länder berechnet und schließlich für ganz Deutschland ermittelt worden seien. Diese Zahl sei für die Schätzung des Erfüllungsaufwandes für das Mietrechtsanpassungsgesetz übernommen worden. Weiter rechtfertigt die Bundesregierung die Nutzung verschiedener Studien bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs.

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5. Unterstützung Italiens bei Grenzschutz

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will erfahren, welche Maßnahmen die Bundesregierung seit 2015 ergriffen hat, "um Italien beim Schutz seiner Grenzen, Küsten und Seewege zu unterstützen und die illegale Migration über das Mittelmeer einzudämmen". Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/5332) danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung bislang ergriffen hat, "um gezielt die Arbeit von Schleppern und Schleusern auf dem Mittelmeer zu erschweren, zu verfolgen oder zu ahnden". Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Migranten nach Kenntnis der Bundesregierung durch private Seenotrettungsorganisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisationen und ähnlichen aus dem Mittelmeer geborgen wurden und wie viele seit 2015 beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken sind.

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6. Teilnahme an Integrationskursen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Teilnahme an Integrationskursen ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5334). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie viele Personen an den Kursen nach der Integrationskursverordnung in den Jahren 2017 und 2018 bis zum 'Stichtag 31. Juli hätten teilnehmen müssen. Auch möchten sie unter anderem wissen, wie viele Personen den Integrationskurs in diesem Zeitraum aus selbst zu vertretenden Gründen abgebrochen haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 842 - 6. November 2018 - 13.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

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