Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7953: Heute im Bundestag Nr. 087 - 25.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 87
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 25. Januar 2019, Redaktionsschluss: 11.23 Uhr

1. Mehrkosten der Hofabgaberegelung
2. 1.189 Beschäftigte beim Staatswald
3. Verwendung der GAP-Mittel
4. GAP-Förderung von 2021 bis 2027
5. Altersarmut durch Krankenversicherung
6. Fluglärmschutz soll überarbeitet werden


1. Mehrkosten der Hofabgaberegelung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Bund wird die Mehrausgaben infolge der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) tragen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7013) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6603) zu möglichen Finanzierungslücken in der Alterskasse. In der Antwort wird für das Jahr 2019 ein finanzieller Mehrbedarf von rund 48 Millionen Euro wegen der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung sowie der Absenkung des Solidarzuschlags in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKV) erwartet und mit einer höheren Inanspruchnahme von Rentenleistungen gerechnet. Dies führe nach Ansicht der Regierung zu keinem Fehlbetrag bei der Finanzierung der landwirtschaftlichen Alterskasse, weil der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zu tragen haben. Die Bundesregierung wolle nun abwarten, ob der Mehrbedarf bereits im bestehenden Haushalt aufgefangen werden kann.

*

2. 1.189 Beschäftigte beim Staatswald

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Insgesamt 1.189 Beschäftigte arbeiten in der Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese Zahl geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7021) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6725) zum Personalbestand sowie zur Personalentwicklung im Staatswald hervor. Darin heißt es weiter, dass der Altersdurchschnitt der Beschäftigten aktuell 47,73 Jahre betrage. Darüber hinaus führt die Bundesregierung aus, dass die Zuständigkeit für die Forstverwaltungen und Forstbetriebe mit Ausnahme des Bundesforstes bei den Bundesländern liege. Aus diesem Grund könnten keine Angaben zur Personalentwicklung auf Landesebene gemacht werden, heißt es.

*

3. Verwendung der GAP-Mittel

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Der Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7055). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich die Regierung hinsichtlich der Verwendung der GAP-Mittel positioniert. Das Gesamtbudget der Förderperiode von 2021 bis 2027 soll rund 365 Milliarden Euro betragen.

*

4. GAP-Förderung von 2021 bis 2027

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Linksfraktion interessiert die Position der Bundesregierung zur zukünftigen EU-Agrarpolitik. In einer Kleinen Anfrage (19/7106) fordern die Abgeordneten die Regierung dazu auf, ihre Standpunkte im EU-Agrarministerrat hinsichtlich der Kappung und Degression zu erläutern. Darüber hinaus soll unter anderem Auskunft zu den Themen ökologische Vorrangflächen, Öko-Regelungen und gekoppelte Direktzahlungen gegeben werden.

*

5. Altersarmut durch Krankenversicherung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7156). Die geltende sogenannte 9/10-Regelung erfülle ihren Zweck nur mangelhaft, weil sie nicht zielgenau sei.

Die Regelung besagt, dass in die Krankenversicherung der Rentner nur jene Personen aufgenommen werden dürfen, die mindestens 9/10 ihrer zweiten Lebenshälfte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren. Damit solle ein Vorteils-Wechseln zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der GKV verhindert werden. Die Regelung berge jedoch ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter und betreffe auch Gruppen, die nie in der PKV waren.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung zu der Problematik steht und welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten.

*

6. Fluglärmschutz soll überarbeitet werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Regelungen des baulichen Schallschutzes gegen Fluglärm sollen überarbeitet werden. Dies geht aus dem "Ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" (19/7220) hervor. Die Evaluierung bezieht sich auf die Novelle des Fluglärm-Gesetzes von 2007 sowie untergesetzliche Regelungen zu dessen Durchführung.

Die Bundesregierung sieht demnach Handlungsbedarf unter anderem beim Lärmschutz von Kindertagesstätten und Krankenhäusern. So sollen in Kitas etwa auch Schallschutzmaßnahmen in tagsüber genutzten Schlafräumen erfasst werden. Die Kostenerstattungsansprüche für diese Einrichtungen sollen weiterhin auf die Tag-Schutzzone 2 ausgedehnt werden.

Außerdem ist laut Bericht vorgesehen, die bisherige zeitliche Anspruchsregelung für die Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahme aufzugeben. Bisher können die Ansprüche laut Bericht erst fünf Jahre nach der Festsetzung eines Schutzbereiches geltend gemacht werden. Die Bundesregierung erhofft sich von der Neuregelung, dass Schallschutzmaßnahmen schneller realisiert werden.

Von der avisierten Neuregelung der Kostenerstattung soll der Berliner Flughafen Tegel laut Bericht ausdrücklich ausgenommen werden. Für den Flughafen war aufgrund einer Ausnahmeregelung kein neuer Lärmschutzbereich ausgewiesen worden, da von einer baldigen Schließung ausgegangen worden war. Die Bundesregierung schreibt in dem Bericht, dass im Jahr 2019/2020 nun eine erstmalige Festlegung eines Lärmschutzbereiches für Tegel vorgesehen sei. Die von der bisherigen Regelung "intendierte zeitliche Verteilung der Kostenfolgen" sei für Tegel daher unverändert relevant, schreibt die Bundesregierung. Für Flugplätze mit bereits bestehenden Lärmschutzbereichen sei das hingegen nicht der Fall. Hier entstünden künftig deutlich niedrigere Kostenfolgen, da Ansprüche nur in "neu erfassten Teilen von Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone entstehen".

Zudem sollen die Anforderungen an den baulichen Schallschutz flexibilisiert werden, um die Realisierungsquote zu erhöhen. Die Bundesregierung will auch die Schallschutzmöglichkeiten an Flugplätzen mit Flugbetrieb in den Randstunden der Nacht erweitern. Demnach sollen künftig in Schlafräumen auch beispielsweise zeitgesteuerte automatische Fensterschließeinrichtungen erstattungsfähig sein. Bisher sei dies nur für Lüfter vorgesehen, im Vollzug habe sich aber gezeigt, dass ein "erheblicher Anteil von Anspruchsberechtigten" Vorbehalte gegenüber dem Einbau von Lüftern in Schlafräumen habe, heißt es in dem Bericht.

Keinen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vorerst in Hinblick auf die im Fluglärm-Gesetz normierten Schallpegel in den jeweiligen Schutzzonen. Die Auswirkungen der in der Novelle von 2007 festgelegten Werte ließen sich noch nicht bewerten, da die Schallschutzmaßnahmen in den neu festgesetzten Lärmschutzbereichen bisher nur unvollständig umgesetzt seien. Vorschläge zur Absenkung der Werte sollen erst dann entwickelt werden, wenn neue schalltechnische Daten vorliegen, die auch technische Fortschritte bei zivilen und militärischen Flugzeugen berücksichtigten, führt die Bundesregierung aus. Ablehnend äußert sich die Bundesregierung in dem Bericht zudem zu einem zusätzlichen Aufwach-Kriterium in Nacht-Schutzzonen. "Die vorliegenden Modellrechnungen zeigen nur eine geringe Wirksamkeit eines weiteren Kriteriums zur Abgrenzung der Nacht-Schutzzone", heißt es im Bericht.

Der Bericht der Bundesregierung enthält zudem weitere Vorschläge, etwa eine grundsätzliche Aufhebung der Toleranzmargen der 2. Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (Paragraph 5 Absatz 3) sowie eine Erweiterung des Behörden-Spielraums bei der Überprüfung und Neufestsetzung bestehender Lärmschutzbereiche. Zudem betont die Bundesregierung die Bedeutung des aktiven Lärmschutzes und verweist auf entsprechende Forschungsvorhaben. Laut Bericht sollen die vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen "im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden". Zeitliche Angaben dazu macht die Bundesregierung in dem Bericht nicht.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 87 - 25. Januar 2019 - 11.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang