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BUNDESTAG/7744: Heute im Bundestag Nr. 896 - 21.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 896
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. November 2018, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Anerkennung des E-Sports
2. Die Linke will Änderung des Grundgesetzes
3. Anschläge mit radioaktivem Material
4. Teilnahmepflicht bei Integrationskursen
5. Europäische Staatsanwaltschaft
6. Antisemitische Straftaten


1. Anerkennung des E-Sports

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Anerkennung des E-Sports als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen eine Petition mit der Forderung, Sportwettkämpfe mit Video- und Computerspielen (E-Sport) als Sport anzuerkennen und die Sportförderprogramme von Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll dafür zu öffnen, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Material zu überweisen sowie sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die AfD-Fraktion brachte ein eigenes Votum ein, in dem sie sich für die Anerkennung als Sport ausspricht, eine Aufnahme in die besagten Sportförderprogramme aber ablehnt.

Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten darauf, dass es sich beim E-Sport um einen virtuellen Wettkampf handle, bei dem zwei Teams mit der jeweils gleichen Zahl an Spielern gegeneinander antreten. Dabei benötigten die Teams "gut durchdachte Taktiken und Spielzüge sowie antrainierte feinmotorische Fähigkeiten, um sich gegen das konkurrierende Team durchzusetzen". Solche Wettkämpfe fänden zumeist über das Internet auf offiziellen professionellen Turnieren, aber auch immer mehr in großen Hallen vor Publikum statt, heißt es in der Petition.

E-Sport muss aus Sicht der Petenten als Sportart anerkannt werden, da die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) dafür vorgegebenen Kriterien erfüllt seien. Das Hauptkriterium, die "körperliche und motorische Aktivität", werde zwar nicht im herkömmlichen Sinne erfüllt. Jedoch gebe es andere motorische Abläufe, die eine körperliche Aktivität darstellten. So müssten die Hände beim Spielen Präzisionsbewegungen erfüllen. Außerdem sei die notwendige Auge-Hand-Koordination mit der des Sportschießens gleichzusetzen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss auf die seit etwa zwei Jahrzehnten geführte kontroverse Debatte zu dem Thema aufmerksam. Dabei würden auch das Verhältnis des E-Sports zum organisierten Sport und die Frage der öffentlichen Förderung diskutiert. Seit November 2017 gebe es den eSport-Bund Deutschland (ESBD), der bundesweit den organisierten E-Sport und seine Sportler in Deutschland repräsentiere. "Der ESBD setzt sich für eine rechtliche, politische und gesellschaftliche Anerkennung von E-Sport als Sportart im deutschen Sportsystem ein", schreibt der Ausschuss.

Der DOSB, der E-Sport zunächst nicht als Sportart eingestuft hatte, sehe dringenden Klärungsbedarf und habe eine Arbeitsgruppe "AG E-Sport" gegründet, die E-Sport evaluieren und bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Dezember 2018 Empfehlungen zum Umgang mit E-Sport für Sportverbände und Sportvereine geben soll, heißt es in der Beschlussempfehlung. Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag aufmerksam gemacht, in dem CDU/CSU und SPD die Absicht erklären, "E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anzuerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive zu unterstützen". Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des Ausschusses die Petition geeignet, "in die weiteren Prüfungen hinsichtlich der Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels zur Anerkennung des E-Sports einbezogen zu werden".

Zu Beginn der Sitzung hat der Petitionsausschuss nach intensiver Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Ablehnung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, eine der eingegangenen Petitionen zum Thema Global Compact for Migration auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen.

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2. Die Linke will Änderung des Grundgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Unter dem Motto "Grundrechte für alle" hat die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/5860). Das Grundgesetz mache bei einigen Grundrechten eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, heißt es in dem Entwurf unter Verweis auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Berufsfreiheit, die explizit nur Deutschen zugesprochen würden. Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge, die in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, unterfielen nicht diesem speziellen Grundrechtsschutz. Angesichts dieser "ungerechten und ausgrenzenden Verfassungslage gegenüber Nichtdeutschen" solle in den Artikeln 8, 9, 11 und 12 des Grundgesetzes die Formulierung "Alle Deutschen" durch die Formulierung "Alle Menschen" ersetzt werden.

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3. Anschläge mit radioaktivem Material

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge mit radioaktivem Material in Deutschland gilt als gering. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5778) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5333) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, ist ein Interesse islamistisch geprägter terroristischer Strukturen an chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-)Materialien bereits seit Ende der 1990er Jahre feststellbar. Aufgrund der prinzipiell weltweiten Verfügbarkeit von radioaktiven Stoffen, die als Beiladung einer Sprengvorrichtung geeignet sind, erachte das Bundeskriminalamt den Einsatz einer sogenannten schmutzigen Bombe ("dirty bomb") grundsätzlich als realistische Anschlagsoption für terroristische Gruppierungen.

Der Vorlage zufolge liegen jedoch keine Erkenntnisse zu konkreten islamistisch motivierten Anschlagsvorhaben mit radioaktivem Material "oder zur sonstigen missbräuchlichen Verwendung radioaktiver Strahlenquellen durch jihadistische Akteure in Deutschland vor". Die Wahrscheinlichkeit für einen solchen terroristischen Einsatz auf dem Gebiet der Bundesrepublik werde - auch im Vergleich zu herkömmlichen Tatbegehungsweisen - weiterhin als gering eingeschätzt.

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4. Teilnahmepflicht bei Integrationskursen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind 257.925 Personen zur Integrationskursteilnahme verpflichtet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5779) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4155) hervor. Danach wurden in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 81.474 Personen zur Integrationskursteilnahme verpflichtet.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, müssen zur Integrationskursteilnahme verpflichtete Kursteilnehmer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnehmen. Die verpflichtenden Behörden müssen den Angaben zufolge "die von ihnen ausgesprochenen Verpflichtungen nachhalten und etwaige Verstöße prüfen". Das Gesetz regele Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass Kursteilnehmer schuldhaft beziehungsweise ohne wichtigen Grund gegen ihre Teilnahmepflicht verstoßen. Die verpflichtenden Behörden seien für die Sanktionierung zuständig.

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5. Europäische Staatsanwaltschaft

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Überlegungen zur Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5780) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5342). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die EUStA zurzeit noch im Aufbau begriffen ist und frühestens Ende 2020 ihre operative Tätigkeit aufnehmen wird. "Vor diesem Hintergrund erscheinen - aus Sicht der Bundesregierung - Überlegungen zur Ausweitung der Zuständigkeit der EUStA jedenfalls deutlich verfrüht. Vielmehr sollte die EUStA sich zunächst in der Praxis bewähren", heißt es in der Vorlage weiter.

Ein etwaiger Beschluss zur Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten würde zudem einen Beschluss des Europäischen Rates voraussetzen, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die Kommission habe ein solches Vorhaben angeregt, ohne dass ihr dafür ein förmliches Initiativrecht zustehe.

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6. Antisemitische Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im dritten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland sechs Menschen infolge politisch motivierter Straftaten mit antisemitischem Hintergrund verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5781) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5343) hervor.

Danach wurden von Anfang Juli bis Ende September 2018 insgesamt 182 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter zehn Gewalttaten und 42 Propagandadelikte. Zu diesen 182 Straftaten wurden der Antwort zufolge insgesamt 91 Tatverdächtige ermittelt. Laut Vorlage sind bei den Angaben aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen "noch (teilweise erhebliche) Veränderungen möglich".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 896 - 21. November 2018 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2018

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