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BUNDESTAG/7976: Heute im Bundestag Nr. 110 - 30.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 110
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2019, Redaktionsschluss: 13.12 Uhr

1. Koalition will Brennpunktschulen fördern
2. Ausschuss diskutiert Urheberrecht
3. Erste positive Bilanz zum Kulturgutschutz
4. Höhere Schwellenwerte bei Rüstungsfirmen
5. Benzinpreis in Deutschland
6. Neuordnung bei Netzengpässen
7. Batteriezellenfertigung in Deutschland


1. Koalition will Brennpunktschulen fördern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Auf Vorschlag der SPD hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine "Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration" (19/7027) vorgelegt. Der Antrag sieht die Förderung und wissenschaftlich Evaluierung von sogenannten Brennpunktschulen vor. Die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet werde. Die Vertreterin der SPD betonte, es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen, die sie als "Chancenschulen" bezeichnete. Noch immer hänge der Bildungserfolg in Deutschland viel zu sehr von der Herkunft ab. Sie sagte: "Wir dürfen kein Kind zurück lassen." Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Die Vertreterin der CDU unterstrich, dass zunächst bis zu 300 Modellschulen ausgewählt und mit Mitteln des Bundes in Höhe von fünf Millionen Euro gefördert werden. Die Ergebnisse dieser Unterstützung, wissenschaftlich evaluiert, würden dann in einer zweiten Phase auf die Fläche übertragen und jährlich mit 7,5 Millionen Euro gefördert. Um der Vielfalt in der deutschen Bildungslandschaft Rechnung zu tragen, möchte die Koalition alle Stufen und Schulformen fördern, von der Grundschule bis zur Berufsschule.

Der Vertreter der AfD stellte vor allem den Leistungsgedanken in der Bildung in den Vordergrund, so wie es die AfD auch in ihrem Antrag (19/7041) formuliert hatte. Als rohstoffarmes Land sei Deutschland darauf angewiesen, dass es eine Wissensgesellschaft bleibe. In diesem Zusammenhang unterstrich der Abgeordnete, dass die Kinderlosigkeit von Akademikerinnen unter 45 Jahren mit 25 Prozent sehr hoch sei und Migrantinnen mit einem schlechteren Bildungshintergrund mehr Kinder bekämen. Zudem hätten sich die Zustände in den Brennpunktschulen durch die vermehrte Zuwanderung in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Durch die Neuzugänge ins Bildungssystem werde dieses vor eine noch nie dagewesene Belastungsprobe gestellt, das Niveau sinke. Angesichts der eher schwachen Lernergebnisse, sei es fraglich, ob man in Zukunft die allumfängliche Förderung der Bildung von Migranten noch sicherstellen könnte und soll.

Der Antrag der FDP (19/7031) zielt neben anderen Aspekten darauf ab, die Chancengerechtigkeit ernst zu nehmen. Die Vertreterin der FDP betonte, dass gerade in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik die Bildung für alle sichergestellt werden muss. Sozialer Aufstieg aus eigener Kraft müsse möglich sein. Gerade deshalb müsse sich der Staat um Kinder, die von zu Hause wenig Unterstützung bekämen, kümmern und das auch schon im frühkindlichen Alter. Sie betonte zudem, dass die Probleme an Brennpunktschulen nicht erst in den letzten drei vier Jahren entstanden seien. Sie bemängelte, dass der Ansatz der großen Koalition nicht ausreiche, da der Bund lediglich für die wissenschaftliche Evaluierung zuständig sei.

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele blieben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018. Gerade in die Brennpunktschulen müsse massiv investiert werden, betonte die Vertreterin der Linken im Ausschuss. Sie unterstrich zudem den Wert von Schulsozialarbeit. Es sei wichtig einen positiven Bezug zur Inklusion zu finden.

Wie auch schon im Antrag (19/4632) von Bündnis 90/Die Grünen formuliert, unterstrich die Vertreterin der Grünen die Forderung Bildungsgerechtigkeit durch die Bildungskette hindurch zu schaffen. Sie sagte: "Brennpunktschulen müssen Leuchttürme werden." Auch trat sie dafür ein, Ganztagsschulen zu stärken, Vereinsangebote zu fördern und eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen zu schaffen. Sie sprach sich gegen das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aus und sagte: "Das Kooperationsverbot gehört in die Geschichtsbücher."

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2. Ausschuss diskutiert Urheberrecht

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Intensive Diskussionen zu den Themen Urheberrecht im Internet und Kampagne für den Rechtsstaat bestimmten die 32. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Das Gremium, das unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, nahm den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

(KOM(2016)593 endg.; Ratsdok.-Nr. 12254/16) entgegen und vertagte anschließend die weitere Beratung. Ein Antrag der FDP-Fraktion zu dem Vorschlag und für ein Bekenntnis des Bundestags für Meinungsfreiheit und gegen Upload-Filter (19/3002) wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) schilderte den geplanten weiteren Ablauf der Verhandlungen im sogenannten Trilog und stellte eine Einigung bis zum Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments in Aussicht, die bis Mitte 2021 in deutsches Recht umzusetzen wäre. "Aus unserer Sicht ist das machbar", sagte Lange, der gleichzeitig auf die Schwierigkeiten verwies, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen. Meinungsfreiheit und Datenschutz müssten gewahrt bleiben, und der Urheberrechtsschutz müsse zielgerichtet geregelt werden. Im Fall von Upload-Blockaden müsse es einen neutralen, effizienten Beschwerdemechanismus geben.

Während Abgeordnete der Koalitionsfraktionen und der AfD die Ausführungen Langes begrüßten, kamen von den Vertretern von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritische Nachfragen. So verwies Tabea Rößner (Grüne) auf unterschiedliche Positionen Deutschlands und Frankreichs, bei denen es laut Auskunft des Ministeriums aber in Kürze eine Einigung geben könnte. In der Debatte über den Antrag der FDP, die Upload-Filter als unverhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sieht, warnten Abgeordnete vor weiteren Verunsicherungen und plädierten für eine sachbezogene Debatte. Es gehe bei der Richtlinie nicht um Meinungskontrolle, sondern um urheberrechtlich geschützte Werke.

In dem von den Grünen beantragten Bericht der Bundesregierung über Inhalte und Zeitplan der "Kampagne für den Rechtsstaat" verwies Staatssekretär Lange auf eine Informationskampagne seines Hauses im Internet von Dezember 2018 bis Januar 2019, mit der unter dem Slogan "In Ihrem Namen" Berufe und Beschäftigte in der Justiz vorgestellt worden seien. Die Zusammenarbeit mit den Ländern habe dabei "hervorragend geklappt", sagte Lange. Das Feedback der Aktion, die mit einem Budget von 380,000 Euro ausgestattet gewesen sei, sei durchweg positiv gewesen. Für einen für 2019 geplanten zweiten Teil der Öffentlichkeitsarbeitskampagne stünden fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung laufe, und der Zuschlag erfolge voraussichtlichem Mai. Ziel sei die Darstellung der Funktionsweise des Rechtsstaates. Auf Nachfragen mehrerer Abgeordneter betonte Lange, es handele sich dabei nicht um Rekrutierungskampagnen. Die Gewinnung von Personal sei Sache der Länder, auf die in der Kampagne auch hingewiesen werde. Eine Frage der Grünen-Abgeordneten Katja Keul nach dem Stand der Planung eines "Forum Recht" im Zusammenhang mit dem "Pakt für den Rechtsstaat" beantwortete Lange mit dem Hinweis, dies stehe nicht auf der Tagesordnung. Ein weiterer Antrag der Grünen zu diesem von der Bundesregierung geplanten Pakt wurde aus Aktualitätsgründen abgesetzt.

Lange gab weiter einen von der AfD beantragten Bericht der Bundesregierung zum gemeinsamen Forderungskatalog der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins vom März 2018 zur Erhöhung der Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese sei gerechtfertigt, führe aber zu Mehrausgaben bei den Ländern, sagte Lange. Deswegen müsse deren Haltung berücksichtigt werden. Bislang lägen Stellungnahmen aus drei Ländern vor.

Für einen ebenfalls behandelten Gesetzentwurf der AfD zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel (19/2469) sah der Ausschuss mehrheitlich keinen Bedarf und lehnte ihn ab. Weiter beschloss das Gremium die Einbeziehung eines AfD-Antrages zum Thema Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften in eine bereits beschlossene öffentliche Anhörung am 13. März 2019. Ein weiterer Antrag der AfD für eine öffentliche Anhörung im Zusammenhang mit der europäischen Patentreform (19/1180) wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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3. Erste positive Bilanz zum Kulturgutschutz

Kultur und Medien/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des umstrittenen Kulturgutschutzgesetzes zieht Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) eine erste positive Zwischenbilanz. So sei der finanzielle und bürokratische Mehraufwand für Bund und Länder bei der Umsetzung des Gesetzes, mit dem die Abwanderung von national wertvollem Kulturgut ins Ausland verhindert werden soll, deutlich niedriger ausgefallen als von der Bundesregierung selbst veranschlagt und von Kritikern des Gesetzes befürchtet. Dies geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung "Bericht zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern - Zwei Jahre Kulturgutschutzgesetz" (19/7145) hervor.

Nach dem Bericht gingen in den zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes am 6. August 2016 insgesamt 1.883 Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen in den EU-Binnenmarkt ein. Die Zahl von Anträgen auf Ausfuhren in Staaten außerhalb der EU gemäß der bereits seit 25 Jahren bestehenden Regelungen blieb konstant bei 1.200 pro Jahr. Damit liegt die Zahl der Anträge weit unterhalb der Befürchtungen des Kunsthandels, der Ausfuhrverfahren in fünfstelliger Höhe oder gar bis 130.000 pro Jahr prophezeit hatte.

Auch die Zahl der Einträge in die Länderverzeichnissse für national wertvolles Kulturgut fiel niedriger als erwartet aus. Von den sechs Anträgen auf Eintragung von Seiten der Eigentümer wurden fünf bewilligt und einer abgelehnt. Die durch das Gesetz entstehenden jährlichen Mehrbelastungen beziffert die Bundesregierung auf 324.000 Euro für die Länder und auf 268.000 Euro für den Bund. Bei Verabschiedung des Gesetzes war die Regierung noch von einer Mehrbelastung von 375.000 Euro pro Jahr für die Länder und von 405.000 Euro für den Bund ausgegangen. Zugleich entlastet der Bund die Länder seit 2017 mit 610.000 Euro jährlich bei der Ko-Finanzierung für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Eine umfassende Evaluation des Kulturgutschutzgesetzes, die auch den Aufwand für Museen, Handel und Bürger sowie eine qualitative Bewertung des Gesetzes umfasst, ist wie bei Bundesgesetzen üblich, erst nach fünf Jahren vorgesehen.

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4. Höhere Schwellenwerte bei Rüstungsfirmen

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Der Erwerb von Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Unternehmen wird künftig intensiver geprüft. Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten Zwölften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/7139) heißt, erfolgen Investitionsprüfungen künftig bereits bei einem beabsichtigten Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte. Bisher sind es 25 Prozent. Die Neuregelung gilt für Erwerbe von Anteilen an bestimmten verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie an Unternehmen im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen.

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5. Benzinpreis in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion fragt nach Gründen für die Höhe des derzeitigen Benzinpreises. In einer Kleinen Anfrage (19/7149) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem nach Steuerverlusten durch Autofahrer, die in Nachbarländern mit günstigeren Benzinpreisen tanken. Sie möchten auch wissen, wie die Bundesregierung auf Wettbewerbsnachteile für grenznahe deutsche Tankstellen reagiert.

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6. Neuordnung bei Netzengpässen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um eine geplante Neuordnung des Managements bei Netzengpässen geht es in einer Kleinen Anfrage (19/7278) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Ziele die Bundesregierung mit der Neuordnung verfolgt. Außerdem erfragen sie Details, die bestimmte Stromerzeugungsarten betreffen.

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7. Batteriezellenfertigung in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach eventuellen industriepolitischen Eingriffen von Seiten der Bundesregierung im Zuge der gewünschten Ansiedlung von Batteriezellenproduzenten in Deutschland. Dazu möchten die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/7155) wissen, wie die Bundesregierung zu solchen Eingriffen steht. Sie erkundigen sich auch nach Prognosen für die Erfolgsaussichten gemeinsamer europäischer Initiativen in dem Bereich und fragen nach konkreten Zeitplänen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 110 - 30. Januar 2019 - 13.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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