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BUNDESTAG/8242: Heute im Bundestag Nr. 378 - 08.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 378
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 8. April 2019, Redaktionsschluss: 13.38 Uhr

1. Bundeswehr soll Mali-Einsatz fortsetzen
2. Fortsetzung der EUTM-Mali-Mission
3. Weniger Soldaten bei Atalanta-Mission
4. Regierung schloss 951 Beratungsverträge
5. 53.491 Prüfungen bei Arbeitgebern
6. Grüne thematisieren Wohnsitzregelung


1. Bundeswehr soll Mali-Einsatz fortsetzen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) beteiligen. Wie bisher sollen laut Antrag der Bundesregierung (19/8972) bis zu 1.100 Soldaten entsendet werden können. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2020. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf knapp 314 Millionen Euro.

Die Stabilisierung Malis sei ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung. Die Fragilität der Sahel-Region habe Auswirkungen über Afrika hinaus. Schwache staatliche Strukturen eröffneten Rückzugsräume für Terrorismus, begünstigen organisierte Kriminalität und Schleuseraktivitäten. "In diesem komplexen Umfeld kommt Mali als Kernland der Sahelzone eine Schlüsselrolle für Stabilität und Entwicklung der gesamten Sahel-Region zu - dies nicht zuletzt aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von Herausforderungen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität, irregulärer Migration und Schleusertätigkeiten", schreibt die Bundesregierung.

Die Sicherheitslage in Mali gestalte sich weiterhin landesweit regional unterschiedlich. Im Norden des Landes bleibe sie trotz der Präsenz der MINUSMA-Kräfte angespannt, wenngleich sich geringfügige Fortschritte bei der Integration ehemaliger Kämpfer abzeichnen würden. In Zentralmali sei sie nach wie vor fragil. Dort sei die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität.

"Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA durch die Bereitstellung einer Aufklärungs-Taskforce mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive HERON 1, dem Warnsystem MANTIS in der Konfiguration 'Sense&Warn' sowie erforderlichen, mittlerweile robust aufgestellten Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften", heißt es im Antrag weiter. Dies werde ergänzt durch Expertise mit Einzelpersonal in den Stäben der Mission und mit den Fähigkeiten der geografischen Informationsberatung sowie Bereitstellung von Brandschutzfähigkeiten und Bodendiensten zur Unterstützung des Flugbetriebs in Gao. "Die Aufklärungsfähigkeiten sind ein wesentlicher deutscher Beitrag, um die derzeit verlustreichste VN-Friedensmission besser abzusichern. Andere Truppensteller profitieren von relevanten Aufklärungsergebnissen und können ihre Kontingente so besser sichern und schützen."

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2. Fortsetzung der EUTM-Mali-Mission

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt (19/8971) sollen wie bisher bis zu 350 Bundeswehrsoldaten entsendet werden können, zu deren Aufgaben vor allem die Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und die Ausbildung malischer Sicherheitskräfte und solcher der G5-Sahel-Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad) gehören.

Im Kern ziele die Mission darauf, das malische Militär zu befähigen, künftig selbst für Stabilität und Sicherheit im Land zu sorgen. "Eine unmittelbare Begleitung bei Einsätzen der malischen Streitkräfte oder der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel Staaten ist weiterhin ausgeschlossen." Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit acht Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2020. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf knapp 41 Millionen Euro.

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3. Weniger Soldaten bei Atalanta-Mission

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias beteiligen, den Personaleinsatz aber reduzieren. Hauptaufgabe für die bis zu 400 statt wie bisher bis zu 600 einzusetzenden Bundeswehrsoldaten bleiben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (19/8970).

In den zurückliegenden Jahren sei das Geschäftsmodell der Piraterie vor der Küste Somalias dank des Engagements der internationalen Gemeinschaft sowie durch den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen erfolgreich zurückgedrängt worden. Gleichwohl bleibe die Region politisch instabil und anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Der Fortgang und Erfolg der Transformation in Äthiopien und ihre Auswirkungen auf das Beziehungsgefüge am Horn von Afrika seien - trotz aktuell positiver Entwicklung - ungewiss. "Große Herausforderungen und Risiken der Region liegen in schwachen staatlichen Strukturen, innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität." Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sei maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. "Unter diesen Rahmenbedingungen leistet die Präsenz der Europäischen Union im Seegebiet vor dem Horn von Afrika einen wichtigen Beitrag zur Wahrung europäischer Interessen und zur Stabilisierung der Region."

Einsatzgebiet der Atalanta-Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand Somalias vorgehen. "Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt", heißt es im Antragstext weiter. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2020, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 40 Millionen Euro.

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4. Regierung schloss 951 Beratungsverträge

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von der Bundesregierung sind seit 2006 insgesamt 951 Verträge mit externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen ohne vorherige Ausschreibung geschlossen worden. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/8549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8085) mit. Angaben aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums sind nicht enthalten, da in dem Ministerium Vorschriften geändert und die Fachaufsicht über die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einen neuen Referat zentralisiert worden seien.

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5. 53.491 Prüfungen bei Arbeitgebern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr 53.491 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Im Jahr zuvor hatte es 52.209 Arbeitgeberprüfungen gegeben, ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (19/8830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7744). Insgesamt wurden 139.470 Ermittlungsverfahren eingeleitet und damit etwas mehr als 2017, als 134.045 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren.

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6. Grüne thematisieren Wohnsitzregelung

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Entfristung des Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2016" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8815). Darin verweist die Fraktion darauf, dass die in dem Gesetz enthaltene Einführung einer Wohnsitzregelung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte bis zum 5. August 2019 befristet wurde. Wissen will sie unter anderem, ob die Bundesregierung plant, "die Ankündigung des Koalitionsvertrages umzusetzen, die Wohnsitzregelung vor der Entfristung des Integrationsgesetzes zu evaluieren".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 378 - 8. April 2019 - 13.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2019

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