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BUNDESTAG/7791: Heute im Bundestag Nr. 943 - 05.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 943
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 09.56 Uhr

1. Indizierungen islamistischer Medien
2. Bundespolizei-Einsatz bei Abschiebungen
3. Bundesregierung: Cop Map zulässig
4. Meldescheine in Beherbergungsbetrieben
5. Luftrettung mit Hubschraubern
6. Informationen über Organspenden


1. Indizierungen islamistischer Medien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Indizierungen islamistischer Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5662). Danach ist Islamismus kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als eigenständige statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfasst.

Ein Medium darf nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. Indiziert werden könnten unter anderem Medien, die zum Rassenhass anreizen, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizen, Selbstjustiz propagieren, die Menschenwürde verletzen oder die Menschengruppen beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung diskriminieren. !Bezüge zum Islamismus können in diesem Rahmen insbesondere bestehen, wenn der gewalttätige Dschihad, der Kampf gegen Un- und Andersgläubige, die Anwendung drakonischer Strafen im Rahmen der Scharia, Homosexuellenfeindlichkeit und Frauendiskriminierung thematisiert werden".

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2. Bundespolizei-Einsatz bei Abschiebungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über den Einsatz von "Personenbegleitern Luft" der Bundespolizei bei Abschiebungen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6038) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5727). Danach wurden im Jahr 2017 fast 24.000 Abschiebungen vollzogen, "die weitgehend auf dem Luftweg durchgeführt wurden und in 58 Prozent der Fälle aus Gründen der Luftsicherheit begleitet werden mussten". Die Begleitung der Rückführungen auf dem Luftweg sei nahezu ausschließlich durch die Bundespolizei erfolgt.

Sie verfügt den Angaben zufolge mit Stand Oktober 2018 "über 1.190 Rückführungsbegleiter, die mittels eines dreiwöchigen Lehrgangs für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg qualifiziert sind (Personenbegleiter Luft, sogenannte PBL)". Im vergangenen Jahr seien 8.049 Einsätze von PBL der Bundespolizei gezählt worden.

Der Bedarf an begleiteten Rückführungen ist laut Vorlage im Wesentlichen abhängig von der Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, vorhersehbaren Widerstandshandlungen gegenüber Vollzugsbeamten während der Rückführungsmaßnahmen sowie der zeitlichen Dringlichkeit der Rückführung. Dieser Bedarf habe zugenommen und sei derzeit mit den zur Verfügung stehenden PBL der Bundespolizei nicht ausschließlich zu decken.

Wie es in der Antwort weiter heißt, hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit Erlass vom 27. September 2018 das Bundespolizeipräsidium angewiesen, "die vorhandenen PBL vorrangig für Rückführungsaufgaben einzusetzen, mit Nachdruck Maßnahmen zur Qualifikation weiterer PBL zu ergreifen und bei nationalen Sammelabschiebungen, bei denen nach der Gefährdungsanalyse mehr Vollzugsbeamte der Bundespolizei erforderlich sind, als sich Rückzuführende an Bord befinden, sicherzustellen, dass mindestens so viele PBL einzusetzen sind, wie sich Rückzuführende an Bord des Luftfahrzeugs befinden". Im Übrigen könnten bei diesen Maßnahmen weitere geeignete Vollzugsbeamte der Bundespolizei zum Einsatz kommen. Laut Bundesregierung ist die Übergangsregelung bis Juni 2019 befristet und stellt keine dauerhafte Regelung dar.

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3. Bundesregierung: Cop Map zulässig

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit der sogenannten "Cop Map" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6037) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5724). Wie die Bundesregierung darin darlegt, handelt es sich bei der Cop Map um eine Internetseite, bei der auf einer Karte die Tätigkeit und der Einsatz der Polizei von Bürgern in Echtzeit eingetragen und abgerufen werden kann. Hinter dem Projekt stünden die Münchner Aktivistengruppe "Polizeiklasse" und das Berliner "Peng!Kollektiv", "die Polizeipräsenz sichtbar machen wollen und damit insbesondere gegen die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern protestieren".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich nach ihrer Einschätzung bei den Inhalten der Internetseite "Cop Map" um eine zulässige Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Eine flächendeckende und fortlaufend aktualisierte Darstellung des polizeilichen Einsatzgeschehens durch die Internetplattform "Cop Map" sei derzeit nicht gegeben und auch perspektivisch eher auszuschließen. Die Nutzeroberfläche der "Cop Map" lasse derzeit keine Rückschlüsse auf die Stärke oder auf die Identität der eingesetzten Kräfte zu. Personenbezogene Daten würden weder erfasst noch veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund sei eine personenbezogene Gefährdung derzeit auszuschließen.

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4. Meldescheine in Beherbergungsbetrieben

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Kosten von Beherbergungsbetrieben für den Ausdruck und die Aufbewahrung von Meldescheinen werden in der Antwort der Bundesregierung (19/6036) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5723) thematisiert. Danach führt das Statistische Bundesamt zur gesetzlichen Verpflichtung der Beherbergungsbetriebe gemäß Paragraf 30 des Bundesmeldegesetzes ("Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten") aktuell eine Bürokratiekostenmessung durch. Ergebnisse zur Berechnung der tatsächlichen Belastung der Beherbergungsbetriebe liegen laut Bundesregierung noch nicht vor.

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5. Luftrettung mit Hubschraubern

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fragen der Luftrettung mit Hubschraubern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6031) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5659). Danach fallen der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen- und Schadensfällen sowie die Sicherstellung, Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes in die Gesetzgebungszuständigkeit und Organisationshoheit der Länder. Hierzu zähle auch die Luftrettung mittels Rettungshubschraubern (RTH). Der Bund hat laut Vorlage die verfassungsrechtliche Kompetenz über die Verteidigung und den Zivilschutz, ist also für den Schutz der zivilen Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zuständig.Für diese Aufgabe hat er den Angaben zufolge an zwölf Luftrettungszentren (LRZ) Zivilschutzhubschrauber (ZSH) im Einsatz.

Sie sind Bestandteil der sogenannten ergänzenden Ausstattung nach Paragraf 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Praktisch habe das zur Folge, dass die ZSH in Friedenszeiten auch im Katastrophenschutz eingesetzt werden dürfen. Sie stünden damit den Ländern im Rettungsdienst zur Verfügung.

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6. Informationen über Organspenden

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Aufklärung der Bevölkerung über Organ- und Gewebespenden befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6112). Seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung 2012 seien die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über Organspenden zu informieren. Dennoch hätten viele Bürger in einer Umfrage erklärt, sie wollten mehr Informationen zu dem Thema.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun konkret nach Art und Umfang der Informationskampagnen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 943 - 5. Dezember 2018 - 09.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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