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BUNDESTAG/7942: Heute im Bundestag Nr. 076 - 22.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 76
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 22. Januar 2019, Redaktionsschluss: 15.28 Uhr

1. Höhere Bildung zu herkunftsabhängig
2. FDP: Hightech-Strategie besser ausrichten
3. Transparente Gesetzgebung
4. Transparenz in der Gesetzgebung
5. Gefährdung des Trinkwassers
6. Kein Beschluss zu CO2-Bepreisung


1. Höhere Bildung zu herkunftsabhängig

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

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2. FDP: Hightech-Strategie besser ausrichten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion kritisiert, dass sich in der Hightech-Strategie 2025 weder Meilensteine, noch klare Zielhierarchien, noch ausreichende Querbezüge finden. Es werde ein Füllhorn an Initiativen angekündigt, die bestenfalls als Absichtserklärungen zu werten seien schreiben die Abgeordneten in einem Antrag(19/7118).

Die Hightech-Strategie (HTS) wurde erstmals 2006 aufgelegt und 2010 und 2014 fortgeschrieben. Die im September 2018 vorgestellte "Hightech-Strategie 2025" benennt drei große Handlungsfelder: "Gesellschaftliche Herausforderungen", "Deutschlands Zukunftskompetenzen" und "Offene Innovations- und Wagniskultur", innerhalb derer sich insgesamt zwölf Missionen finden. Grundsätzlich unterstützt die FDP das Vorhaben zur Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik eine Gesamtstrategie über die verschiedenen Ressorts und Politikfelder hinweg zu entwickeln. So sollen Möglichkeiten und Chancen durch Hightech zum Wohle der Menschen sowie zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu ergriffen und genutzt werden.

Die FDP zählt konkrete Schritte auf, die nach ihrer Ansicht in der Strategie fehlen. Das gelte zum Beispiel für das Ziel, dass der Bund bis 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft mindestens 3,5 Prozent des Bruttosozialproduktes für Forschung und Entwicklung aufwenden will. Es gelte ebenso für das Vorhaben, innerhalb der KI-Strategie der Bundesregierung 100 neue KI-Professuren einzurichten - ohne zu sagen, woher, womit, bis wann und wie man diese Professorinnen und Professoren gewinnen will. Es reiche nicht, Wünsche auszubreiten, die HTS dabei als lernendes System darzustellen und dann abzuwarten, was geschehe, heißt es in dem Antrag. Zudem fehlten klare Kriterien, an denen der Erfolg der HTS 2025 gemessen werden könnte.

Die Umsetzung der HTS 2025 habe sich bereits im Startjahr 2018 äußerst schleppend gestaltet. Dabei zitieren die Liberalen eine Unterrichtung durch die Bundesregierung zur HTS 2025 (19/4100). Gelungener Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche und gesellschaftliche Praxis sei essentiell für Wachstum und Wohlstand und insbesondere für die Zukunft der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) habe jedoch auch im Herbst 2018 auf Nachfrage keine Auskunft dazu geben können, was genau mit der "Transferinitiative" gemeint sei, für die als Zeitraum "ab 2018" angegeben sei.

Während weltweit das "Bridging the Gap", der Brückenbau zwischen Erkenntnisgewinn und Anwendung in der Praxis, zunehmend besser funktioniere, komme er in Deutschland nur schleppend voran. Nicht umsonst hätten sich im Oktober 2017, kurz vor der Bundestagswahl, Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen zusammengeschlossen, um ihren Anliegen und Empfehlungen in einem dramatischen Appell an die zukünftige Bundesregierung Nachdruck zu verleihen. Auch hier sei die Forderung nach neuen Instrumenten für den Technologie- und Wissenstransfer ein wesentlicher Punkt: "Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist weiter zu fördern und mit dem Ziel zu stärken, vollständige Innovationskreisläufe von der Grundlagenforschung bis in die Anwendung und zurück abzubilden." - Die HTS 2025 komme hier über Allgemeinplätze nicht hinaus, kritisieren die Abgeordneten.

Im Antrag fordern sie, Erfolgsindizes festzulegen, mit denen die Fortschritte durch die HTS 2025 in den einzelnen Themenfeldern gemessen und die Erreichung der Ziele überprüft werden können. Zudem soll Deutschlands Forschungs- und Innovationsleistungen deutlich stärker und vor allem deutlich systematischer als bisher im internationalen Vergleich untersucht werden. Der "Bundesbericht Forschung und Innovation" sollte zukünftig einen eigenen Teil "Deutschlands Forschungs- und Innovationssystem im internationalen Vergleich" enthalten. Es soll ein systematisches Frühwarnsystem zum Aufspüren internationaler Trends sowie zum rechtzeitigen Erkennen drohender Kompetenzlücken eingerichtet werden, damit auf der Basis dieser Daten hier jeweils umgehend Maßnahmen ergriffen werden können.

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3. Transparente Gesetzgebung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, die Gesetzgebung transparent zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" beschlossen, heißt es in der Antwort (19/7011) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6588) der Fraktion Die Linke, in der konkret nach der Einflussnahme auf den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gefragt wird.

Das Ziel sei, "Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen".

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der Verlauf der Rechtssetzung könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

In der Antwort heißt es auch, es sei weder rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten Verwaltung zu leisten, alle Informationen und Daten, etwa über Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht "administrative Überkontrolle".

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4. Transparenz in der Gesetzgebung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Worten bestrebt, die Gesetzgebung transparent zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" beschlossen, heißt es in der Antwort (19/7014) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6613) der Fraktion Die Linke, in der konkret nach der Einflussnahme auf den Entwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gefragt wird.

Das Ziel sei, "Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen".

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der Verlauf der Rechtssetzung könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

In der Antwort heißt es außerdem, es sei weder rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten Verwaltung zu leisten, alle Informationen und Daten, etwa über Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht "administrative Überkontrolle".

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5. Gefährdung des Trinkwassers

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Darstellung der Bundesregierung bestehen nach derzeitigem Erkenntnisstand "jetzt und absehbar keine flächendeckenden Gefährdungen" des Trinkwassers. Dies geht aus einer Antwort (19/7007) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6433) hervor. Die Grünen hatten darin die "Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung" thematisiert.

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6. Kein Beschluss zu CO2-Bepreisung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr wird von der Bundesregierung aktuell nicht konkret verfolgt. Es bestünden "keine konkreten Beschlüsse zu weiteren preissteuernden Maßnahmen", heißt es in einer Antwort (19/7016) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6651). Entsprechend gebe es auch keine Beurteilung "zu Ideen und Vorschlägen Dritter hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland", schreibt die Bundesregierung. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben im Rahmen der im Klimaschutzplan 2050 vorgesehenen "Überprüfung der Anreiz- und Lenkungswirkung der hoheitlichen Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie" in Frage kommende Regelungsvorschläge einbeziehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 76 - 22. Januar 2019 - 15.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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