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BUNDESTAG/7767: Heute im Bundestag Nr. 919 - 28.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 919
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2018, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. AfD-Gesetzentwurf zur Richterwahl
2. Grüne gegen überteuertes Inkasso
3. Nutzenbewertung soll einfacher werden
4. Anforderungen an Computerhardware
5. Legionellen in Abwässern
6. Ukraine kämpft gegen Korruption


1. AfD-Gesetzentwurf zur Richterwahl

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der ihrer Meinung nach wachsende politische Einfluss auf die Bundesgerichte, die Staatsanwaltschaft und den Sicherheitsapparat begrenzt werden soll. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden" (19/6022) sieht vor, die Wahl der Bundesverfassungsrichter, der Richter der obersten Gerichte des Bundes sowie der Richter der Obergerichte der Länder einschließlich der jeweiligen Präsidenten und Vizepräsidenten durch Politiker zu beenden und sie durch die Wahl aus den Reihen der Justiz selbst zu ersetzen. Dem Ziel, justizfremde Einflüsse auf die Staatsanwaltschaft möglichst gering zu halten, wäre mit einer "Unabhängigkeitserklärung" für Generalstaatsanwälte gedient, und durch eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes solle der Kreis der politischen Beamten sehr viel enger als bisher gezogen werden, heißt es in dem Entwurf.

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2. Grüne gegen überteuertes Inkasso

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll gegen unseriöse und überteuerte Inkassomethoden vorgehen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/6009). Nach Angaben der Abgeordneten hat das 2013 wirksam gewordene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken seine Ziele verfehlt: "Anscheinend ist sogar das Gegenteil des mit dem Gesetz verfolgten Ziels, die anfallenden Inkassokosten für Schuldner zu vermindern, eingetreten." Seit Umsetzung des Gesetzes seien nach einer Untersuchung die Kosten, mit der Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, deutlich gestiegen. Die Fraktion fordert daher unter anderem, dass die Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden, die Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt klarer beschränkt sowie die Aufsicht über Inkassounternehmen gebündelt und gestärkt wird.

In der Begründung des Antrages erläutern die Abgeordneten die heutige Situation: Die bisher unzureichenden Regelungen zu erstattungsfähigen Inkassokosten hätten zur Folge, dass selbst bei geringen Forderungen von beispielsweise 35 Euro oft das Maximum von zusammengefasst über 70 Euro an Inkassokosten bereits für das erste Anschreiben veranschlagt werde Dies entspreche dem 1,3-fachen Satz plus Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welcher für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts verlangt werden könne. "Diese Gleichsetzung erscheint insbesondere in Zeiten der Digitalisierung für diese Tätigkeit nicht angebracht. Die weitgehend EDV-gestützte Eintreibung einer unstreitigen Forderung ist in keiner Weise mit einem anwaltlichen Vollmandat mit Beratung und Vertretung in einer streitigen Rechtsangelegenheit vergleichbar", argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fordert, den Erstattungsanspruch für ein erstes Inkassoschreiben auf die Höhe einer 0,3er Gebühr zu begrenzen, da es sich um ein "Schreiben einfacher Art" handele. Begrenzt werden sollen nach Ansicht der Fraktion auch die Gebühren für Inkassodienstleister.

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3. Nutzenbewertung soll einfacher werden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Verfahren zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten soll vereinfacht werden. In der Praxis habe sich die Regelung nach Paragraf 137h SGB V nicht ausreichend etabliert. Daher seien im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nunmehr Änderungen vorgesehen, heißt es in der Antwort (19/5927) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5488) der Fraktion Die Linke.

Insbesondere solle die Verantwortung der Medizinproduktehersteller gestärkt werden, um die Voraussetzungen für eine effektive und zügige Verfahrensabwicklung sicherzustellen.

Die 2015 eingeführte Regelung nach Paragraf 137h sieht ein systematisches, obligatorisches und fristgebundenes Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vor, deren technische Anwendung auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht und für die erstmalig ein Krankenhaus eine Vergütung anstrebt.

Seit 2017 wurde den Angaben zufolge für zwei Methoden, davon eine in sieben Indikationen, somit in acht Verfahren insgesamt, eine solche Bewertung vorgenommen.

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4. Anforderungen an Computerhardware

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Maßnahmen gegen Spionageschnittstellen in Computerhardware der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/5805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5379). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird beim Einkauf von Computerhardware "jeweils individuell geprüft, welche Anforderungen an die Hardware, den Bieter oder an zum Beispiel Datenschutz oder Vertraulichkeit/ Geheimhaltung gestellt werden". Diese Anforderungen würden dann Bestandteil der Leistungsbeschreibung, der Eignungskriterien, des Vertrages oder organisatorischer Regelungen.

In sicherheitsrelevanten Bereichen beziehungsweise Bereichen, in denen Verschlusssachen verarbeitet werden, werden den Angaben zufolge ausschließlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuvor zugelassene Produkte eingesetzt, die nur bei vertrauenswürdigen Lieferanten beschafft werden. Die Angemessenheit der IT-Sicherheitsfunktionen bestätige das BSI durch eine Zulassung, in welcher der maximale Geheimhaltungsgrad der durch das Produkt geschützten Verschlusssache genannt wird.

Im Rahmen von Vergabeverfahren, die vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat beziehungsweise der Zentralstelle für IT-Beschaffungen (ZIB) durchgeführt werden und bei denen der Bedarfsträger eine besondere Sicherheitsrelevanz in seiner Bedarfsmeldung angibt, erfolgt laut Vorlage am Ende die Aufnahme einer "No-Spy-Klausel" in den jeweiligen Rahmenvertrag. Darüber hinaus seien die BSI-Richtlinien, die "zwingend bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen zu berücksichtigen sind, Grundlage der Ausschreibungen" durch das Beschaffungsamt beziehungsweise die ZIB.

"Beim Abschluss eines EVB-IT-Vertrages ist von Seiten des Auftragnehmers zusätzlich noch eine weitere technische No-Spy-Klausel zu unterzeichnen, mit der der Auftragnehmer unter anderem zusichern muss, dass die gelieferten Produkte keine Funktionalitäten enthalten, die so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert wurden", heißt es in der Antwort weiter. Eine weitere Prüfung der Vertrauenswürdigkeit des Bieters finde "durch die Aufnahme von Eignungsanforderungen (Eigenerklärungen, Referenzen etc.) in den Vergabeprozess statt".

Eine darüber hinausgehende, regelmäßig stattfindende tiefergehende Prüfung der Hardware ist laut Bundesregierung nicht möglich. In besonderen Einzelfällen würden stichprobenartig Überprüfungen der eingekauften Hardwarekomponenten durchgeführt, "soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen geleistet werden kann".

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5. Legionellen in Abwässern

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Umgang mit Legionellen in Papier- und Brauereiwässern ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (19/5537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5182). Darin führt die Bundesregierung unter anderem ihre Erkenntnisse zum Umgang mit Abwässern aus bestimmten Industriezweigen in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Bayern aus.

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6. Ukraine kämpft gegen Korruption

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung bewertet die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine als erfolgreich. Das Land habe Reformprozesse auf den Weg gebracht und unternehme "beachtliche Anstrengungen" bei der Bekämpfung der Korruption, schreibt sie in einer Antwort (19/5886) auf eine Kleine Anfrage (19/5458) der AfD-Fraktion. Sie teile daher die von den Fragestellern zitierte Einschätzung des "Handelsblatts" nicht, wonach sowohl ukrainische Geheimdienste als auch das ukrainische Parlament die Korruptionsbekämpfung behinderten.

Die Bundesregierung verweist auf die Einrichtung der Korruptionsermittlungsbehörde NABU, der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft SAPO sowie die jüngst beschlossene Einrichtung des Hohen Antikorruptionsgerichts, das vor Sommer 2019 seine Arbeit aufnehmen solle. Gleichwohl urteilt sie, bleibe der Kampf gegen die Korruption "weiterhin eine der wichtigsten Herausforderungen für die Ukraine".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 919 - 28. November 2018 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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