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BUNDESTAG/8308: Heute im Bundestag Nr. 446 - 18.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 446
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. April 2019, Redaktionsschluss: 13.11 Uhr

1. Wiedereinführung der Meisterpflicht
2. Einschätzung von Chinas Wirtschaftsmacht
3. Rentenzahlbetrag unter 500 Euro
4. WHO-Aktionsplan thematisiert
5. Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung
6. Beschäftigte bei Post- und Kurierdiensten


1. Wiedereinführung der Meisterpflicht

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob für bestimmte Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt werden soll. Das geht aus der Antwort (19/9185) auf eine Kleine Anfrage (19/8132) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Ein weiteres Aufweichen bisheriger Regelungen sei nicht geplant, erklärt die Bundesregierung weiter. Sie gehe davon aus, dass die Zahl der zulassungspflichtigen Gewerke nach wie vor durch die der damaligen Gesetzgebung zu Grunde gelegten Gesichtspunkte der besonderen Gefahrengeneigtheit und der Ausbildungssicherung gerechtfertigt ist.

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2. Einschätzung von Chinas Wirtschaftsmacht

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat sich in der Antwort (19/9182) auf eine Kleine Anfrage (19/8137) der AfD-Fraktion zum Umgang mit Chinas Wirtschaftsmacht geäußert. Darin erklärt sie etwa Grundzüge der deutschen Wirtschaftspolitik, nimmt zu wirtschaftspolitischen Strategien der Volksrepublik Stellung und bewertet Einschätzungen von Verbänden.

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3. Rentenzahlbetrag unter 500 Euro

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Empfänger von Altersrenten mit einem Rentenzahlbetrag unter 500 Euro ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9166) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8589). Danach kamen Ende Dezember 2017 insgesamt 5.035.257 Frauen und Männer auf einen Rentenzahlbetrag unter 500 Euro sowie 11.067.324 auf einen Rentenzahlbetrag unter 1.000 Euro.

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4. WHO-Aktionsplan thematisiert

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den "WHO Global Disability Action Plan 2014-2021" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8001). Danach zielt der Aktionsplan vor allem auf die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Daher begrüße sie grundsätzlich die behindertenpolitische Strategie der WHO, schreibt die Bundesregierung weiter.

Sie unterstützt den Angaben zufolge die WHO mit Pflichtbeiträgen in Höhe von rund 26 Millionen Euro pro Jahr. Einen Teil dieser zweckungebundenen Beiträge nutze die WHO "zur Implementierung von Resolutionsinhalten, da diese im Haushalt vorab nicht kalkuliert werden können". "Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung mit ihrem Mitgliedsbeitrag und setzt sich national und international auf verschiedenen Ebenen konstruktiv für die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen, ein", heißt es in der Vorlage weiter.

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5. Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "dauerhafte Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9176) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8653). Danach stellt die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, für viele Betriebe eine Entlastung dar. Das gelte insbesondere "im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe, da Saisonarbeit in diesen Bereichen einen besonders hohen Stellenwert hat".

In der Antwort verweist die Bundesregierung zugleich auf Beschlussempfehlung und Bericht zum Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 2. Juli 2014, "wonach die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung übergangsweise eingeführt wurden, damit dies nicht zu einer generellen Ausweitung der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung führt". Seit Einführung dieser Übergangsregelung zum 1. Januar 2015 seien jedoch keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden, die einer Entfristung der erhöhten Zeitgrenzen entgegenstehen würden. Die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen habe sich in diesem Zeitraum kaum verändert. Vor diesem Hintergrund habe sie sich "für eine dauerhafte Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage entschieden", führt die Bundesregierung weiter aus.

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6. Beschäftigte bei Post- und Kurierdiensten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Juni 2018 sind nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland 427.000 Menschen "in der Wirtschaftsabteilung ,53 Post-, Kurier- und Expressdienste'" beschäftigt gewesen. Davon waren 303.000 oder 71 Prozent sozialversicherungspflichtig und 123.000 oder 29 Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8133) weiter schreibt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 446 - 18. April 2019 - 13.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2019

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