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BUNDESTAG/8019: Heute im Bundestag Nr. 153 - 12.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 153
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. Februar 2019, Redaktionsschluss: 09.17 Uhr

1. Gesellschaftliche Akzeptanz der KI
2. Lehren für die Arbeitswelt der Zukunft
3. Anhörung zur Forschungsförderung
4. Regierungskonzept zur Mindeststeuer
5. Transparente Gesetzgebung
6. Waffentrainings von Rechtsextremisten


1. Gesellschaftliche Akzeptanz der KI

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mehrheit der Deutschen sieht in der Künstlichen Intelligenz (KI) inzwischen eher Chancen als Risiken. Dies ist das Ergebnis einer Studie des IT-Branchenverbandes Bitkom e.V., die Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsführung des Verbandes, am Montag in der Sitzung der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" präsentierte. Dehmel gehört dem Gremium als Sachverständige an. Hatten 2017 in einer repräsentativen Umfrage demnach noch 48 Prozent in der KI eher eine Chance gesehen, waren es in der Ende November 2018 vorgestellten Befragung 62 Prozent. Im selben Zeitraum nahm der Anteil jener, die in der KI eher Gefahren sehen, von 47 auf 35 Prozent ab.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der Bitkom-Studie, auf die Dehmel verwies, gehören zudem etwa die erheblichen Erwartungen, die an die KI-Technologie gestellt werden. Laut der Studie erwarten 66 Prozent der Bundesbürger, dass KI innerhalb der nächsten zehn Jahre einen spürbaren Einfluss auf die Gesellschaft haben wird. Die Nutzung KI-gestützter Anwendungen ist aber schon jetzt verbreitet: Mehr als die Hälfte der Befragten hat bereits etwa KI-gestützte Sprachassistenten auf dem Smartphone genutzt, weitere 21 Prozent würden dies gern tun. Als wünschenswerte Einsatzbereiche sehen die Deutschen laut der Umfrage etwa die Unterstützung älterer Menschen oder auch die Unterstützung von Ärzten bei Diagnose und Therapie (jeweils 68 Prozent) an. Keinen KI-Einsatz will eine deutliche Mehrheit beispielsweise bei der Betreuung von Kleinkindern (90 Prozent) oder im Beziehungsleben, etwa als Ansprechpartner für einsame Menschen (61 Prozent).

Neben Dehmel stellte im öffentlichen Teil der Sitzung auch Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin der Initiative D21 e.V. und ebenfalls Sachverständige der Kommission, Ergebnisse von D21-Studien zum Oberthema "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Wahrnehmung und Akzeptanz" vor. Müller konzentrierte sich in ihrer Präsentation auf die Frage, wer eigentlich an der digitalen Welt teilhaben kann und wer an ihr teilhaben will. Mit Verweis unter anderem auf die Ergebnisse des "D21 Digital Index 2018/2019" stellte Müller dar, dass sich die Gesellschaft in "Digitale Vorreiter" (37 Prozent, zirka 24 Millionen Menschen), "Digital Mithaltende" (42 Prozent, zirka 27 Millionen Menschen) sowie "Digital Abseitsstehende" (21 Prozent, zirka 13 Millionen Menschen) unterteilen lasse. An den Fachdiskursen zu KI nehme nur die Gruppe der "Digitalen Vorreiter" teil und habe dazu auch die Kompetenzen, führte Müller aus. Grundsätzlich gebe es noch kein durchgehendes Verständnis von KI in der Gesellschaft. Zudem existierten weder Kompass noch Orientierung, wohin es mit KI gehen solle beziehungsweise was die Chancen seien, stellte die Sachverständige fest. Zudem ging Müller auf "Denkmuster digitaler Ethik" und die notwendige Abwägung von Werten und Interessen beim Einsatz von KI ein.

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2. Lehren für die Arbeitswelt der Zukunft

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Die Einschätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) sowie des Lehrstuhls für Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) sind am Montag Thema einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" gewesen. Die externen Sachverständigen sprachen in der 7. Sitzung des Gremiums über bisherige Veränderungen in der Arbeitswelt und beruflichen Bildung. "Wir wollen sowohl einen Blick zurückwerfen, aber auch fragen, welche Schlussfolgerungen für kommende Entwicklungen gezogen werden können. Das ist relevant für unseren Abschlussbericht", sagte der Vorsitzende der Kommission, Stefan Kaufmann (CDU).

Im verarbeitenden Gewerbe habe man für das Jahr 2016 festgestellt, dass ungefähr 54 Prozent der Tätigkeiten von Maschinen und Robotern erledigt werden können. Dies betreffe 21,5 Prozent der Beschäftigten, sagte Britta Matthes (IAB) in der Anhörung. Auch bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen finde man mit 48 Prozent einen ähnlich hohen Anteil, dort betreffe es allerdings relativ wenige Beschäftigte. "Im Gegensatz dazu findet sich im Gesundheits- und Sozialwesen mit 5,4 Prozent ein relativ geringer Wert. Der betrifft allerdings 14,2 Prozent der Beschäftigten", berichtete Matthes weiter. Fast 50 Prozent der Betriebe nutzen zwar digitale Technologien, dabei falle jedoch auf, dass sich kleinere Betriebe häufig weniger stark mit diesen auseinandergesetzt haben.

"Zwischen 1994 und 2014 ist der Einsatz von zwei Robotern pro Beschäftigten auf acht angestiegen", berichtete die Arbeitsmarktexpertin, gab aber auch zu bedenken, dass die Beschäftigung insgesamt stabil geblieben sei und es keine negativen Beschäftigungseffekte gegeben habe. Verluste seien etwa im Bankensektor und in der metallverarbeitenden Industrie festzustellen in den vergangenen fünf Jahren. Gewinne haben man bei Helfertätigkeiten in der Lagerwirtschaft sowie bei Fachkräften in der Kinderbetreuung verzeichnen können. Dem Verlust von insgesamt vier Millionen Arbeitsplätzen stehe ein Zuwachs von etwa 3,3 Millionen gegenüber - bei einem gesteigerten Qualifikationsniveau und steigenden Anforderungen. Mit Blick auf die Ausbildung sei zu befürchten, dass ein Auseinanderdriften zwischen den Auszubildenden im Hinblick auf digitales Wissen stattfinden könne, wenn die Berufsschulen nicht zu einem zentralen Ort der Wissensvermittlung würden. Insbesondere überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen böten Chancen für einen überregionalen und branchenübergreifenden Dialog und Wissenstransfer, sagte Matthes.

Dirk Werner (IW) verwies auf große Unterschiede in den Branchen und Berufsgruppen insbesondere was den Aufbau von Beschäftigung angehe: In der Digitalisierung komme man deshalb nicht weiter, weil es einen gravierenden Fachkräfteengpass gebe, berichtete er. "Am IW haben wir eine Engpassquote entwickelt, die gezeigt hat, dass die Realitäten regional sehr heterogen sind", sagte Werner. Mehr als 85 Prozent der Stellen in Baden-Württemberg würden demnach in Engpassberufen ausgeschrieben, in Berlin sei es etwa die Hälfte. "Die beruflich Qualifizierten sind der größte Engpass am Arbeitsmarkt, gefolgt von den Spezialisten und dann kommen erst die Akademiker", betonte Werner. Hinsichtlich der Ausbildungsangebote könne festgestellt werden, dass diese in Engpassberufen gestiegen seien, allerdings müsse die Berufsorientierung noch besser werden, weil viele Angebote nicht die seien, die von jungen Menschen nachgefragt würden. Insgesamt sei die Digitalisierung aber ein starker Treiber für die Weiterbildung, sagte Werner: "Wir sehen, dass sich zwei Drittel der Unternehmen mit Digitalisierung in der Ausbildung beschäftigen, ein Drittel jedoch nicht. Das ist ein vergleichsweise hoher Wert", berichtete er und verwies weiter darauf, kleinere Unternehmen nicht mit Ausbildungsordnungen abzuhängen, die sie nicht umsetzen könnten.

Sabine Pfeiffer (FAU Erlangen-Nürnberg) plädierte dafür, mehr über die Gestaltung der Digitalisierung und weniger über Prognosen von Beschäftigungseffekten zu reden. "Für validere Aussagen ist eine andere Forschung ist nötig und dafür müssten die Ressourcen der Beschäftigten noch stärker genutzt werden", betonte sie. Man gehe derzeit von einer disruptiveren Entwicklung aus als in den vergangenen Jahrzehnten. Bisherige Digitalisierungs-Schübe hätten allerdings begrenzt gewirkt und die zeitlichen Effekten seien nicht bekannt, sagte die Soziologin. "Plausibel ist lediglich, dass Technik selten eins zu eins Berufe und Tätigkeiten ersetzt", sagte Pfeiffer. Eine Reorganisation sowie eine additive Anreicherung von Tätigkeiten seien hingegen wahrscheinlich.

Als Ressource für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen würde die Mitbestimmung der Beschäftigten oftmals unterschätzt, erklärte Pfeiffer weiter: "Viele erleben eine Kluft zwischen dem, was diskutiert wird, der digitalen Realität am Arbeitsplatz und der privaten Nutzung von Technologien", sagte sie. Den medialen Diskurs mit der Zuschreibung, dass Beschäftigte oft Angst vor dem technologischen Wandel hätten, könne sie in ihrer Empirie nicht bestätigen: "Ich würde es eher Skepsis nennen, weil die Beschäftigten oftmals nicht gefragt und einbezogen werden", sagte die Soziologin. Insgesamt werte sie das Berufsbildungssystem aber als Garant für die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Verbesserungsbedarf bestehe vor allem in der Ausstattung der Berufsschulen und im Prüfungswesen, bei der Annahme von Fortbildungen in der Praxis und bei der Durchlässigkeit des Systems.

Die Abgeordneten und Sachverständigen konzentrierten sich in ihren Nachfragen auf die dringendsten Probleme und Lehren. Sie fragten danach, ob zukünftig Korridore von Beruflichkeiten entwickelt werden müssten, ob der Einfluss der beruflichen Bildung in Start-ups wachsen und informell erworbene Kompetenzen stärker anerkannt werden müssten. Außerdem fragten sie danach, ob mehr betriebliche Mitbestimmung nötig sei. Auch für die rechtlichen Bedingungen beim Online-Lernen interessierten die Mitglieder der Enquete-Kommission sowie für die Verbindlichkeit von Zusatz- und Wahlqualifikationen.

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3. Anhörung zur Forschungsförderung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit der steuerlichen Forschungsförderung befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung, die am Montag, den 18. Februar, von 13.30 bis 15.45 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden wird. Grundlage sind zwei Initiativen von Oppositionsfraktionen. So sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (19/4827) vor, dass kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, einen "Forschungsbonus" erhalten sollen. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden. Die Einführung einer Forschungsförderung mittels einer Steuergutschrift schlägt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/3175) vor. Die Stärke der Wirtschaft liege in der Innovationskraft der Unternehmen, heißt es in dem Antrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig seien. Bestehende Förderinstrumente wie die Projektförderung mit direkten Mitteln würden nicht ausreichen.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Professor Carsten Dreher, (Freie Universität Berlin), Ernst & Young, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Christian Rammer (Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), Professor Monika Schnitzer (Ludwig-Maximilians-Universität München), Siemens, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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4. Regierungskonzept zur Mindeststeuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um ein Konzeptpapier der Bundesregierung zur Mindestbesteuerung der Gewinne von multinationalen Unternehmen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7474). Die Bundesregierung soll angeben, ob das in einem Pressebericht erwähnte Konzeptpapier existiert und ob es dem Deutschen Bundestag übermittelt worden ist. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welches Modell die Bundesregierung in dem Konzeptpapier konkret vorgeschlagen hat und wie sie die Frage lösen will, die effektive Steuerlast eines Unternehmens korrekt zu erfassen.

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5. Transparente Gesetzgebung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" beschlossen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6615), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf "für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes" gefragt wurde.

Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsverfahrens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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6. Waffentrainings von Rechtsextremisten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit dem 9 . November 2017 sind der Bundesregierung insgesamt fünf Fallkomplexe bekannt geworden, in denen Rechtsextremisten in Deutschland Waffen- und Wehrsporttrainings durchgeführt haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6654) hervor. Danach wurden der Bundesregierung zudem seit dem 8. Dezember 2015 insgesamt zwölf Fallkomplexe bekannt, in denen Rechtsextremisten im europäischen Ausland entsprechende Trainings durchführten.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurde die "ganz überwiegende Anzahl der bekannt gewordenen Schusswaffentrainings (Schießübungen beziehungsweise Unterweisungen im Umgang mit Schusswaffen) von Rechtsextremisten" auf legalem Wege an kommerziell betriebenen, öffentlich zugänglichen Schießanlagen in Deutschland und im umliegenden europäischen Ausland, zum Beispiel in der Tschechischen Republik oder Bulgarien, durchgeführt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 153 - 12. Februar 2019 - 09.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2019

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