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BUNDESTAG/8070: Heute im Bundestag Nr. 204 - 21.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 204
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Februar 2019, Redaktionsschluss: 13.46 Uhr

1. Entwicklung bei Ferienwohnungsangeboten
2. Für Kindergeld wird Nachweis verlangt
3. Keine Kenntnis von Mindeststeuer-Papier
4. Fusion von Großbanken
5. Akquise von Fördermitteln
6. Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern


1. Entwicklung bei Ferienwohnungsangeboten

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Ferienwohnungsangebote und ihre Auswirkungen auf angespannten Großstadt-Wohnungsmärkten geht es in der Antwort (19/7786) auf eine Kleine Anfrage (19/7068) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin führt die Bundesregierung Erhebungen verschiedener Behörden und Institutionen sowie des Anbieters Airbnb auf und stellt sie zum Teil gegenüber. So ergibt sich den Angaben zufolge ein Marktanteil der Airbnb-Angebotskategorie "Gesamte Unterkunft" am Wohnungsmarkt Berlins von 0,58 Prozent. In Hamburg liegt der Anteil dieser Ferienwohnungen am Gesamtmarkt bei 0,45 Prozent, in Flächenländern teils signfikant darunter. Bundesweit haben Airbnb-Komplettwohnungen einen Anteil von 0,14 Prozent am Wohnungsbestand, wie aus der Erhebung mit Stichtag 1. Januar 2017 weiter hervorgeht.

Für Zweckentfremdungsverbote sind Länder und Gemeinden zuständig, daher kann die Bundesregierung keine Aussagen über den Verlauf bei der Maßnahme treffen. Indes führt sie in dem Dokument eine Übersicht über Art und Inhalt solcher Regelungen in den Bundesländern auf.

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2. Für Kindergeld wird Nachweis verlangt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für jedes Kind, das seinen Wohnsitz im EU-Ausland hat und für das in Deutschland Kindergeld beantragt wird, muss ein Nachweis über die Existenz des Kindes vorgelegt werden. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7811) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7475) fest, die sich nach Kindergeldzahlungen ins Ausland erkundigt hatte. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass allein im Dezember 2018 Kindergeld für rund 252.000 Kinder im Ausland in einer Höhe von 48,9 Millionen Euro gezahlt worden sei.

Nach Angaben der Bundesregierung haben die Familienkassen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anspruchsvoraussetzungen aufzuklären. Welche Nachweise im Einzelfall angefordert werden, liege im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Familienkasse, schreibt die Regierung weiter. Bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Dokuments könne sich die Familienkasse an den ausstellenden ausländischen Träger mit der Bitte um Überprüfung der Angaben oder des Dokuments wenden.

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3. Keine Kenntnis von Mindeststeuer-Papier

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung ist kein Konzeptpapier zur Mindestbesteuerung von Unternehmen bekannt, von dem in einem wissenschaftlichen Aufsatz die Rede ist. Allgemein könnte nur festgehalten werden, dass auf internationaler Ebene gegenwärtig Diskussionen zur Modifikation der internationalen Besteuerungsprinzipien stattfinden würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7814) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7474).

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4. Fusion von Großbanken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der in der Öffentlichkeit diskutierten Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7638). Die Abgeordneten wollen erfahren, bei welchem Treffen von Vertretern des Bundesfinanzministeriums und Deutscher Bank sowie bei Treffen mit anderen Institutionen es um eine mögliche Fusion der beiden Institute gegangen ist. Die Bundesregierung wird außerdem gefragt, ob sie einen Bedeutungsverlust deutscher Banken im internationalen Wettbewerb seit der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise sieht.

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5. Akquise von Fördermitteln

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Akquise von Fördermitteln durch oberste Bundesbehörden macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/7596). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche der obersten Bundesbehörden, der ihnen nachgeordneten Behörden und sonstige Einrichtung des Bundes über Referate oder Abteilungen verfügen, zu deren Aufgabe die Akquise von Drittmitteln gehört. Außerdem soll die Regierung angeben, in welchem Umfang diese Referate und Abteilungen in den vergangenen zehn Jahren Drittmittel akquiriert haben.

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6. Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach einer möglichen Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7795). Hintergrund der Anfrage ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden soll. Die Abgeordneten fragen die Regierung nach der Zahl der Finanzanlagenvermittler, die derzeit eine gewerberechtliche Erlaubnis von den Industrie- und Handelskammern oder von einer anerkannten staatlichen Stelle benötigen. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis haben und wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr angezeigt worden sind. Außerdem wird gefragt, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen will, der Finanzanlagenvermittler unter der Aufsicht der BaFin stellt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 204 - 21. Februar 2019 - 13.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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