Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8539: Heute im Bundestag Nr. 682 - 14.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 682
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Juni 2019, Redaktionsschluss: 10.57 Uhr

1. Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
2. Leerstand bei BImA-Immobilien
3. Keine Steuerdaten über Rundfunkanstalten
4. Aufgaben des Landesregiments Bayern
5. Kostenerstattung an THW für Freiwillige


1. Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (19/10815) die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver machen. Die berufliche Bildung müsse sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle sei es daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. Eine duale Berufsausbildung sei Jahrzehnte lang die häufigste Qualifizierungswahl gewesen. Mittlerweile würden aber Angebote der Hochschulen oft als attraktiver angesehen werden. Dieser Trend führe neben der allgemeinen demographischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften. Eine attraktive berufliche Bildung sei daher auch volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) habe sich als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende bewährt. Ungeachtet dessen gelte es für die berufliche Bildung und damit auch für das BBiG auf wichtige Trends und Entwicklungen einzugehen und so den rechtlichen Rahmen für die weltweit geschätzte duale Berufsausbildung in Deutschland fit für die Zukunft aufzustellen.

Dabei setzt die Bundesregierung folgende Schwerpunkte: Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Zugleich böte die Novellierung die Gelegenheit, etwa durch Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, durch größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen oder durch die Streichung gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren zu modernisieren und zu verkürzen, um unnötige Bürokratie abzubauen.

*

2. Leerstand bei BImA-Immobilien

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von den der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehörenden Immobilien standen Ende April gesamt 1.986 Liegenschaften leer. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10643) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10358) mit. Erfahrungen oder Erkenntnisse zu Anforderungen von Hafteinrichtungen lägen nicht vor. Daher könne die Bundesregierung zu einer möglichen Eignung dieser als leerstehend angeführten Liegenschaften als Hafteinrichtungen keine Aussage treffen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatten die Abgeordneten unter anderem darauf hingewiesen, dass es nicht genügend Abschiebehaftplätze gebe und daher für Abschiebungen Haftplätze im regulären Justizvollzug genutzt werden könnten. Dies wurde von der FDP-Fraktion als Aufweichung des Trennungsgebots bezeichnet, dem grundrechtliche und europarechtliche Bedenken entgegenstehen würden.

*

3. Keine Steuerdaten über Rundfunkanstalten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Daten zu den steuerrelevanten Einnahmen der einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegen der Bundesregierung nicht vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10549) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10118) mit. Die Abgeordneten hatten sich nach den Ausführungen des Bundesrechnungshofes zu Steuervorteilen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erkundigt.

*

4. Aufgaben des Landesregiments Bayern

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Das Landesregiment Bayern soll für Schutz-, Wach- und Sicherungsaufgaben zur Verfügung stehen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10542) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/9716) mit. Die Zusammenarbeit des Landesregiments mit der Polizei erfolge im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz beziehungsweise der Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen gemäß Artikel 35 Absatz 2 Grundgesetz. Weiterführende Überlegungen zur Kooperation bestünden nicht.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem aus drei Regionalen Sicherungs- und Unsterstützungskompanien bestehende Landesregiment Bayern um ein Pilotprojekt im Rahmen der Territorialen Reserve handelt. Erst nach Abschluss des Projektes Ende 2021 und einer sich anschließenden Evaluation werde entschieden, ob das Konzept auf andere Bundesländer übertragen werden soll.

*

5. Kostenerstattung an THW für Freiwillige

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Einsatzstellen des Technischen Hilfswerks (THW) haben 2018 rund 210.000 Euro aus dem Bundeshaushalt als Kostenerstattung für die von ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen über einen Bundesfreiwilligendienst erhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10434) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9890) mit. Den THW-Einsatzstellen wird gemäß des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen erstattet.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 682 - 14. Juni 2019 - 10.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang