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BUNDESTAG/8498: Heute im Bundestag Nr. 641 - 03.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 641
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Juni 2019, Redaktionsschluss: 18.25 Uhr

1. Verbände begrüßen Gesetz trotz Kritik


1. Verbände begrüßen Gesetz trotz Kritik

Verteidigung/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (19/9491) stößt bei Verbänden und Interessenvertretungen der Soldaten prinzipiell auf Zustimmung. Kritisch werden hingegen die geplanten Änderungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit bewertet. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses zu dem Gesetzentwurf und einen Antrag der AfD-Fraktion (19/9962) am Montag deutlich. Die AfD fordert in ihrem Antrag, die 41-Stunden-Woche im Grundbetrieb der Bundeswehr zu kippen und die wöchentliche Dienstzeit zu flexibilisieren. An der Anhörung nahmen Vertreter des Bundeswehrverbandes, des Verbandes der Beamten der Bundeswehr, des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, der Verbandes der Soldaten der Bundeswehr sowie der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft Verdi teil.

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV), André Wüstner, begrüßte die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Mit dem Gesetz würde eine Reihe von Verbesserungen für die Soldaten umgesetzt, die der Bundeswehrverband bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingefordert habe. Dazu gehöre, dass zukünftig die Leistungen aus dem Einsatzversorgungsgesetz für geschädigte Soldaten nicht nur im Fall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr gewährt werden sollen, sondern auch bei den "einsatzgleichen Verpflichtungen", die kein eigenes Bundestagsmandat erfordern. Es sei allerdings nicht einsichtig, dass die Einsatzversorgung erst ab einer Gefährdungslage der Stufe 3 gelten soll. Dies sei mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren für die Soldaten nicht vereinbar. Wüstner forderte, dass die Einsatzversorgung bereits ab der Stufe 2 gewährt wird. Ebenso kritisch bewertete Wüstner, dass nach der Gesetzesvorlage die Kostenübernahme bei der Einbeziehung von Angehörigen in die Therapiemaßnahmen für einsatzgeschädigte Soldaten auf drei Wochen beziehungsweise drei Maßnahmen pro Kalenderjahr begrenzt werden sollen. Dies monierte auch Christoph Max vom Hagen, Bundesgeschäftsführer des Reservistenverbandes.

Auf Ablehnung stößt bei den Verbänden vor allem die im Soldatengesetz geplante Ausweitung von Ausnahmen von der 41-Stunden-Woche im Grundbetrieb der Bundeswehr. Eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 44 Stunden sei schon deshalb abzulehnen, weil der Gesetzentwurf keine Kompensation für die geleistete Mehrarbeit vorsehe, sagte Wüstner. Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr, Thomas Huhndorf, wies darauf hin, dass sich die eingeführte 41-Stunden-Woche bislang weitestgehend bewährt habe. Eine Ausweitung der Ausnahmen von der Regelarbeitszeit auf bis zu 44 Wochen-Stunden sei kontraproduktiv, wenn man die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber steigern wolle. In diesem Sinne äußerte sich auch Nils Kammradt von Verdi. Bei der Einführung der 41-Stunden-Woche für Beamte sei von der Politik ursprünglich versprochen worden, dass man nach einer Übergangszeit wieder zur 39 Stunden-Woche zurückkehren wolle. Dies müsse auch für die Soldaten gelten. Zudem seien die Regelungen für die Ausnahmen von der 41-Stunden-Woche viel zu unbestimmt definiert. Auch Hans Liesenhoff, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes der Beamten der Bundeswehr, plädierte dafür, an der 41-Stunden-Woche im Grundbetrieb als attraktivitätssteigernder Maßnahme festzuhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 641 - 3. Juni 2019 - 18.25 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2019

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