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BUNDESTAG/7928: Heute im Bundestag Nr. 062 - 17.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 62
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. Januar 2019, Redaktionsschluss: 11.51 Uhr

1. Insolvenzsicherung für Flugreisende
2. Bildungschancen ungerecht verteilt
3. Mehr Chancen durch gute Schulen
4. Externer Sachversand
5. Status des Wissenschaftsrates


1. Insolvenzsicherung für Flugreisende

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7035). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherzustellen haben, dass einem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen, und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen. Dies müsse analog zum Pauschalreiserecht gelten. In der EU solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Regelung einsetzen.

Anträge zum besseren Schutz von Fluggästen haben auch die Fraktionen Die Linke (19/1036) und Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) vorgelegt. Der Rechtsausschuss hat beschlossen, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen.

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2. Bildungschancen ungerecht verteilt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern "Bildung in Deutschland 2018".

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung - chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV-Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

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3. Mehr Chancen durch gute Schulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

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4. Externer Sachverstand

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt, schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/6945). Die FDP begrüße es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemühe und deren Wissen in die Politik einfließe. Gleichwohl stellten sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung.

Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums dürfe nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel der Kleinen Anfrage sei nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.

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5. Status des Wissenschaftsrates

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat ist eine wichtige Einrichtung, die Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs erarbeitet, schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/6955). Die Fraktion möchte gerne über den rechtlichen Status des Wissenschaftsrates und seine Finanzierung Auskunft erhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 62 - 17. Januar 2019 - 11.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2019

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