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BUNDESTAG/8091: Heute im Bundestag Nr. 225 - 28.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 225
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. Februar 2019, Redaktionsschluss: 11.04 Uhr

1. Kein rechtsterroristisches Netz im KSK
2. Beschwerden über militärischen Fluglärm
3. Regierung: Keine Initiative zur Frauenquote
4. Externe Expertise im Familienministerium
5. Drogenarbeit im Internet immer wichtiger
6. Expertenkommission zu Bürgerbeteiligung


1. Kein rechtsterroristisches Netz im KSK

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) liegen nach Auskunft der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass im Umfeld des Kommando Spezialkräfte (KSK) rechtsterroristische Netzwerke existieren oder im Entstehen seien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6592) hervor. Die bislang abgeschlossenen Verdachtsfallbearbeitungen des MAD zu Angehörigen des KSK habe in keinem Fall dazu geführt, dass es sich bei den jeweiligen Soldaten um Rechtsextremisten handelt. Der MAD habe seit 2012 keinen "erkannten Extremisten" im KSK festgestellt. Allerdings seien bei fünf KSK-Soldaten extremistische Einstellungen festgestellt worden, ohne dass dies für die Einstufung als Extremist ausgereicht hätte. Die Kriterien für eine Einstufung als Extremist leite sich aus Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ab. Ein "Sieg Heil!"-Ruf stelle zwar einen Anhaltspunkt für eine solche Einstufung dar, müsse aber im Einzelfall ermittelt werden.

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2. Beschwerden über militärischen Fluglärm

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Aus der Region Sächsische Schweiz sind von 2010 bis August 2018 insgesamt 104 Beschwerden aus der Bevölkerung wegen des militärischen Flugverkehrs im Übungsluftraum TRA 208/308 beim Verteidigungsministerium eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6798) mit. In 93 Fälle seien Tiefflüge der Beschwerdegrund, in einem Fall ein Überschallflug und zehn Beschwerden hätten sich allgemein gegen den militärischen Flugbetrieb gerichtet. Die wegen der Beschwerden durchgeführten Untersuchungen hätten in keinem Fall einen Verstoß gegen flugbetriebliche Bestimmungen feststellen können.

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3. Regierung: Keine Initiative zur Frauenquote

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung wird keinen eigenen Gesetzesentwurf zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote im Deutschen Bundestag vorlegen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/7487) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7059) mit. Um den Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag wesentlich zu erhöhen, seien neben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen Initiativen der Parteien und gegebenenfalls gesetzliche Regelungen erforderlich, die aus der Mitte des Bundestags kommen.

Der Bundesregierung liegen laut eigener Aussage keine Forschungsergebnisse darüber vor, ob das Wahlverhalten von Frauen und Männern in Deutschland abhängig vom Geschlecht der Kandidaten ist. Ebenso lägen keine wissenschaftliche Erkenntnisse über Defizite in der Gesetzgebung vor, die mit dem niedrigen Frauenanteil im Bundestag zu erklären wären. Erfahrungen aus Skandinavien hätten jedoch gezeigt, dass ein höherer Frauenanteil in den Parlamenten dazu geführt hätten, dass Genderaspekte im Gesetzgebungsprozess "angemessener berücksichtigt werden".

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4. Externe Expertise im Familienministerium

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Das Bundesfamilienministerium hat seit Beginn der 19. Legislaturperiode 43 Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben und andere Beratungsleistungen an externe Dienstleister vergeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7519) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/7108) mit. Die Kosten für die externe Expertise belaufen sich nach Angaben der Regierung auf rund 8,18 Millionen Euro.

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5. Drogenarbeit im Internet immer wichtiger

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Suchtprävention im Internet spielt nach Angaben der Bundesregierung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Nutzung digitaler Medien sei im Alltag der Menschen unentbehrlich geworden. Diese Medien böten viele Möglichkeiten, mit Aufklärung und Prävention Bürger frühzeitig zu erreichen, heißt es in der Antwort (19/7973) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7533) der FDP-Fraktion.

Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) biete umfangreiche digitale Angebote zur Suchtprävention. Hinzu kämen in eigener Verantwortung digitale Angebote der Länder und Kommunen.

Die Webangebote des Bundes zur Suchtprävention seien grundsätzlich zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Neben der Bereitstellung von themenspezifischen, fachlich fundierten und objektiven Informationen beinhalteten die Webangebote individuelle Programme zur Beratung und Verhaltensänderung. Mit interaktiven Angeboten wie Selbst- oder Wissenstests würden Selbstreflexionsprozesse initiiert.

Zu den Webangeboten gehören:
www.kinderstarkmachen.de,
wwww.rauch-frei.info,
www.null-alkohol-voll-power.de
oder
www.kenn-dein-limit.info.

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6. Expertenkommission zu Bürgerbeteiligung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7561). Wie die Abgeordneten darin schrieben, haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD "dazu bekannt, eine Expertenkommission einzusetzen, die ,Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann'".

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass ihre Vorbereitungen zu dieser Expertenkommission noch nicht abgeschlossen sind. "In die Vorbereitungen sollen auch die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz, die der Innenausschuss am 13. Februar 2019 beschlossen hat, einfließen", heißt es in der Vorlage weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 225 - 28. Februar 2019 - 11.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2019

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