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BUNDESTAG/8217: Heute im Bundestag Nr. 353 - 02.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 353
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. April 2019, Redaktionsschluss: 14.58 Uhr

1. Gesetz zum Netzausbau gebilligt
2. Verursacherprinzip soll gestärkt werden
3. Schutz vor Gaffern
4. Rückgang bei Pünktlichkeit der Bahn
5. Situation am Rangierbahnhof Halle
6. Studien zu Klimaschutz und Energiewende


1. Gesetz zum Netzausbau gebilligt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Mit einer Serie von Abstimmungen hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie heute, 2. April 2019, den Weg frei gemacht zur abschließenden Beratung und Schlussabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus am Donnerstag im Bundestag.

Als Beschlussempfehlung setzte sich in der Sitzung unter der Leitung von Matthias Heider (CDU/CSU) der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7375, 19/7914) mit jenen Änderungen durch, die erst kurz zuvor in einem neuen Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert worden waren. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, AfD und Linke lehnten ihn ab - bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung hatte zuvor betont, die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sei für das weitere Gelingen der Energiewende unerlässlich - insbesondere für die Erreichung des Ziels von 65 Prozent Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2030. Sie erinnerte daran, dass das Vorhaben bei einer Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie viel Zustimmung erfahren habe. Die Bevölkerung werde in die Planungen weiter frühzeitig eingeschaltet, die Umweltstandards blieben erhalten. Es handle sich um einen rundum gelungenen Gesetzentwurf, der zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten beitragen werde.

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde betont, dass das Gesetz die Praktikabilität des Netzausbaus verbessere. Die Eilbedürftigkeit sei unbestritten. Die SPD verwies darauf, dass bereits eingetretene Verzögerungen beim Netzausbau aufgeholt werden sollen.

Die AfD kritisierte, dass das Gesetz jetzt durchgepeitscht werden solle. Sie lehne den beschleunigten Ausbau der Netze ab. Die dezentrale Stromerzeugung mit kurzen Leitungen habe sich als sichere Versorgung bewährt. Dagegen gefährde der Einsatz von immer mehr instabilem Strom eben diese sichere Versorgung. Nun solle etwas beschleunigt werden, was man ohnehin nicht brauche.

Die FDP begrüßte die beabsichtigte Beschleunigung des Netzausbaus. Sie kritisierte allerdings, dass der geplante Verzicht auf die Bundesfachplanung im Ermessen der Bundesnetzagentur liegen solle. Sie regte einen generellen Verzicht auf diese Planung an. Dies würde den Netzausbau deutlich vorantreiben.

Die Linke bestritt die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus. Er sei komplett überflüssig und werde falsch geplant. Das Gesetz werde zu einem Vertrauensverlust bei den Bürgern beitragen. Die Mitbestimmung des Parlaments sowie der Länder und Kommunen bei der Planung der Projekte werde geschwächt. Die Klagerechte würden eingeschränkt.

Von Bündnis 90/Die Grünen hieß es, die Fraktion unterstütze die Beschleunigung des Netzausbaus. Allerdings müsse damit auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien einhergehen. Sie begrüße, dass die Forderung der Grünen nach einer Förderung der Umwandlung von Strom in Wasserstoff endlich ermöglicht werde.

Der abschließende parlamentarische Schlagabtausch über das Gesetzesvorhaben soll 45 Minuten dauern und am Donnerstag um 16.30 Uhr beginnen.

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2. Verursacherprinzip soll gestärkt werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, zum Wasserschutz das Vorsorge- und Verursacherprinzip konsequent anzuwenden. So solle der Eintrag anthropogener Mikroschadstoffe in die Gewässer bereits an der Quelle vermieden werden, heißt es in einem Antrag (19/8649) der Fraktion. Konkret fordern die Grünen unter anderem, eine Stickstoffstrategie umzusetzen, "die ein gesetzliches Nitratminderungsziel umfasst, um die Belastung schrittweise auf einen maximalen Überschuss von 30 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr zu reduzieren". Zudem sollen darin "Bestimmungen für eine flächengebundene Tierhaltung festgelegt" sowie eine "Ausgestaltung des Düngerechts im Sinne des Gewässerschutzes" vorgesehen werden.

Die Grünen fordern zudem von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern Kriterien für die Nutzung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen aufzustellen. Zur "sozialverträglichen Finanzierung" dieser Stufe sowie zur "fairen Kostenverteilung" für die Trinkwasseraufbereitung soll nach Willen der Fraktion ein Fonds eingerichtet werden. In diesen sollen unter anderem Pharmaunternehmen, Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika und Körperpflegeprodukten, Agrarchemie-Unternehmen sowie industrielle Landwirte einzahlen.

Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, dass die Forderungen der europäischen Bürgerinitiative "Right2Water" umfassend umgesetzt werden. Zudem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Rekommunalisierung der Wasserversorgung unterstützt wird und es keine weiteren Versuche gibt, "die Privatisierung der Wasserversorgung in Europa voranzutreiben".

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3. Schutz vor Gaffern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung will Rettungskräfte und Unfallopfer besser vor Gaffern schützen. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Bereits nach geltendem Recht mache sich strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches), schreibt die Bundesregierung. Die bestehenden Strafvorschriften gewährleisteten somit diesbezüglich einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer. Weiter heißt es, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sehe vor, die Schutzlücken des Paragrafen 201a hinsichtlich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen in der 19. Legislaturperiode zu schließen. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das Bundesverkehrsministerium werde auch weiterhin das Thema "Gaffen" auf geeigneten Wegen adressieren, um die Verkehrsteilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren.

Der Antwort beigefügt ist eine Tabelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu ausgewählten Delikten mit Bezug zur Behinderung von Einsatzkräften sowie dem Nichtbilden einer Rettungsgasse aus den Jahren 2017 und 2018.

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4. Rückgang bei Pünktlichkeit der Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 lag die Pünktlichkeitsquote (weniger als sechs Minuten Verspätung) bei den Zügen der DB Fernverkehr AG bei 74,9 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7690) hervor. In den Vorjahren lagen der Antwort zufolge die Werte bei 74,4 Prozent (2015), 78,9 Prozent (2016) und 78,5 Prozent (2017).

Die seit 2017 ermittelte Reisendenpünktlichkeit habe im Jahr 2017 84,3 Prozent betragen und sei im Jahr 2018 auf 80,1 Prozent zurückgegangen, heißt es weiter. Bei dieser kundenbezogenen Pünktlichkeit geht es um die Pünktlichkeit auf der gesamten Reisekette im Schienenpersonenfernverkehr.

Was die baustellenbedingten Verspätungsminuten angeht, so sind diese den Angaben zufolge "bezüglich der DB Fernverkehr AG seit 2014 kontinuierlich reduziert worden und liegen 2018 auf einem neuen Tiefstand". Die durchschnittliche Verspätung bei DB Cargo habe im Jahr bei 40 Minuten pro Zug gelegen.

Angestiegen sind 2018 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren laut der Antwort die Total- und Teilausfälle von Zügen im Fernverkehr der DB AG. 1,2 Prozent der Züge seien ausgefallen (2017: 0,6 Prozent), die Quote der Teilausfälle habe 2018 bei 4,2 Prozent gelegen (2017: 3,1 Prozent), heißt es in der Vorlage.

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5. Situation am Rangierbahnhof Halle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erreicht die Zugbildungsanlage (Rangierbahnhof) in Halle derzeit die volle Leistungsfähigkeit entsprechend der geplanten Spitzenkapazität von bis zu 120 Wagen pro Stunde noch nicht." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8569) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8141). Ursächlich dafür seien sowohl im Rahmen der Inbetriebnahme sichtbar gewordene prozessuale Probleme, an deren Abstellung die DB AG arbeite, als auch der Umstand, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erreichung der vollen Leistungsfähigkeit der Anlage durch die noch im Bau befindlichen Maßnahmen des parallelen Projekts "Knoten Halle" im Umfeld der Zugbildungsanlage noch nicht gegeben seien, heißt es in der Antwort weiter.

Bauliche oder planerische Mängel mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Anlage liegen nach Aussage der Regierung, die sich auf Auskünfte der DB AG bezieht, nicht vor. Restleistungen, wie Änderungen an der Bremsprobeanlage in zwei Gleisen, würden bis Ende 2019 abgeschlossen. Hierfür würden keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Mit Blick auf den Lärmschutz macht die Regierung deutlich, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter der Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden sei. "Der Neubau der Zugbildungsanlage wurde mit Anspruch auf passiven Schallschutz für betroffene Anwohner planfestgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte konform zum Planfeststellungsbeschluss", heißt es in der Antwort. Über dieses Maß hinaus seien keine Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, schreibt die Bundesregierung. Aktuelle Maßnahmen an Schallschutzwänden würden auf der Grundlage der Planfeststellung des Projektes "Knoten Halle" durchgeführt.

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6. Studien zu Klimaschutz und Energiewende

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/8587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8123) listet die Bundesregierung Studien und deren Kosten auf, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden im Themenbereich Klimaschutz und Energiewende seit Januar 2017 vergeben haben. Die Bundesregierung beziehe die in den Studien gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung ein, heißt es in der Antwort. In den Studien ermittelte Ansätze für erfolgversprechende Technologien würden für die jeweiligen Verkehrsträger und Anwendungsbereiche möglichst in Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und Wirtschaft erprobt. Abhängig von dem Ergebnis könne gegebenenfalls der Markteintritt gefördert werden, schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 353 - 2. April 2019 - 13.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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