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BUNDESTAG/8492: Heute im Bundestag Nr. 635 - 03.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 635
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Juni 2019, Redaktionsschluss: 11.44 Uhr

1. Änderung des Hochschulrahmengesetzes
2. Fachprogramm Medizintechnik
3. Vermögensdelikte bei Betreuten
4. Stand des elektronischen Rechtsverkehrs
5. Umsetzung von ARUG II


1. Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für erfassungswidrig erklärt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/10521). Von dem Urteil betroffen ist, neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll § 32 HRG, der das Auswahlverfahren regelt, aufgehoben werden. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren soll sich nach den in das Landesrecht umgesetzten staatsvertraglichen Vorgaben richten.

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2. Fachprogramm Medizintechnik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In der Branche sind mittlerweile rund 7,6 Millionen Menschen beschäftigt. Der Sektor erwirtschaftet rund zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Von besonderer Bedeutung innerhalb der Gesundheitswirtschaft ist die Innovationskraft der Medizintechnikbranche. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10457) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/9587). Die mittelständische geprägte Medizintechnik gehöre mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von neun Prozent ihres Umsatzes zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund ein Drittel des Umsatzes werde mit Produkten erzielt, die jünger als drei Jahre sind. Deutschen Firmen seien international gut aufgestellt und gehörten mit einer Exportquote von 64 Prozent häufig zur Weltspitze. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts und Innovationstreiber der Branche.

Die Bundesregierung betont, dass sich derzeit weltweit die Gesundheitssysteme wandeln und eine bedarfsorientierte Patientenversorgung immer wichtiger wird. Der internationale Wettbewerb nehme zu, Innovationsprozesse würden komplexer und aufwändiger. Um auf diese Umbrüche reagieren zu können hätten das Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Gesundheit (BMG) sowie Wirtschaft und Energie (BMWi) 2011 den ressortübergreifenden Nationalen Strategieprozess "Innovationen in der Medizintechnik" initiiert. Vertreter aus Industrie, Wissenschaft und Gesundheitswesen hätten gemeinsam entlang der gesamten Wertschöpfungskette Handlungsempfehlungen erarbeitet, um das Innovationssystem Medizintechnik am Standort Deutschland zu stärken. Die im Schlussbericht zum Strategieprozess im November 2012 veröffentlichten Handlungsempfehlungen zielten darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auszubauen, die Patientenversorgung zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern sowie die Innovationskraft der medizintechnischen Forschung zu stärken.

Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen habe das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und mit Unterstützung des Deutschen Bundestages (18/7044) und (18/8233) unter der Maßgabe "Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken" im Mai 2016 erstmals ein dezidiertes Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht. Ziel des Fachprogramms sei es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Mit einem breiten Spektrum an Förderinstrumenten und Maßnahmen, strukturiert in den fünf Handlungsfeldern Patientennutzen, Innovationstreiber, Mittelstand, Innovationsprozess und Innovationssystem, werde über die Laufzeit von zehn Jahren der notwendige Wandel des Innovationssystems Medizintechnik nachhaltig begleitet. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses seien unter anderem die Unterstützung für forschende KMU auszubauen, Beratungsmöglichkeiten insbesondere für KMU zu schaffen, die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft weiterzuführen, den Ausbau und die stärkere Nutzung von medizinischen Registern und die Bedarfsorientierung in den Fokus der Medizintechnik-Forschung zu rücken. Ferner soll der Wandel der Industrie zum System- und Prozessanbieter ausgebaut und Akteure im Innovationssystem Medizintechnik vernetzt werden.

2016 sei basierend auf den Empfehlungen aus dem Strategieprozess ein dezidiertes Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht worden. Erste Fördermaßnahmen zum Fachprogramm Medizintechnik behandelten unter anderem den Innovationstreiber Digitalisierung, die personalisierte Gesundheitsversorgung, chronische Krankheiten, die mobile Gesundheitsversorgung, bildgeführte Interventionen, nosokomiale Infektionen sowie die Zielgruppe Kinder/Jugendliche. Kleine und mittlere Unternehmen würden seit 2018 durch die Maßnahme "Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen - Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen" dabei unterstützt, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zügig in die klinische Erprobung zu überführen. Projekte aus dem Bereich Medizintechnik und Gesundheitsforschung würden auch über die technologieoffenen Förderprogramme "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)", "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" und "Innovationskompetenz (INNO-KOM)" gefördert. Mit der Förderung von akademischen und industriellen Partnern im Rahmen anwendungsorientierter Verbundprojekte im Rahmen der Fachprogramme des BMBF werde der Transfer der Grundlagenforschung in die praktische Anwendung gefördert.

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3. Vermögensdelikte bei Betreuten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Auf die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten Forschungsprojekts "Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen" verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10400)auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9883). Die Ergebnisse des Forschungsprojekts seien in einem Bericht zusammengefasst, der auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden könne. Sie würden zurzeit ausgewertet und etwaiger Handlungsbedarf eruiert. Weiter heißt es in der Antwort, die Thematik der Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen sei der Bundesregierung durch die Schilderung von Einzelfällen bekannt. Daten, in welchem Umfang es zu derartigen Vermögensschädigungen kommt, lägen allerdings nicht vor. In den von der Bundesregierung geförderten Beratungsstellen für ältere Menschen werde nicht dezidiert zu Fragen des Vollmachtsmissbrauchs beraten, zum Beratungsangebot anderer Beratungsstellen in den Ländern lägen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung plane keine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, nach ihrer Kenntnis fehlten bislang aktuelle Untersuchungen, die den Umfang und die Höhe der Schädigung durch solche Delikte aufzeigen. Sie verwiesen auf eine Studie, der zufolge entsprechende Taten nicht nur von Personen begangen werden, die den Opfern vor der Tat völlig fremd sind, sondern auch von solchen, die aus einer bestehenden Beziehung heraus und oftmals unter Ausnutzung des mit dieser Beziehung verknüpften Vertrauens handeln.

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4. Stand des elektronischen Rechtsverkehrs

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Einen Überblick über die Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10401) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9908). In Tabellenform werden darin die Nachrichteneingänge der Justiz des Bundes und der Länder sowie anderer Behörden und Kommunikationsteilnehmer im vergangenen Jahr aufgelistet. Ebenfalls beantwortet werden Fragen nach den Kosten und der Zahl der Mitarbeiter. Weiter heißt es auf eine entsprechenden Frage, nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 insgesamt 18 Störungen im Betrieb des EGVP-Systems registriert. Eine Außerbetriebsetzung des EGVP als Gesamtsystem sei der Bundesregierung nicht bekannt. Ebenfalls nicht bekannt seien sicherheitsrelevante Schwachstellen des Systems. Zum Risiko von DDoS-Angriffe (Denial-of-Service bzw. Distributed-Denial-of-Service) heißt es, alle Komponenten der EGVP-Infrastruktur der Justiz würden in hochleistungsfähigen und sicheren Rechenzentren betrieben, die Vorkehrungen zur Abwehr etwaiger DDoS-Attacken nach dem Stand der Technik getroffen hätten. Die Abgeordneten hatten ihre Anfrage damit begründet, dass keine aktuellen Informationen darüber verfügbar seien, wie das System angenommen wird, und ob das System zuverlässig nutzbar ist.

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5. Umsetzung von ARUG II

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (19/9739) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/10507). Zu den Vorschlägen des Bundesrates heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass es erforderlich ist, einen festen Schwellenwert für die Erfassung von Aktionärsdaten einzuführen. Dem Vorschlag, die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf börsennotierte Gesellschaften noch klarer herauszustellen, stimme sie zu. Eine ebenfalls angeregte vereinfachte und rechtssichere Kostenregelung sei nach Prüfung nicht erforderlich. Weitere Vorschläge würden geprüft beziehungsweise werde die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Änderung hinwirken.

Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern. Der Gesetzentwurf betrifft unter anderem die Kommunikation der börsennotierten Gesellschaften mit ihren Aktionären, Transparenzpflichten sowie die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung. Am 5. Juni 2019 ist er Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 635 - 3. Juni 2019 - 11.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2019

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