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BUNDESTAG/8370: Heute im Bundestag Nr. 509 - 06.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 509
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 6. Mai 2019, Redaktionsschluss: 18.04 Uhr

1. Transparenz-Anforderungen an KI-Systeme
2. Kein Zeitplan für Fluglärm-Evaluierung
3. »Fitness-Check« läuft noch bis Herbst
4. Quellen zu Wirkstoffangaben
5. 93.823 Hektar für Naturschutz überlassen
6. Keine Spekulation zu ESD-Zertifikatspreis


1. Transparenz-Anforderungen an KI-Systeme

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Anforderungen an die Transparenz sowie rechtliche Fragen rund um haftungs-, patent- und datenschutzrechtliche Aspekte KI-basierter Systeme haben die Mitglieder der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" am Montagnachmittag in zwei Fachgesprächen diskutiert. Die Impulsvorträge der insgesamt fünf Sachverständigen fanden in öffentlicher Sitzung statt, Fragerunde und Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Carla Hustedt (Bertelsmann Stiftung) warb in ihrem Vortrag unter dem Titel "KI-Transparenz aus Verantwortung" für "mehr Genauigkeit" in der Debatte um KI-Transparenz. Die Vieldeutigkeit sei ein Problem, sagte die Leiterin des Projekts "Ethik der Algorithmen". So müsse geklärt werden, was mit Transparenz erreicht, welche Systeme transparent gemacht und wie diese Transparenz geschaffen werden soll. Hustedt betonte, dass Transparenz kein Selbstzweck, sondern ein "wirkungsvoller Hebel" sei, um verschiedene Ziele zu erreichen, etwa um "individuelles Vertrauen und gesellschaftliche Akzeptanz für algorithmische Entscheidungsprozesse" zu schaffen. Die Sachverständige sprach sich in diesem Zusammenhang für einen Teilhabe-Fokus aus: Demnach ist das entscheidende Kriterium für Transparenz-Anforderungen an ein algorithmisches System, inwiefern es Einfluss auf die "Teilhabe von Menschen an gesellschaftlich relevanten Gütern" habe. Fragen nach der Teilhaberelevanz stellen sich daher auch für im Vergleich zu komplexen lernenden Systemen bei einfachen Softwaresystemen. Diese hätten oft mehr Einfluss auf das Leben von Menschen als ein Großteil der aktuell im Einsatz befindlichen KI-Systeme. "Nicht jede Black Box muss geöffnet werden", sagte Hustedt mit Verweis auf das in Zusammenhang mit komplexen KI-Systemen diskutierte Problem der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen dieser Systeme. Hustedt unterstrich zudem, dass mit Kennzeichnung, Nachvollziehbarkeit sowie Überprüfbarkeit unterschiedliche Arten von Transparenz nötig seien. In teilhaberelevanten Bereichen müssten die Nutzer beispielsweise wissen, womit sie es zu tun haben: "Wir brauche ein Vermummungsverbot für algorithmische Systeme."

Als Handlungsempfehlungen schlug Hustedt der Enquete-Kommission vor, die interdisziplinäre Forschung zu KI-Transparenz zu fördern. Sie forderte zudem, erweiterte Transparenz-Anforderungen in staatliche Vergabestandards aufzunehmen, etwa indem Auftragnehmer verpflichtet werden, die Überprüfung durch Dritte sowie Schaffung von Nachvollziehbarkeit aktiv zu unterstützen. Auch sprach sich die Sachverständige für die Stärkung von Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlicher Watchdog-Organisationen aus.

Im zweiten Fachgespräch stellten die Sachverständigen rechtliche Fragen sowie die Bedeutung der Normung und Standardisierung im KI-Bereich in den Vordergrund.

Jan Kuhlen, sachverständiges Mitglied der Kommission, sowie der Rechtswissenschaftler Axel Metzger (Humboldt-Universität Berlin) sprachen sich jeweils dafür aus, für Hersteller von KI-Systemen ein Gefährdungshaftung einzuführen. Kuhlen warb dabei für eine sektorale Betrachtung. KI sei nicht per se als gefährlich einzustufen. In einzelnen Sektoren, etwa bei Kraftfahrzeugen oder Medizinrobotern, könne Autonomie aber besonders gefährlich sein, sagte Kuhlen.

Aktuell keinen rechtlichen Handlungsbedarf sah Metzger im Patent- und Urheberrecht. Mit Blick auf das Datenschutzrecht sagte der Rechtswissenschaftler, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung keine "unüberwindbare Hürde" darstelle. Der Datenschutz sei schwierig, aber nicht unmöglich. Metzger warb dafür, die Kooperation von Industrie und Datenschutzbeauftragten zu fördern.

Michael Teigeler (DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik) und Sebastian Hallensleben (VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik) hoben die Bedeutung und Vorteile der Normung und Standardsetzung im KI-Bereich hervor. Teigeler verwies darauf, dass das Normungs-System ein Erfolgsmodell sei, das es fortzusetzen gelte. Deutschland habe aktuell großen Einfluss in diesem Bereich, auch wenn dieser künftig abnehmen werde. Es sei aber eine gute Ausgangslage für den KI-Bereich und könne auch ein Standort-Faktor sein.

Hallensleben berichtete über aktuelle Vorhaben im Bereich der KI-Normung. So seien die Bereiche "Methoden und Fachsprache" sowie Ethik international bereits in Arbeit. In anderen Bereichen, etwa der Normung im Bereich "Interoperabilität selbstlernender Systeme", stünde die Arbeit noch am Anfang.

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2. Kein Zeitplan für Fluglärm-Evaluierung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht noch keine zeitlichen Angaben zu einem geplanten Gesetzespaket, um die Folgerungen des Fluglärm-Evaluierungsberichts (19/7220) umzusetzen. In einer Antwort (19/9680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8811) heißt es, dass es aus Sicht der Bundesregierung wichtig sei, "dass sich der Bundestag als Gesetzgeber ausführlich mit dem Bericht befassen kann, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Prioritätensetzungen". Den parlamentarischen Beratungen könne insoweit nicht vorgegriffen werden. Die Bundesregierung hatte den "Ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" Mitte Januar 2019 vorgelegt.

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3. »Fitness-Check« läuft noch bis Herbst

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Eine mögliche Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) wird frühstens ab Herbst 2019 erfolgen. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/9685) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8873) mit Verweis auf den noch laufenden "Fitness Check" hin. Dieser von der EU-Kommission durchgeführte Prozess läuft laut Antwort seit 2017 und noch bis Herbst 2019. Der "Fitness Check" ist der erste seit Inkrafttreten der Richtlinie, in der unter anderem die Grenzwerte für Stickstoffdioxid festgelegt werden. Die Bundesregierung beabsichtige im laufenden Verfahren unter andrem noch die Stellungnahme der Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften vom April 2019 ("Saubere Luft - Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft: Grundlagen und Empfehlungen") einzubringen.

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4. Quellen zu Wirkstoffangaben

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Hintergründe zu einer Angabe zu endokrin aktiven Wirkstoffen stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9728) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9265) dar. Die Bundesregierung führt darin unter anderem die Quellen einer Aussage in einer Antwort (19/5483) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5123) aus. Die Bundesregierung hatte in der ursprünglichen Antwort mit Verweis auf eine Auswertung des Umweltbundesamtes geschrieben, dass "circa 110 antibiotische Wirkstoffe und circa 110 endokrin aktive Wirkstoffe in Deutschland im Verkehr" seien.

Es handle sich dabei um "gängige Arzneimittel mit bestimmungsgemäßer Wirkung auf hormongesteuerte Prozesse sowie zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch Bakterien hervorgerufen werden". Die Beschreibung dieser Wirkstoffe als "endokrin" oder "antibiotisch" ergebe sich aus deren bestimmungsgemäßen Anwendungszweck und hat nichts mit einer entsprechenden Bewertung nach einschlägigen Vorschriften des Stoffrechts zu tun. Rückschlüsse auf Umweltauswirkungen können daher nicht gemacht werden", führt die Bundesregierung aus.

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5. 93.823 Hektar für Naturschutz überlassen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat zwischen 2005 und 2019 insgesamt 93.823 Hektar Flächen unentgeltlich an Träger des Naturschutzes übertragen beziehungsweise überlassen. 71.043 Hektar entfliegen auf die DBU Naturerbe GmbH, 10.228 Hektar auf Stiftungen und Verbände sowie 12.552 Hektar auf Länder beziehungsweise landeseigene Stiftungen. Von den übertragenen beziehungsweise überlassenen Flächen waren im Schnitt rund 65 Prozent Wald und rund 35 Prozent Offenland. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9665) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9051) hervor.

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6. Keine Spekulation zu ESD-Zertifikatspreis

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die finanziellen Belastungen aus der wahrscheinlichen Verfehlungen der Klimaziele in den nicht vom EU-Emissionshandel umfassten Sektoren lässt sich laut Bundesregierung aktuell nicht schätzen. In einer Antwort (19/9683) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9091) schreibt die Bundesregierung, dass das Guthaben an ungenutzten Emissionszuweisungen im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD) voraussichtlich nicht ausreichen werde, "um das gesamte Defizit der Jahre 2013 bis 2020 zu decken". Eine belastbare Annahme zu den Preisen für den im Fall der Zielverfehlung notwendigen Erwerb von ESD-Emissionsrechten zu treffen, sei nicht möglich. "Es wäre auch nicht sinnvoll, im Vorfeld möglicher Verhandlungen über Preise zu spekulieren", schreibt die Bundesregierung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 509 - 06. Mai 2019 - 18.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2019

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