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BUNDESTAG/8087: Heute im Bundestag Nr. 221 - 27.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 221
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Februar 2019, Redaktionsschluss: 12.07 Uhr

1. Ratifikation des EU-Armenien-Abkommens
2. Linke gegen Anerkennung Guaidós
3. Rechte der indigenen Völker in Brasilien
4. Asylanträge von Jesiden
5. Informationspolitik beim Migrationspakt
6. Teilnehmer der EU-Cyber-Krisenübung


1. Ratifikation des EU-Armenien-Abkommens

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung strebt die Ratifikation des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA) zwischen der Europäischen Union und Armenien an und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/7835). Das Abkommen gleiche in großen Teilen einem vorher verhandelten Assoziierungsabkommen, mit Ausnahme der Einrichtung einer Freihandelszone, die wegen des Beitritts der Republik Armenien zur Eurasischen Wirtschaftsunion nicht mehr möglich sei, schreibt die Bundesregierung. Dennoch solle eine stärkere Annäherung an das EU Normen- und Regulierungssystem erfolgen, um Handel und Investitionen zu begünstigen. "Außerdem greift das Abkommen neue, gemeinsame Themen auf, wie die Bekämpfung des Terrorismus, die Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel, Klimawandel sowie Verkehrsinfrastruktur."

Das CEPA unterstreiche, "dass eine intensivierte Zusammenarbeit der EU auch mit den Ländern möglich ist, die wirtschaftlich und politisch eng mit der Russischen Föderation verbunden sind". Ziele seien die politische Annäherung und die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

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2. Linke gegen Anerkennung Guaidós

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke stört sich an der Anerkennung von Juan Guaidó als Präsident Venezuelas durch die Bundesregierung. "Diese Anerkennung steht im Widerspruch zum Völkerrecht", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7987). Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen untersage eine derartige Einmischung in innere Angelegenheiten. Auch die Drohungen der USA mit einer Militärintervention in Venezuela seien nach Artikel 2(4) der UN-Charta völkerrechtswidrig.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Anerkennung Guaidós als Präsidenten Venezuelas zurückzunehmen und stattdessen die Mitgliedschaft Deutschlands als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dafür zu nutzen, "eine friedliche und politische Lösung des Konfliktes in Venezuela ohne Einmischung von außen zu befördern und eine weitere Eskalation zu vermeiden, indem die Vermittlungsinitiative Uruguays, Mexikos und der Caricom-Staaten unterstützt wird".

Das CEPA unterstreiche, "dass eine intensivierte Zusammenarbeit der EU auch mit den Ländern möglich ist, die wirtschaftlich und politisch eng mit der Russischen Föderation verbunden sind". Ziele seien die politische Annäherung und die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

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3. Rechte der indigenen Völker in Brasilien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die brasilianische Verfassung von 1988 garantiert den indigenen Völkern des Landes das umfassende, exklusive und unabdingbare Recht auf Schutz ihres kulturellen Erbes, Nutzung ihrer traditionellen Territorien und Konsultation bei wichtigen Vorhaben. Darauf macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7801) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7455) aufmerksam, die sich nach der Menschenrechtslage nach der Wahl Jair Bolsonaros zum Präsidenten und dessen Ankündigung, Land indigener Gruppen für Wirtschaftsprojekte freizugeben, erkundigt hatte. "748 geschützte indigene Gebiete befinden sich in verschiedenen Phasen des Demarkationsprozesses, 522 davon sind bereits anerkannt und machen 13 Prozent der Landfläche Brasiliens aus", heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verfolge die Entwicklungen im Indigenenschutz aufmerksam und stehe im Rahmen ihrer Menschenrechtsarbeit - allein und in Zusammenarbeit mit der EU - im engen Kontakt mit der Regierung und Zivilgesellschaft.

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4. Asylanträge von Jesiden

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) In den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 hat es in Deutschland insgesamt 4.019 Asylanträge von Personen gegeben, die im Rahmen ihres Asylverfahrens als Religionszugehörigkeit "Jesidisch" angegeben haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6700) schreibt, hat der überwiegende Teil dieser Asylbewerber die irakische Staatsangehörigkeit (3.346), gefolgt von der syrischen (277). Bei 93 Asylverfahren handelte es sich den Angaben zufolge um Anträge minderjähriger unbegleiteter Jesiden.

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5. Informationspolitik beim Migrationspakt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Positionen der Bundesregierung im Zuge der Verhandlungen zum Migrationspakt sind auf den Internetseiten der Vereinten Nationen auf Englisch eingestellt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/7588) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7127) und verweist darauf, dass Deutsch keine Amtssprache der Vereinten Nationen sei. "Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Rahmen der Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration über zahlreiche Foren und Kanäle informiert sowie auf Möglichkeiten zur Mitwirkung und Einflussnahme hingewiesen." Informationen auf Deutsch seien unter anderem über soziale Medien sowie auf der Webseite des Auswärtigen Amts veröffentlicht worden.

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6. Teilnehmer der EU-Cyber-Krisenübung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Krisenmanagementübung "Hybrid Exercise Multilayer 18" (EU-HEX ML18) ist EU-seitig auf den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die EU-Kommission und den Rat nebst EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Agenturen ausgerichtet gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/7628) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6983). Für den Übungsanteil zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sei auch das griechische EU-Kommando Operative Führung in Larissa beteiligt gewesen. Darüber hinaus hätten auch die nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Serbien, Ukraine sowie die Nato, die Vereinten Nationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) an der Krisenübung teilgenommen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 221 - 27. Februar 2019 - 12.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2019

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