Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8017: Heute im Bundestag Nr. 151 - 11.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 151
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Februar 2019, Redaktionsschluss: 16.16 Uhr

1. Banken loben Brexit-Steuergesetz
2. Verschmutzung durch Zigaretten
3. Verkehrsverflüssigung ist förderbar
4. Schadstoff-Emissionen von Binnenschiffen
5. Überwachung von Fahrverboten


1. Banken loben Brexit-Steuergesetz

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich mit dem von der Bundesregierung geplanten Steuergesetz aus Anlass des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU recht zufrieden gezeigt. Auch die Deutsche Bundesbank sieht die Vorbereitungen auf den Brexit in vielen Bereichen und besonders bei den Kreditinstituten "weit vorangeschritten und teilweise auch schon erfolgreich abgeschlossen".

In einer vom stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag begrüßte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, besonders die in dem Entwurf vorgesehene Einführung neuer Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) heißt es, ein ungeregelter Austritt Großbritanniens würde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die BaFin die Möglichkeit bekommt, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Laut Kreditwirtschaft kann die BaFin mit den neuen Befugnissen sicherstellen, dass bestehende Bankgeschäfte und Verträge über Finanzdienstleistungen rechtssicher fortgeführt und vertragsgemäß erfüllt werden könnten. "Das Gesetzesvorhaben ist darüber hinaus auch in wichtiges Signal an die Marktteilnehmer im In- und Ausland, dass die Bundesregierung auf einen ungeordneten Austritt vorbereitet ist und bereit sein wird, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um schwere Nachteile insbesondere für die in Deutschland ansässigen Marktteilnehmer zu vermeiden", lobte die Kreditwirtschaft.

Änderungsbedarf meldete die Kreditwirtschaft in Detailfragen an, zum Beispiel bei der Übertragung von Wertpapieren von einem Depot in Großbritannien auf ein Depot in Deutschland. Derzeit können die Anschaffungskosten der Wertpapiere bei Übertragungen innerhalb der EU durch Vorlage einer Bescheinigung der übertragenden Bank nachgewiesen werden. Nach dem Brexit wäre das nicht mehr möglich und der Steuerabzug würde sich auf 30 Prozent der Einnahmen belaufen (sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage).

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit dem Entwurf zwar die Deckungsfähigkeit des Neugeschäfts in Großbritannien geregelt werde. Doch trete das Gesetz erst im Juni in Kraft, so dass es eine Lücke zwischen dem Austrittsdatum und dem Inkrafttreten des Gesetzes gebe. Diese Neugeschäftsregelung müsse vorgezogen werden, verlangte der Verband.

Laut Bundesbank ist die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen auch zukünftig grundsätzlich sichergestellt. Die meisten britischen Finanzdienstleistungsunternehmen hätten die nach dem Brexit notwendige Lizenz für ihre im Euroraum beheimateten Einheiten erhalten oder würden diese bis zum 29. März 2019 bekommen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und das Deutsche Aktieninstitut machten allerdings geltend, dass britische Finanzdienstleister nach einem harten Brexit kein Neugeschäft mehr gegenüber deutschen Kunden erbringen könnten. Dies stellte deutsche Unternehmen besonders im Derivategeschäft vor erhebliche Herausforderungen. Manche Absicherungen könnten möglicherweise gar nicht mehr oder nur zu erhöhten Kosten stattfinden. Bei Warenderivaten könne dies zu Rohstoffpreisrisiken für die Unternehmen führen. Von der BaFin hieß es allerdings, es sei nicht Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs, das Neugeschäft zu schützen.

Der Verband der chemischen Industrie und PricewaterhouseCoopers (PWC) machten auf verschiedene noch ungelöste steuerliche Probleme für Unternehmen durch den Brexit aufmerksam. Es drohten "nachteilige und bisher ungewollte Belastungen", so der Verband der chemischen Industrie. Zudem drohe der Entfall von Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer. Laut PWC bedarf es noch Klarstellungen für die in Deutschland ansässigen Gesellschaften britischen Rechts (Ltd.).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi protestierten gegen eine Regelung im Gesetzentwurf, die zu einer Lockerung des Kündigungsschutzes bei bestimmten Mitarbeitern von Finanzinstituten (sogenannte Risikoträger) führen würde. Diese sollen leitenden Angestellten gleichgestellt werden. Wie der DGB hatte auch Verdi verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung.

Was der Brexit perspektivisch für die anderen EU-Länder bedeutet, verdeutlichte Joachim Wuermeling (Deutsche Bundesbank): "Wir verlieren als Europäer den einzigen global relevanten Finanzplatz, den wir hatten." Da London auch außerhalb der EU ein wesentlicher Finanzplatz bleiben werde, würde ein erschwerter oder gänzlich unterbrochener Zugang nach London die Geschäftsmöglichkeiten hiesiger Institute in einigen Bereichen erheblich einschränken.

*

2. Verschmutzung durch Zigaretten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine konkreten Daten zur Umweltverschmutzung durch Zigarettenkippen vor. Weder zur Menge unsachgemäß entsorgter Zigaretten noch zu den Folgekosten der nicht sachgerechten Entsorgung kann die Bundesregierung in einer Antwort (19/7380) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6956) Angaben machen. Die Bundesregierung verweist allerdings auf eine Langzeitstudie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VUK), die unter anderem die Wahrnehmung der Bevölkerung analysiert habe. "Hiernach sind Zigarettenkippen und Take-away-Verpackungen die beiden am häufigsten unsachgemäß entsorgten Gegenstände", heißt es in der Antwort. Im Jahr 2016 weise die VUK-Studie für Zigarettenkippen einen Anteil von zirka 35 Prozent am Gesamtlittering aus.

Maßnahmen, um beispielsweise Hersteller von Zigaretten in die Pflicht zu nehmen, plant die Bundesregierung aktuell nicht. Laut Antwort will sie zunächst die Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (COM/2018/340 final - 2019/0172/COD)) abwarten. Danach solle geprüft werden, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Umsetzung ergriffen werden, heißt es in der Antwort.

*

3. Verkehrsverflüssigung ist förderbar

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist eine Aussage der AfD-Fraktion zum Umfang des "Sofortprogrammes 'Saubere Luft 2017 - 2020'" als "unzutreffend" zurück. Anders als die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6911) dargestellt hatte, ließen sich im Rahmen des Sofortprogrammes auch "Maßnahmen zur Verflüssigung des motorisierten Verkehrs" fördern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7546). Die entsprechende Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" wird den Angaben zufolge vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betreut.

*

4. Schadstoff-Emissionen von Binnenschiffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Schiffsverkehr trägt nach Aussage der Bundesregierung an den verkehrsnahen Luftmessstationen mit Grenzwertüberschreitung im Vergleich zu den kraftfahrzeugbedingten Stickstoffoxidemissionen nur zu einem geringeren Teil zur Gesamtbelastung bei. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7115) hervor. Der Anteil der Emissionen aus Binnenschiffsmotoren an den Gesamtemissionen des Verkehrs lag im Jahr 2017 der Antwort zufolge im Falle von Stickstoffoxiden bei 5,2 Prozent, im Falle von Feinstaub bei 1,5 Prozent.

Zur Frage, welche Strategie die Bundesregierung hinsichtlich der Dekarbonisierung der Binnenschifffahrt verfolgt, wird mitgeteilt, man arbeite gemeinsam mit den Partnerstaaten unter anderem an Vorschlägen für Emissionsstandards für bereits in Betrieb befindliche Fahrzeuge. Zudem seien auf Basis eines deutschen Vorschlages technische Vorschriften für den Einsatz von Elektroantrieben in Binnenschiffen verabschiedet worden. Im neuen Arbeitsprogramm des Europäischen Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) werde auf deutschen Vorschlag die Arbeit an technischen Vorschriften für den Einsatz von Brennstoffzellen in Binnenschiffen aufgenommen, heißt es in der Antwort.

*

5. Überwachung von Fahrverboten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Überwachung von Fahrverboten darf nach Aussage der Bundesregierung laut dem neuen Paragrafen 63c im StVG-Entwurf (Straßenverkehrsgesetz) "nur das Standbild des Fahrzeugs und des Fahrers erhoben werden". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7105) hervor. Das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers sowie der Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten dürfen der Antwort zufolge ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten an die hierfür zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt werden, wenn das Fahrzeug nicht zur Verkehrsteilnahme berechtigt ist. "Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, unterliegen diese Daten dem Schutz des geltenden Datenschutzrechts", schreibt die Bundesregierung.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 151 - 11. Februar 2019 - 16.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang